Impfzwänge geraten inzwischen immer stärker in die Kritik: Auch die faktische Masern-Impfpflicht steht am Pranger. Für den MWGFD hat Arzt Andreas Diemer die Masernkrankheit sowie Wirksamkeit und Nebenwirkungen der Impfung erörtert. Ein bekanntes Problem: Die wissenschaftliche Datenlage ist in Wahrheit mangelhaft. Für Kindergarten, Schule und Arbeitsplätze in bestimmten Bereichen herrscht trotzdem eine Nachweispflicht für die Impfung. Kann man dieser entgehen?
Aussendung des MWGFD, veröffentlicht am 18.11.2024; Autor: Andreas Diemer, Arzt und MWGFD-Mitglied
Die Krankheit
Masern sind eine seltene Krankheit, und nicht erst seit Einführung der Impfung ca. 1960 stark rückläufig. Die Fallzahlen der letzten Jahre liegen in Deutschland alle unter 100/Jahr (zum Vergleich: Herzinfarkte 180.000).
Eine gefürchtete Komplikation ist die Gehirnentzündung (SSPE), die manchmal erst lange Zeit nach der Erkrankung (aber auch nach der Impfung!) auftritt. Sie betrifft im Schnitt nur jeden 10.000ten Masernfall, d.h. pro Jahr 0,01 in Deutschland.
Zur Behandlung der Masern werden üblicherweise Fiebersenker benutzt, was sich als tragischer Fehler herausstellte. Das Auftreten der Gehirnentzündung wird dadurch nämlich wahrscheinlicher!
Bereits in den 1960er Jahren hat der Arzt Dr. Bob C. Witsenburg in einer Klinik in Ghana festgestellt, dass sich unter seinen Masern-Patienten paradoxerweise gerade diejenigen am besten erholten, die das höchste Fieber und den stärksten Ausschlag aufgewiesen hatten. Als er daraufhin bei der Hälfte seiner Patienten die vorsorglich gegebenen Fiebersenker einfach weggelassen habe, sei die Sterberate in dieser Gruppe erstaunlicherweise von 35 % auf 7 % gesunken. Ein naturheilkundlich arbeitender Arzt wird das deshalb nicht tun. Er verordnet Vitamin A, mittlerweile sogar von der WHO empfohlen. Masern durchzumachen hat auch große Vorteile. In Studien konnte gezeigt werden, dass im späteren Leben viel seltener Diabetes, Leukämie, Brustkrebs, Autoimmunkrankheiten wie M. Crohn, Colitis ulcerosa und auch seltener Allergien auftreten.
Die Wirksamkeit der Impfung
Die Häufigkeit von Masern und Maserntodesfällen hat nicht erst mit dem Beginn der Impfkampagnen abgenommen, sondern schon viel früher. Auf die Häufigkeit der Masernfälle hatte die Impfung zwar einen Einfluss. Auf den Häufigkeitsverlauf der Todesfälle hatte die Einführung der Impfung Anfang der 1960er Jahre aber überhaupt keinerlei Auswirkung. Man muss sich deshalb fragen, ob eine Wirkung überhaupt besteht und jemals wirklich nachgewiesen wurde. Es liegen ja keine verlässlichen Daten zur Wirksamkeit und Sicherheit der Impfung vor!
Angesichts der geringen heutigen Fallzahlen an Masern ist die Notwendigkeit einer flächendeckenden Impfung, die durch eine Nachweispflicht forciert wird, deshalb stark in Frage zu stellen. Trotzdem ist sie Gesetz. Es handelt es sich also zwar rein rechtlich um eine Nachweispflicht, aber de facto um eine Impfpflicht. Und da es keinen Masern-Einzelimpfstoff gibt, erweitert sich diese faktische Impfpflicht auch auf Mumps und Röteln. So steht es sogar im Gesetz.
Nebenwirkungen der Impfung
Allergien, Gehirnentzündung (wie schon erwähnt), aufsteigende Lähmung (Guillain-Barré-Syndrom) und viele mehr. Auch Autismus wird mit der Masernimpfung in Verbindung gebracht.
Für wen gilt die Nachweispflicht?
- Kindergarten:
Nachweispflicht als Zugangsvoraussetzung, weil keine gesetzliche Besuchspflicht besteht. - Schule:
Nachweispflicht. In den ersten 9 Schuljahren besteht Schulpflicht, was bedeutet, dass die Kinder auch ohne erbrachten Nachweis in die Schule gehen dürfen. „Schulpflicht geht vor Impfpflicht.“ Die Eltern sind allerdings bußgeldbedroht. Ungeimpfte Kinder ohne Nachweis müssen außerdem nach 9 Pflichtschuljahren die Schule verlassen. - Arbeitsplatz:
Nachweispflicht als Zugangsvoraussetzung für bestimmte Berufsgruppen, weil keine gesetzliche Pflicht für diesen Arbeitsplatz besteht.
Vom Gesetzgeber sind als Nachweis der Immunität vorgesehen:
- eine bzw. zwei Impfungen
- Immunitätsnachweis durch Antikörper-Titer
oder - eine ärztliche Bescheinigung, dass die Krankheit durchgemacht wurde oder
- eine Impfunfähigkeitsbescheinigung (IUB).
In der Praxis werden jedoch nicht alle Nachweise, die das Gesetz vorsieht, anerkannt. Es gibt Gesundheitsämter, die akzeptieren IUBs nicht, andere zweifeln die Antikörpertiter an und fordern eine erneute Blutuntersuchung, wieder andere zweifeln nur die IUBs bestimmter Ärzte an. Einem erneuten Bluttest kann man jedoch sofort widersprechen, da dies den Tatbestand der Körperverletzung bedeuten würde (keine medizinische Notwendigkeit, kein Beweis für Schutz vor Masern, s.u.!).
Was darf die Schule verlangen?
Die Schule darf den Impfpass/-nachweis bei der Schuleingangsuntersuchung oder Anmeldung nicht verlangen. (Datenschutz) (Das tun die Schulen aber dennoch!) Sie muss erst bei Schulbeginn Meldung an das Gesundheitsamt machen, falls auch dann kein Nachweis vorgelegt wird. Das Gesundheitsamt wird dann eine Mahnung an die Eltern schicken. Das Gesundheitsamt kann auch Bußgelder/Zwangsgelder verhängen in willkürlicher Höhe. Viele Eltern können/wollen sich aber drohende Bußgelder/Zwangsgelder nicht leisten.
Die juristischen Einzelheiten sind mitunter recht kompliziert und brauchen oft eine anwaltliche Beratung. Unsere Geschäftsstelle, erreichbar unter [email protected], wird versuchen, Ihnen weiterzuhelfen.
Eine weitere Möglichkeit möchte ich erwähnen für diejenigen Eltern, die den Rechtsweg wirklich konsequent gehen wollen und dafür genügend Ausdauer, Kraft, Geld und Mut haben: https://www.wissen-neu-gedacht.de/gerichtsprozess-die-next-level-Strategie. Dort sind erfolgreiche Prozesse beschrieben und auch viele Downloads für Schreiben an die Behörden usw..
Befreiung
Durchgemachte Masern hinterlassen einen lebenslangen Schutz. Dies kann der Arzt, der das Kind damals betreut hat, ohne weitere Angaben attestieren. Der Nachweis eines positiven Antikörpertests durch Blutabnahme ist dann nicht erforderlich.
Antikörpertest
Bei nicht bekannter, zuvor durchgemachter Erkrankung kann ein Antikörpertest „Klarheit“ bringen. Ab welcher Höhe ein Antikörperwert als ausreichend gilt, ist ziemlich willkürlich und durch saubere Studien kaum untersucht. Gesundheitsämter erkennen solche Tests immer wieder nicht an, aus Angst, es könnte sich um eine gefälschte Bescheinigung handeln (s.o.).
Impfunfähigkeitsbescheinigung
Eine Impfunfähigkeitsbescheinigung (IUB) kann der Arzt beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ausstellen:
- Vorerkrankungen bei der zu impfenden Person
Beispiele können sein: Allergien wie Neurodermitis, Heuschnupfen, Asthma usw. - Vorerkrankungen in der Familie
Hat ein Familienmitglied bereits mit ernsten Nebenwirkungen auf eine Impfung reagiert, erhöht sich dadurch das Risiko für die zu impfende Person. - Eine so genannte Kontraindikation gegen die Masernimpfung kann nicht nur im Gesundheitszustand des zu Impfenden liegen, sondern genauso auch im Impfstoff, z.B. in der völlig unzureichenden Datenlage über den Impfstoff, nicht zugelassener Zusatzstoffe usw. Genauere Vorgaben für ein Attest und die juristischen Fallstricke finden Sie hier: https://individuelle-impfentscheidung.de/aktuelles/detail/masernimpfpflicht-vorsicht-bei-vorlaeufigen-impfunfaehigkeitsbescheinigungen-aus-dem-internet
Jedoch ist Zurückhaltung angebracht, vom Arzt eine IUB zu verlangen. Denn man bringt die Ärzte, die IUBs ausstellen, wieder in die Schusslinie der Behörden, wie schon bei Corona. Deshalb sollen solche Atteste nur verlangt werden, wenn schwere Kontraindikationen in Krankheitszuständen des zu Impfenden liegen.
Außerdem: Auch wenn diese Ausführungen stimmen, akzeptieren Gesundheitsämter IUBs aus reiner Willkür oft nicht.
Weitere Gründe gegen die Masernimpfung
- mangelnder Nachweis der Wirksamkeit für den Geimpften:
Dass die Masernimpfung die Erkrankung wirklich zuverlässig verhindert, ist bis heute unbewiesen. Es gibt weltweit keine einzige korrekt durchgeführte Studie, die Geimpfte mit Ungeimpften tatsächlich über viele Jahre vergleicht, und zwar nicht nur, was den Antikörpertiter angeht, sondern das tatsächliche Erkrankungsrisiko. - mangelnder Nachweis des Ansteckungsschutzes der Umgebung:
Auch dieser Punkt ist nie in einer pharma-unabhängigen Studie untersucht worden. Wiederholt treten Masernausbrüche in Gruppen auf, von denen die meisten geimpft waren! Schon seit dem letzten Jahrhundert wurde das immer wieder beobachtet: z.B. USA 1976: 411 Fälle, davon 50 % geimpft, 50 % ungeimpft. USA 1986: 218 Fälle, davon 83 % geimpft, 17 % unbekannt. Quebec 2012: 98 Fälle, davon 52 geimpft. Ungarn 1989: 17000 Fälle, davon 47 % geimpft, 29 % ungeimpft, Rest unbekannt. Solche Meldungen werden jedoch gerne unterdrückt, weil sie das Geschäft vermasseln. - mangelhafte Studien über Nebenwirkungen:
Da Impfstoffzulassungsstudien immer von den Herstellern finanziert und durchgeführt werden, bleibt die ernsthafte Suche nach (auch
späten) Nebenwirkungen meist sehr dürftig. Die Kontrollgremien (PEI, STIKO) sind auch nicht unabhängig.
Auch die Weigerung/Unfähigkeit des Arztes, sorgfältig und umfassend aufzuklären und eine körperliche Untersuchung der Impfung vorangehen zu lassen, kann ein Grund sein, sich der Impfung zu verweigern. Hierfür gibt es einen Vordruck zur Vorlage beim Arzt. Verweigert dieser,
diesen Vordruck zu unterschreiben, haben Sie, am besten in Anwesenheit einer 3. Person als Zeuge, ein schriftliches Dokument darüber, dass Sie der Impfung ja eigentlich zugestimmt hätten, dass aber der Arzt nicht bereit war, seine gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen! Das Formular können Sie hier: Alternative zum Impfunfähigkeitsattest downloaden.
Die Geschäftsstelle von MWGFD, erreichbar unter i[email protected], kann Ihnen kompetente Anwälte nennen, die Sie unterstützen.
Bundesweit gibt es auch Elternstammtische, wo sich Betroffene treffen:
https://impfkritik.de/stammtische_de/index.htm