Unfassbar: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Deutschland wegen der Abschiebung eines Syrers mit gefälschtem Pass nach Griechenland zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt. Aus Sicht der Richter stellte die Abschiebung eine Verletzung der Menschenrechte dar. Deutschland muss nun 8.000 Euro Schadenersatz zahlen, auch Griechenland wurde zu einer Strafzahlung verurteilt (Urteil v. 15.10.2024, Az. 13337/19). Was die öffentliche Berichterstattung nicht erwähnt: Der Migrant wird längst von deutschen Steuerzahlern alimentiert.
In dem Fall geht es um einen angeblich 1993 geborenen Syrer, der 2018 von Griechenland aus nach Deutschland eingereist war. Nahe der deutsch-österreichischen Grenze wurde er mit einem bulgarischen Pass, den er in Griechenland für 2000 Euro gekauft hatte, festgenommen. Er wurde zu einer Polizeiwache in Passau gebracht und dann noch am selben Tag nach Griechenland ausgeflogen, wo er über zwei Monate in Haft verbrachte.
Der Syrer reichte Anfang 2019 Individualbeschwerde beim EGMR ein. Er warf den deutschen Behörden vor, seinen Wunsch nach einem Asylverfahren in Deutschland nicht berücksichtigt zu haben. Außerdem habe er keinen Zugang zu einem Anwalt gehabt und daher keine Rechtsmittel gegen die Abschiebung nach Griechenland einlegen können.
Am Dienstag verurteilte das EGMR Deutschland zu einer Strafzahlung von 8.000 Euro. Für die Straßburger Richter stellt die Abschiebung eine Verletzung des Verbots „unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung“ dar. Den deutschen Behörden warfen sie vor, nicht überprüft zu haben, ob der Mann in Griechenland Zugang zu einem Asylverfahren habe, das verhindere, dass er nach Syrien abgeschoben werde. Zudem hätten sie nicht geprüft, ob der Mann in Griechenland Haftbedingungen ausgesetzt sein würde, die gegen das Verbot von Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verstoßen könnten.
Griechenland wurde wegen der Haftbedingungen auf einer Polizeiwache in Leros verurteilt und muss dem Syrer 6.500 Euro zahlen. Insgesamt erhält der Kläger somit eine Entschädigung in Höhe von 14.500 Euro. Letztlich wurde er zudem in Griechenland als Flüchtling anerkannt.
„Diese Wendung war jedoch nicht absehbar, als die deutschen Behörden den Mann nach Griechenland zurückgeführt hatten“, erklären die Richter in der Urteilsbegründung.
Laut Pro Asyl hält der Mann sich mittlerweile in Deutschland auf. In einer Pressemitteilung der Organisation, die das Urteil ausdrücklich begrüßt, heißt es: „2021 wurde H.T. in Griechenland als Flüchtling anerkannt. Aufgrund der unhaltbaren Lebensbedingungen für anerkannte Flüchtlinge in Griechenland, floh H.T nach Deutschland und stellte hier einen Asylantrag. 2022 wurde er durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als subsidiär schutzberechtigt anerkannt.“ Der Syrer kostet die deutschen Steuerzahler also wohl ohnehin laufend Geld.
Über dieses Urteil kann man nur den Kopf schütteln. Dass der Mann mit einem gefälschten Pass eingereist ist, scheint nicht von Belang zu sein. Es drängt sich schon lange der Gedanke auf, dass Abschiebungen am besten generell verhindert werden sollen. Darf in Deutschland und der EU da noch vom Rechtsstaat fabuliert werden?