Diese Antwort des Berliner Senats auf eine Schriftliche Anfrage zum Thema „Post-Vac-Syndrom“ ist ein Schlag ins Gesicht jedes Bürgers, der sich im guten Glauben an Sicherheit und Wirksamkeit die experimentellen Covid-Gentherapeutika injizieren ließ: Schwarz auf weiß ist dort zu lesen, dass – anders als bei „Long Covid“ – keinerlei Forschung zu Impfnebenwirkungen und -schäden geplant ist und dass man auch keine spezielle Unterstützung für die zahlreichen Betroffenen erwägt.
Die CDU-Abgeordnete Sandra Khalatbari hakte in einer Schriftlichen Anfrage, die am 26. Januar beim Abgeordnetenhaus einging, nach, inwiefern in Berlin Fälle von „Post-Vac“ erfasst wurden und werden und ob man in diesem Bereich forscht und Betroffene unterstützen möchte. Schon Ende letzten Jahres hatte die Berliner Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) verdeutlicht, dass das Schicksal von Impfgeschädigten dem Senat herzlich gleichgültig ist. Gunnar Schupelius fasste die Aussagen Gotes in einem Kommentar in der BZ damals wie folgt zusammen: „Wir wissen nichts, wir wollen nichts wissen, wir helfen nicht und informieren nicht und sammeln auch keine Informationen.“
Keine klare Definition für „Post Vac“
Khalatbari wollte das offensichtlich nicht so stehen lassen und fragte erneut nach. Jedoch: Die Antworten – dieses Mal von Dr. Thomas Götz, Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung – blieben im Kern dieselben. So geht schon aus der „Vorbemerkung“ hervor, dass man es sich mit dem Begriff „Post Vac“ ganz besonders einfach machen kann, denn der sei ja bislang gar nicht wissenschaftlich definiert und charakterisiert. Natürlich ist jedem bewusst, dass „Post Vac“ nichts anderes als ein Begriff für gesundheitliche Schäden nach der Covid-Impfung ist – doch solange nicht explizit „Post Vac“ draufsteht, kann man es ja getrost ignorieren, so scheint es.
Im Folgenden legt man dar, dass man wegen der fehlenden Falldefinition keinerlei Angaben darüber machen kann, wie viele Post-Vac-Patienten / Impfgeschädigte es nun in Berlin gibt. Man beruft sich auf das Paul-Ehrlich-Institut, das zu „post-vaccination syndrome“ und ähnlichen Begriffen bis 31.10.2022 bundesweit (!) 943 Verdachtsfälle registriert habe. Wie praktisch! Durch Verwendung des Begriffs „Post Vac“ lassen sich die ohnehin radikal unterfassten Fälle von schweren Impfnebenwirkungen und -schädigungen sogar noch weiter reduzieren! Zum Vergleich: Laut besagtem Sicherheitsbericht lag die Gesamtanzahl von „Meldungen von Verdachtsfällen schwerwiegender Nebenwirkungen“ bei immerhin 50.145. Die fast schon kriminell anmutende Untererfassung von Nebenwirkungen durch das PEI ist dabei hinlänglich bekannt.
Keine Erfassung und Auswertung von Impfschäden, keine Unterstützung
Aus weiteren Antworten der Anfrage geht hervor, dass man jedwede Verantwortung für die Erfassung und Auswertungen von gesundheitlichen Schädigungen nach dem Covid-Schuss letztendlich an das PEI abtritt. Eine einheitliche Klassifizierung und Registrierung unerwünschter Nebenwirkungen strebt der Senat nicht an, denn das betrachtet er nicht als seine Aufgabe. Auch Unterstützung dürfen Betroffene nicht erwarten:
Der Senat erwägt keine spezifische Unterstützung für Personen mit Verdacht auf oder Nachweis von Post-Vac-Syndrom.
Die Frage, ob denn zumindest die Eröffnung weiterer Anlaufstellen für Betroffene geplant sei, beantwortet man ganz schlicht mit „Nein“. Long-Covid-Ambulanzen werden auch nicht für Post-Vac-Patienten geöffnet:
Die Charité führt dazu aus, dass die große Anzahl von schwerkranken Post-COVID-19-Patientinnen und -Patienten die Behandlungskapazitäten an der Charité deutlich übersteigen. Zusätzliche Angebote im Bereich von Post-Vac-Patientinnen und -Patienten können ungeachtet der im Vergleich zum Post-COVID-19-Syndrom eher geringen Zahl derzeit leider nicht unterbreitet werden.
Ein Zyniker könnte sagen: Wie gut, dass „Long Covid“ in sehr vielen Fällen nichts anderes als „Post Vac“ sein dürfte – dann bekommen zumindest einige Betroffene Hilfe.
Erkenntnisse zu den Ursachen von „Post Vac“ habe man nicht und man will auch keine Studien in Auftrag geben, denn das sei doch bitte Aufgabe des Bundes. Von Experten beraten lässt man sich auch nicht, denn laut PEI gibt es ja bundesweit keine 1.000 Fälle.
Viel Glück beim Verklagen der Hersteller
Spezielle Entschädigungen für Covid-Impfgeschädigte soll es nicht geben, man zitiert lediglich die altbekannten Richtlinien des Bundesversorgungsgesetzes (die ohnehin kaum je greifen, weil Impfschäden bekanntlich kaum jemals anerkannt werden). Auch seien nach der sogenannten Gefährdungshaftung sehr wohl auch die Impfstoffhersteller verpflichtet, Impfgeschädigten Schadensersatz zu leisten – unabhängig von den ausgehandelten Verträgen der EU-Kommission. Wie gut das funktionieren wird, werden die kommenden Verhandlungen zeigen – es wagen jedoch die wenigsten, BioNTech und Co. zu verklagen, denn das muss man sich erst einmal leisten können.
Der Grundtenor der Ausführungen des Berliner Senats ist jedenfalls klar: Wer auf die Propaganda zu den Vakzinen hereinfiel oder durch drohenden Jobverlust oder massive Ausgrenzung zur Impfung genötigt wurde, hat Pech gehabt, wenn er dadurch zu Schaden kam. Die Politik fühlt sich nicht verantwortlich.