Aus Gewissensgründen wechselte er von ÖVP zu FPÖ – und kämpft für die Rechte der Menschen

Bild: Rechtsanwalt Mag. Gottfried Forsthuber, Report24 Chefredakteur Florian Machl (C) Report24.news

Rechtsanwalt Mag. Gottfried Forsthuber ist aus den harten Corona-Zeiten noch vielen ein Begriff. Es war die Zeit grundrechtswidriger Maßnahmen, die dazu führten, dass der Jurist aus Gewissensgründen die ÖVP verließ – und zu den Freiheitlichen wechselte. Diese Partei hat seinen Worten nach als einzige die Kraft und den Willen zur Aufarbeitung – und vor allem zur Änderung der gegenwärtigen Zustände.

Auf YouTube titelten wir den Beitrag mit „Freiheitskämpfer Rechtsanwalt Forsthuber…“ – und das trifft zu. Die Freiheit der Menschen liegt dem streitbaren Anwalt am Herzen. In dieser Sendung haben wir uns zwei Hauptthemen vorgenommen, einerseits den globalistischen Zwang, in jedem Haushalt einen Smart Meter zu installieren – und zum anderen den Stand der Dinge in der Abwehr der ORF-Gebühr, die von vielen als unangemessen, wenn nicht gar rechtswidrig empfunden wird. Mag. Forsthuber führt aktuell einen Vorzugsstimmen-Wahlkampf auf der Bundesliste der FPÖ für den Nationalrat (Report24 berichtete).

Hinsichtlich der Smart Meter weiß Rechtsanwalt Forsthuber viele Geschichten zu berichten, die ihm seine Mandanten nähergebracht haben. Mit unverständlicher Aggression gehen viele Energieanbieter gegen die eigenen Kunden vor, welche den „Spion im eigenen Haus“ abwehren wollen. Dabei hat Forsthuber gerade vor Gericht einen wichtigen Etappensieg errungen – wenn Sie das Thema betrifft, hören und sehen Sie unser etwa 40-minütiges Interview.

Im zweiten Teil geht es um den Stand der Gebührenforderungen des ORF, die ebenso von so manchen absurden Anekdoten begleitet werden. Die meisten Dokumente, die im Umlauf sind, wären nicht rechtens, erklärt der Anwalt – zumindest was eine Zahlungsverpflichtung betrifft. Denn im Gesetz steht, die Gebühren würden per Bescheid festgelegt. Solange ein solcher Bescheid nicht vorliegt, ist die Zahlungsaufforderung nicht bindend.

Einzig bei einem Dokument mit dem Titel „vollstreckbarer Rückstand“ müsse man vorsichtig sein. Sollten irgendwann doch einmal korrekte Bescheide eintreffen, kann man diese bekämpfen. Als besonders unanständig erachtet Forsthuber den Umstand, dass sich der ORF auch von Firmen ordentlich viel „Körberlgeld“ holt – und das bei einer unterirdischen, tendenziösen Berichterstattung. Welcher Berufstätige habe denn Zeit, während der Arbeit noch den ganzen Tag fernzusehen?

Bild: Rechtsanwalt Gottfried Forsthuber

Sein persönliches Wahlprogramm stellt Mag. Forsthuber auf dieser Homepage vor. Wenn Sie sich im Detail informieren wollen, können Sie hier weiterlesen.

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