Ist Vergewaltigung in Deutschland nur noch ein Kavaliersdelikt? Der Eindruck drängt sich auf. Am vergangenen Freitag kam in Osnabrück ein Syrer, der ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt hatte, mit einer Bewährungsstrafe davon. Die Begründung des Richters: Der Mann wäre auf einem guten Weg, ein ganz normaler Mitbürger zu werden.
Die Tat ereignete sich im Sommer 2022. Am frühen Morgen des 10. Juli war die 15-Jährige auf dem Weg zu ihrem Freund, der Syrer auf dem Heimweg nach einem Discobesuch. In der Möserstraße trafen Täter und Opfer aufeinander. Der 30-Jährige fragte die Jugendliche nach einer Zigarette, während er diese rauchte, unterhielt er sich mit ihr, so weit es seine Sprachkenntnisse zuließen. Dann drückte der Mann sein Opfer gegen eine Wand „und hörte auch nicht auf, an ihr herumzufummeln, als sie in einen Treppenaufgang flüchtete“, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Schließlich vergewaltigte er die 15-Jährige unter Einsatz von Gewalt.
Bei der Verhandlung stellte sich zudem heraus, dass der Syrer dem Mädchen während des Zusammentreffens ein Tütchen mit einem halben Gramm Cannabis gegeben hatte.
Das Urteil wurde damit begründet, dass der Angeklagte alkoholbedingt enthemmt gewesen und nicht nennenswert vorbestraft sei. Zudem sei die Intensität der Vergewaltigung aus rechtlicher Sicht „am unteren Rand“ gewesen, was bedeutet, dass es nicht zum Geschlechtsverkehr gekommen ist. Im Strafrecht ist festgelegt, dass auch einige andere sexuelle Handlungen rechtlich als Vergewaltigung angesehen werden, wenn sie gegen den Willen der betroffenen Person durchgeführt werden. Auch wurde hervorgehoben, dass der Täter sich reumütig gezeigt und „vollumfänglich geständig“ war, was dem Opfer eine Zeugenaussage erspart habe. Ein weiterer Aspekt für den Richter war, dass der Syrer eine Wohnung und demnächst auch einen Job habe. Sein Fazit: „Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden.“
Letztlich wurde der Mann, der 2015 aus Syrien nach Deutschland gekommen war, wegen der Vergewaltigung einer Minderjährigen und Abgabe von Betäubungsmitteln zu einer dreijährigen Bewährungsstrafe mit Auflagen verurteilt. So darf er sich seinem Opfer nicht mehr als 50 Meter nähern und muss sich sofort entfernen, wenn er die Jugendliche irgendwo sehen sollte. Des Weiteren muss er ein Schmerzensgeld in Höhe von 3000 Euro zahlen. Damit habe die 15-Jährige von der Bewährungsstrafe mehr als von einem Gefängnisaufenthalt, denn so könne der Täter arbeiten und das Schmerzensgeld zahlen, welches sie sonst nicht bekommen würde, so die Argumentation des Vorsitzenden Michael Hune.
Im Hinblick darauf, dass Hune in der Urteilsbegründung zunächst erklärt hatte, das Gericht müsse im Sinne der Generalprävention hart durchgreifen, wenn am helllichten Tag mitten in Osnabrück ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt werde, ist dieses Urteil wohl nicht nachvollziehbar. Seine Aussage: „Ich denke, wir wollen alle in einer Stadt leben, in der man so etwas nicht befürchten muss“, hat er damit ad absurdum geführt. Eine Strafe auf Bewährung dient wohl kaum als Abschreckung und wird nicht dazu beitragen, derartige Taten in Zukunft zu verhindern. Auch der Eindruck, dass in diesem Land besonders bei Migranten Täterschutz vor Opferschutz steht, wird durch dieses Kuschelurteil einmal mehr bestätigt. Ein öffentlicher Diskurs zum Thema Migrantenkriminalität ist längst überfällig, aber nicht im Sinne der linken Regierung, die die Zuwanderung weiter vorantreibt – es kann eben nicht sein, was nicht sein darf…