Berichte über Hakenkreuze, Hitlergrüße und Co. werden von der Öffentlichkeit bereits überaus kritisch eingeordnet: Zu oft steckten dahinter Märchenerzählungen oder linke Täter, die gegen den politischen Gegner agitieren wollten. Auch ein aktueller Fall wirft Fragen auf. Der AfD-Abgeordnete Matthias Moosdorf steht momentan unter Beschuss: Eine ehemalige SPD-Abgeordnete beschuldigt ihn, 2023 im Bundestag den Hitlergruß samt Hackenschlag gezeigt zu haben. Offenbar ist sie jedoch die einzige, die ihn dabei (angeblich) beobachtet hat.
Laut Pressemitteilung vom 15. Dezember hat die Staatsanwaltschaft Berlin gegen den (nicht namentlich genannten) AfD-Bundestagsabgeordneten Anklage wegen des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen vor dem Amtsgericht Tiergarten erhoben:
Der Beschuldigte soll am 22. Juni 2023 während einer laufenden Sitzung des Deutschen Bundestages einen Parteikollegen im Bereich der Garderobe am Zugang Ost zum Reichstagsgebäude mit einem “Hackenschlag“ und dem sogenannten „Hitlergruß“ begrüßt haben. Dem Angeschuldigten soll dabei bewusst gewesen sein, dass die Grußform der verbotenen nationalsozialistischen deutschen Arbeiterpartei für andere im Eingangsbereich wahrnehmbar gewesen sein soll. Der Deutsche Bundestag hatte im Oktober 2025 die Immunität des Abgeordneten aufgehoben.
Ein gefundenes Fressen für Systemmedien: “AfD-Abgeordneter Matthias Moosdorf wegen Hitlergrußes in Bundestag angeklagt”, titelte etwa der “Stern” und behauptet rundheraus auf X: “Der Hitlergruß gilt als verfassungswidriges Kennzeichen. Trotzdem hat ein AfD-Politiker damit einen Parteikollegen begrüßt. Jetzt gibt es Konsequenzen.” War die Stern-Redaktion etwa hautnah dabei, um sich zu solch einer Tatsachenbehauptung hinreißen zu lassen? Das wird in etlichen kritischen Kommentaren hinterfragt. Im Artikel selbst steht nun die Formulierung “soll begrüßt haben” – man habe den Artikel aktualisiert, heißt es am Ende des Textes.
Mit mehr als der Aussage, dass der Vorwurf skurril sei, lässt man Matthias Moosdorf selbst jedoch nicht zu Wort kommen. Der veröffentlichte eine Stellungnahme auf X.
Die Ermittlungen wurden mir zusammen mit der Anklage letzte Woche überstellt. In der ca. 200- Seiten starken Akte gibt es einen genau eine Person, die diesen absurden Vorwurf formuliert: Ich solle im Juni vor zwei Jahren in der Eingangshalle zum Bundestag beim Abgeben der…
— Prof. Matthias Moosdorf MdB (@moosdorfmdb) December 15, 2025
Moosdorf weist darin den Vorwurf von sich und betont, dass er auch auf nur eine einzige Person zurückgehe (eine inzwischen ehemalige SPD-Politikerin namens Anke Hennig, die aus ihrem AfD-Hass kein Geheimnis gemacht hat) – weitere Zeugen gebe es nicht:
Die Ermittlungen wurden mir zusammen mit der Anklage letzte Woche überstellt. In der ca. 200- Seiten starken Akte gibt es einen genau eine Person, die diesen absurden Vorwurf formuliert: Ich solle im Juni vor zwei Jahren in der Eingangshalle zum Bundestag beim Abgeben der Garderobe meiner Frau den sog. „Hitlergruß“ gezeigt haben. Diese Person ist eine ehemalige SPD-Abgeordnete, die in der AfD ein „Sammelbecken für Nazis“, „Hass, Menschenfeindlichkeit und Intoleranz“ sieht, die „in der modernen Gesellschaft keinen Platz haben darf.“ Alle unmittelbaren Zeugen, Garderobenfrauen, die Bundestagspolizei, Passanten, Pförtner und Gäste, zusammen acht Personen, verneinen allesamt die Darstellung der Anzeige. Wir werden uns umgehend dazu detaillierter äußern. Ich selbst betone noch einmal, dass ich den Vorwurf absolut von mir weise. Es ist beschämend, dass man auf diesem Niveau ein politisches Spektakel herbeikonstruieren will, statt sich mit den Inhalten unserer Partei und ihrer Politik konstruktiv auseinanderzusetzen.
Dass acht anwesende Zeugen den Vorwurf demnach nicht bestätigen, wirft ein fragwürdiges Licht auf die Anklage. Das wird auch von Henning Hoffgaard von der Jungen Freiheit bestätigt, der auf X schrieb: “Ich kenne die Ermittlungsakte. Das ist ein einziger Skandal. Das ist nichts anderes als eine politisch motivierte Verfolgung der Opposition.” Moosdorf selbst prangerte an anderer Stelle DDR-Methodik an:
Was man hier tut, nannte man in der DDR “Zersetzung”, Vorverurteilung mit dem Ziel, gewaltigen finanziellen und medialen Schaden anzurichten. Der bleibt auch dann, wenn der eigentliche Inhalt längst erledigt ist.
Vor Vorverurteilungen scheut der mediale Mainstream sich bekanntlich nicht – in dubio pro reo scheint hier längst nicht mehr zu gelten. Im Kampf gegen die unliebsame Opposition scheint inzwischen vielmehr jedes Mittel recht. Das wissen aber auch viele Bürger.
Es wird sich zeigen, wie das Verfahren ausgeht: Sollte sich der Eindruck eines neuerlichen politisch motivierten Angriffs auf die AfD bestätigen, so dürfte es jedenfalls nicht die Alternative für Deutschland sein, die dadurch weiter in der Gunst der Bevölkerung sinken wird.
