Eine 33-jährige Frau aus Bayern erlitt nach ihrer Corona-Impfung eine sogenannte Darmvenenthrombose. Bis heute hat sie mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen. Ihre Schadensersatzklage gegen den Impfstoffhersteller AstraZeneca wurde in erster Instanz eiskalt abgewiesen – doch sie ging in Berufung. Nun wurde ihr Fall vor dem Oberlandesgericht verhandelt. Wie wird das Urteil ausfallen?
Die Frau hatte sich im März 2021 mit dem Covid-19-Impfstoff des britisch-schwedischen Pharma-Unternehmens AstraZeneca impfen lassen. Nach zwei Wochen, in denen sie mit Unwohlsein, Durchfall und Schmerzen im Unterbauch zu kämpfen hatte, wird bei ihr eine Darmvenenthrombose festgestellt. Sie kam ins Krankenhaus, fiel in ein Koma, letztlich mussten ihr über drei Meter Darm entfernt werden. Sie trägt dauerhafte Gesundheitsschäden davon. Da die Frau von einem Impfschaden ausgeht, verklagte sie AstraZeneca auf Schmerzensgeld und Schadensersatz – Report24 berichtete.
Das Landgericht Hof wies ihre Klage mit der Begründung ab, dass es sich bei dem Vakzin des Herstellers AstraZeneca um einen Impfstoff gehandelt habe, dessen Nutzen angeblich die Risiken möglicher Nebenwirkungen überwogen habe. Auch sei das Risiko einer Thrombose bei Geimpften gegenüber dem nicht geimpften Teil der Bevölkerung nicht erhöht gewesen.
Dass Thrombosen eine bekannte Nebenwirkung des AstraZeneca-Impfstoffs sind, wurde offenkundig von dem Gericht außer Acht gelassen. Korrekte Studien mit einer ungeimpften Kontrollgruppe, bei der die Risiken verschiedener Nebenwirkungen erforscht wurden, fanden zudem in der Form gar nicht statt.
Die Frau gab nicht auf und ging in die zweite Instanz. Am 3. Juli verhandelte nun das Oberlandesgericht Bamberg ihren Fall. Die Klägerin verlangt von dem Pharma-Unternehmen mindestens 250.000 Euro Schmerzensgeld und bis zu 600.000 Euro für künftige Beeinträchtigungen. Ihr Anwalt argumentiert, dass die Frau aufgrund der Darmentfernung dauerhaft geschädigt sei, sie leide unter Schmerzen, massiven Durchfällen und müsse mehr als 16-mal am Tag auf die Toilette. Die Anwälte des Impfstoffherstellers haben einen Vergleich mit der Klägerin ausgeschlossen. Ein Urteil soll am 14. August verkündet werden.
Betroffene stehen „Phalanx von Anwälten und Gutachtern“ entgegen, die der Steuerzahler finanziert
Gegen Produzenten von Covid-Impfstoffen sind derzeit 209 Schadensersatzklagen bei deutschen Gerichten anhängig, wie einer Antwort des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) auf eine Anfrage von WELT AM SONNTAG zu entnehmen ist. Dabei muss die Bundesrepublik Deutschland weitgehend die Rechtsanwaltskosten sowie mögliche Schadensersatzforderungen für die Hersteller übernehmen. Das wurde in den Verträgen mit den Impfstoffherstellern vereinbart, die die EU-Kommission während der „Pandemie“ unter dem Deckmantel eines Gesundheitsnotfalls geschlossen hat. Auch sind durch diese Vereinbarung Auswirkungen auf die Schadensersatzprozesse zu befürchten.
„Die Hersteller haben aufgrund der staatlichen Bezahlung ihrer Anwälte nicht das geringste Interesse, einen Vergleich zu schließen“, erklärte der Düsseldorfer Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, der nach eigenen Angaben rund 1500 mutmaßlich impfgeschädigte Mandanten vertritt.
Letztlich finanziert der Steuerzahler den Pharmariesen, die Millionengewinne mit den sogenannten Covid-Impfstoffen eingefahren haben, nun Anwälte und Gutachter. Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der Linken äußerte Kritik. Sie argumentierte, dass die Betroffenen „einer kaum überwindbar erscheinenden Phalanx von Anwälten und Gutachtern entgegensehen, die sie im Auftrag der Rechtsabteilungen der Konzerne, aber auf Kosten der Steuerzahlenden, in einen Kampf David gegen Goliath drängen“.
Ob die 33-jährige unter diesen Bedingungen beim zweiten Anlauf Erfolg haben wird, bleibt erstmal abzuwarten. Man kann ihr nur viel Glück wünschen…