In der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden streiten die Stadt und Anwohner seit Monaten um eine Flüchtlingsunterkunft in einem Villenviertel. Nun ist die Bürgerinitiative zum zweiten Mal mit einem Eilantrag vor Gericht gescheitert. Während die Normalbürger bereits seit Jahren die negativen Auswirkungen der unkontrollierten Massenzuwanderung ertragen müssen, sind nun zunehmend auch Wohlhabendere betroffen – und reagieren empört.
Einige Anwohner kämpfen seit Monaten gegen die Eröffnung einer Flüchtlingsunterkunft im denkmalgeschützten früheren Didier-Verwaltungsgebäude in der Lessingstraße. Das Bürogebäude in dem gehobenen Wohnviertel bietet Platz für 350 Migranten, soll aber angeblich nicht voll ausgelastet werden. Im Dezember 2022 war die Immobilie von der Stadtentwicklungsgesellschaft SEG im Auftrag der Stadt erworben worden. Nach Umbauarbeiten sind inzwischen die ersten Migranten eingezogen.
Anwohner hatten sich nach Bekanntwerden der Pläne zu einer Bürgerinitiative zusammengeschlossen. Nun sind sie abermals mit einem Eilantrag gegen die Flüchtlingsunterkunft gescheitert. Bereits im November 2023 hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden einen Eilantrag abgelehnt, da zu diesem Zeitpunkt noch keine Genehmigung für die Umbauarbeiten in dem Gebäude vorgelegen hatte.
Die Anwohner fühlten sich nicht ausreichend über das Vorhaben informiert und bemängelten, dass ihre Anliegen nicht beachtet worden wären. Außerdem bezweifelten sie die Eignung des Gebäudes für die Unterbringung so vieler Personen.
Dem Gericht zufolge ist der genehmigte Umfang der Unterkunft mit den Vorgaben für ein Wohngebiet vereinbar, damit ist die Unterbringung einer großen Zahl an Menschen zulässig. Auch seien keine unzumutbaren Störungen für die Nachbarschaft zu erwarten, wie die Bürgerinitiative in ihrem Eilantrag argumentiert hatte.
Die Anwohner hatten zudem kritisiert, dass gleichzeitig mit der Neueröffnung eine Unterkunft in der Nachbarschaft geschlossen werden sollte. Da nun dieses Flüchtlingsheim mit Platz für 650 Personen weitergenutzt wird, werden sich die Anwohner möglicherweise mit zwei Unterkünften mindestens bis Ende Juli 2026 in ihrem Viertel abfinden müssen.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.
Offensichtlich haben einige Bewohner des Villenviertels wenig Interesse an einer kulturellen Bereicherung. Der Normalbürger muss schon seit Jahren mit den durchweg negativen Auswirkungen der illegalen Massenmigration leben. Nun trifft es auch die Besserverdienenden und das Geschrei ist groß. Wie viele der wütenden Anwohner wohl die Grünen oder andere migrationsgeile Parteien gewählt haben? Im April 2021 wurde in Wiesbaden-Südost ein grüner Ortsvorsteher gewählt, der Ortsbeirat wird von den Grünen dominiert. Ein Fall von „geliefert wie bestellt“ also? Einige Bürger dort könnten nun ihre eigene Medizin zu schmecken bekommen…