Nicht die erste Justiz-Panne in Bayern dieses Jahr: Es ist erst wenige Wochen her, dass ein verurteilter Mörder aus dem Regensburger Amtsgericht durch ein ungesichertes Fenster türmen konnte. Nun gelang einem Kinderschänder aus dem Irak die Flucht aus dem Coburger Landgericht – auch durch ein Fenster. Das Interesse am Schutz der Bevölkerung scheint auffallend gering. Der Iraker wurde in Abwesenheit wegen 61-fachem sexuellen Missbrauchs von Kindern und 43-fachem sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
Am gestrigen Montag fand in Coburg die Verhandlung gegen einen 47-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs statt – der Iraker Ghaith Abdulrahman Mahmood A. soll sich an seinen beiden Töchtern vergangen haben. Erst vor 14 Tagen hatte das Landgericht während der Verhandlung einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr gegen ihn erlassen, seitdem saß der Mann in der Justizvollzugsanstalt in Kronach ein. Während einer Verhandlungspause konnte der Kinderschänder durch ein wenig gesichertes Fenster im Erdgeschoss des Gerichtsgebäudes entkommen, nachdem ihm für einen Toilettengang die Fußfesseln abgenommen worden waren. Das Landgericht Coburg verurteilte ihn am Montagnachmittag in Abwesenheit wegen 61-fachen sexuellen Missbrauchs von Kindern und 43-fachen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft.
Am 5. Januar gab es einen ganz ähnlichen Vorfall in Regensburg: Dem wegen Mordes an einer Kiosk-Besitzerin in Nürnberg zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilten Algerier Rachi Chouakri gelang die Flucht aus dem Amtsgericht, vor dem er sich wegen einer anderen Straftat verantworten musste. Auch er war während einer Verhandlungspause durch ein nicht ausreichend gesichertes Fenster in einem Nebenzimmer im Erdgeschoss des Gerichtsgebäudes geflohen, auch ihm war die Fesselung abgenommen worden.
Auch wenn beide Straftäter inzwischen gefasst werden konnten, kann man über so viel Nachlässigkeit von Polizei und Justiz nur den Kopf schütteln. Nach dem ersten Vorfall war noch erklärt worden, dass die Flucht „durch die mangelnden Kenntnisse der Vorführbeamten zu baulichen und sicherheitstechnischen Gegebenheiten begünstigt“ worden war. Daher hatten Polizei und Justiz am 23. Januar in einer gemeinsamen Mitteilung verkündet, dass die Zusammenarbeit zwischen ortsfremden Polizeikräften und örtlichem Sicherheitspersonal intensiviert werden solle. Vielleicht sollte man das in ganz Bayern bzw. Deutschland anstreben – immerhin geht es hier nicht zuletzt um den Schutz der Bevölkerung.