Anwaltliches Musterschreiben an Arbeitgeber hinsichtlich „Impfempfehlungen“

Bild: Rechtsanwalt Dr. Brunner, Parteiobmann MFG; Hintergrund: freepik @ikaika

Der Druck auf die österreichischen Bürger, sich eine Impfung gegen COVID-19 verabreichen zu lassen, steigt zusehends. Vielfach wird inzwischen auch über eine den Arbeitsbereich betreffende direkte oder indirekte Impfpflicht debattiert, beispielsweise im Gesundheitsbereich. Die Rechtsanwälte für Grundrechte stellen auf ihrer Webseite neben zahlreichen weiteren hilfreichen Dokumenten nun auch ein Musterschreiben zur Verfügung, mit welchem Arbeitnehmer eventuellen COVID-19-Impfbestrebungen ihrer Arbeitgeber entgegentreten können.

Von Siri Sanning

Das Auferlegen einer „dringenden Impfempfehlung“ oder gar „Impfpflicht“ ist einem Arbeitgeber im Rahmen der geltenden Gesetze nicht gestattet.

Ein Überblick

  • Überredung, Beeinflussung, Bedrängung, Unter-Druck-Setzen oder gar Verpflichtung sind Eingriffe in die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte, insbesondere auf das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Schutz der Privatsphäre.
  • Für eine direkte oder indirekte „Impfpflicht“ gegen SARS-CoV-2 besteht in Österreich keine gesetzliche Grundlage und kann eine solche grundrechtskonform ebenso wenig geschaffen werden.
  • Die genbasierten „Impfstoffe“ gegen eine COVID-19 Erkrankung sind nach der Verordnung (EG) Nr. 507/2006 nur bedingt zugelassen.
  • Die Hersteller bestätigen in der Produktinformation, dass diese Substanzen nicht vor einer Infektion mit dem Virus und nicht vor seiner Weitergabe schützen (keine sterile Immunität herstellen).
  • Wie von der Europäischen Medikamentenbehörde EMA vorgeschrieben, läuft derzeit eine groß angelegte Studie all derjenigen, die sich diese Injektion verabreichen lassen. Daher ist jeder, der sein Einverständnis zur Behandlung mit diesen Substanzen erteilt, eine Testperson in einer breit angelegten experimentellen klinischen Studie (mit heute nicht absehbaren Folgen).
  • Dem Nürnberger Kodex aus dem Jahr 1947 kommt als Regelsatz der Medizinethik wesentliche Bedeutung zu. Er besagt, dass bei medizinischen Versuchen an Menschen „die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson unbedingt erforderlich ist“.
  • Im Fall eines gesundheitlichen Schadens ist die zivil- und allenfalls auch strafrechtliche Verantwortlichkeit und Haftung des „Impfarztes“, sonstiger beteiligter Institutionen und Dritter für einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren zu prüfen.
  • Es ist einem Arbeitgeber – innerhalb des rechtlich zulässigen Rahmens – nicht gestattet, seinen Arbeitnehmern eine „dringende Impfempfehlung“ (oder gar „Impfpflicht“) aufzuerlegen, auf eine „Impfung“ der Arbeitnehmer zu bestehen oder ihnen zu erklären, dass sie mit Nachteilen rechnen müssen, aus welchen Gründen auch immer, wenn sie die „Impfempfehlung“ nicht befolgen. Ebenso ist die Frage des Arbeitgebers nach dem „Impfstatus“ rechtlich unzulässig.

Zum Musterschreiben von Arbeitnehmern an Arbeitgeber auf Unterlassung dringender „Impfempfehlungen“ gelangen Sie durch Klick auf den Link: Musterschreiben im Word-Format

Weitere wichtige Dokumente, wie beispielsweise „Fragen und Antworten zu Corona-Maßnahmen in türkischer und deutscher Sprache von Cuma Aksahin“ und „Musterschreiben an Schulen gegen ´Impfung´ oder Beeinflussung meines Kindes“ finden Sie im Downloadbereich der Rechtsanwälte für Grundrechte. Report24 berichtete: Rechtsanwälte für Grundrechte bieten kostenloses Musterschreiben gegen Impfung an Schulen an


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