Es steht es schlecht um die Meinungsfreiheit: Besonders Regierungskritiker leben gefährlich im linken Deutschland. Weil er Habeck, Scholz und Baerbock als „bösartige, arrogante Versager“ bezeichnet hat, ist ein Anwalt zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt worden. Zudem soll ihm der Waffenschein entzogen werden und im Falle einer weiteren Verurteilung droht ihm gar ein Berufsverbot.
Im Zusammenhang mit dem von Anfang an umstrittenen Heizungsgesetz und der Gasumlage hatte der Braunschweiger Rechtsanwalt Markus Roscher (61) die Regierung kritisiert. Auf X bezeichnete er Wirtschaftsminister Robert Habeck, Außenministerin Annalena Baerbock (beide Grüne) und Kanzler Olaf Scholz (SPD) durch das Setzen entsprechender Hashtags als “bösartige, arrogante Versager“. Sein Tweet lautete:
#Habeck, #Baerbock, #Scholz: Wir werden von bösartigen, arroganten Versagern regiert. Sie lassen ihre Bürger für eine grünschwarzrote Scheinmoral zugrunde gehen, stopfen sich selbst die Taschen voll und sind viel zu dumm, um durchdachte Gesetze auf den Weg zu bringen. #Gasumlage
Freie Meinungsäußerung? Nicht im besten Deutschland aller Zeiten. Für dieses Posting erhielt Roscher einen Strafbefehl, 2023 wurde er zu 60 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt. Wie Apollo News zuerst berichtete, sah das Amtsgericht Kassel die drei Politiker durch den Tweet in ihrem öffentlichen Wirken „erheblich beeinträchtigt“ und „im Sinne einer Schmähkritik herabgewürdigt“ – dadurch könnten sie „in ihrem politischen Fortkommen – zumal diese Einschätzung von einem Rechtsanwalt artikuliert wird, der auch als solcher auftritt – nicht unerheblich behindern“ werden. Der Schuldspruch erfolgte nach Paragraf 188 Strafgesetzbuch, der auch „Majestätsbeleidigungs-Paragraf“ genannt wird.
Ich, ein politisch aktiver Rechtsanwalt, wurde zu 3.000 € Geldstrafe verurteilt, weil ich Habeck, Scholz und Baerbock für das Heizungsgesetz als boshafte Versager tituliert habe. Für diese Verurteilung soll mir jetzt (wegen „Unzuverlässigkeit“) der Waffenschein entzogen werden!…
— Markus Roscher (@lawyerberlin) February 15, 2025
Laut Roscher hat sich nach der Verurteilung auch die Rechtsanwaltskammer eingeschaltet und ihm mitgeteilt, dass seine Zulassung überprüft würde und ihm im Wiederholungsfall ein Berufsverbot drohe. Wegen „Unzuverlässigkeit“ soll ihm auch der kleine Waffenschein entzogen werden, den er besitzt, weil er Morddrohungen erhalten hatte, als er Verteidiger in einem Mordprozess war.
Im April 2021 wurde der Paragraf 188 ausgedehnt, um Personen des politischen Lebens vor Beleidigung, Verleumdungen und übler Nachrede zu schützen. Seitdem wird er von Politikern oft und gerne genutzt. Fühlen sich die “Majestäten” heutzutage besonders häufig beleidigt oder geht es doch eher um die Einschüchterung von Regierungskritikern?
In Deutschland herrschen wahrhaft dystopische Zustände. Anwaltskollege Markus Roscher @lawyerberlin wurde zu 3.000 EUR Geldstrafe verurteilt, und es werden berufsrechtliche Schritte und der Entzug des kleinen Waffenscheins gegen ihn geprüft, weil er rot-grüne Politiker als… pic.twitter.com/lrtRceL6B5
— Ralf Höcker (@Ralf_Hoecker) February 18, 2025
In seiner Rede auf der Münchner Sicherheitskonferenz hatte US-Vizepräsident J. D. Vance einen Verlust von Demokratie und Meinungsfreiheit in Europa beklagt und die europäische Regulierungswut in den sozialen Medien kritisiert. Das sei viel besorgniserregender als Bedrohungen von außen, so Vance. Dass in Deutschland Internetnutzer strafverfolgt werden, weil sie einen Minister als „Schwachkopf“ bezeichnen, ist in den USA eben schwer vorstellbar.