Wer bislang geglaubt hat, in einer rechtsstaatlichen Demokratie zu leben, sollte diese Annahme nochmals überdenken. Diese Geschichte ist haarsträubend und legt eine linksradikale Unterwanderung der Staatsgewalt in einem gewaltigen Ausmaß nahe. Linksradikale Kriminelle hackten die Kundendatenbank eines Online-Shops namens Midgård. Sie werfen dem Betrieb vor, „Neonazi-Musik“ zu handeln. Weil ein Österreicher dort vor sieben Jahren „Stahlgewitter“-CDs bestellt hat, bekam er Besuch vom Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung.
Es ist der Geruch der finstersten DDR – und es wirkt aus der Sicht eines rechtsstaatlich orientierten Bürgers wie eine widerrechtliche Vorgangsweise. Bei einem Österreicher klopfte vor einigen Wochen der Verfassungsschutz an der Tür. Er solle sich einer freiwilligen Nachschau unterwerfen, sonst wäre eine Hausdurchsuchung fix. Kennt man die Vorgeschichte und die Hintergründe, liegt die Vermutung nahe, dass es sich um einen Trick der Ermittler gehandelt hat. Läge etwas gegen die Person vor, wäre der so genannte Verfassungsschutz sicherlich gleich mit einem Durchsuchungsbefehl vorstellig geworden.
Denn dem Betroffenen ist nichts vorzuwerfen, außer vielleicht ein etwas schräger Musikgeschmack. Er hatte im Jahr 2018 über einen Online-Shop mehrere CDs der Band „Stahlgewitter“ bestellt und auch erhalten. An diesem Vorgang ist nichts illegal. Weder die Alben noch die Band Stahlgewitter ist verboten – weder in Deutschland, noch in Österreich. Das Problem an der Musik ist, dass sie Linksradikalen nicht gefällt. Somit liegt keine wie auch immer geartete Straftat vor, die einen Besuch des Staatsschutzes rechtfertigen könnte. Die Untersuchungen basieren auf illegal erworbenen „Beweismitteln“, deren Quelle die linksterroristische Antifa ist. Ein ordentlicher Rechtsstaat würde vielmehr gegen die Cyberkriminellen ermitteln – speziell, wo der Datenschutz heutzutage angeblich so wichtig ist.
Die der grünen Justizministerin Alma Zadic unterstellte Staatsanwaltschaft (welche im Global Shapers-Programm des Weltwirtschaftsforums verwurzelt ist) soll das LVT zu Vorerhebungen nach dem Verbotsgesetz autorisiert haben, erklärt uns der Betroffene. Ein Richter war in diese Sache bislang nicht involviert. Ob bei dieser „Beweislage“ eine Hausdurchsuchung genehmigt worden wäre, ist unter normalen Umständen fraglich. In Tagen wie diesen darf man leider über nichts mehr verwundert sein. Als juristischer Laie würde man hier aber eine klare Rechtsbeugung vermuten, wenn auf diese Art und Weise Bürger bedroht werden, die keine Straftat begangen haben. Die Einzigen, welche daraus einen Nutzen ziehen, sind Linksextremisten bzw. Linksterroristen, die offensichtlich ihre Anliegen über das österreichische Justizministerium spielen können.
Report24 fragte den bekannten Kärntner Rechtsanwalt Alexander Todor-Kostic, ob diese Vorgangsweise rechtlich gedeckt ist. Auf den konkreten Fall konnte dieser nicht eingehen, weil ihm die Hintergründe nicht bekannt sind – er erklärte aber generell, dass nach seiner Sicht das Verhalten des Verfassungsschutzes heutzutage mit dem Schutz der Verfassung kaum noch etwas zu tun habe. Vielmehr würde dieser Dienst wie eine ausgelagerte PR-Agentur der Regierung agieren, der im Alleingang darüber entscheide, welche Handlungen angeblich verfassungsfeindlich wären. Die geschilderte Vorgangsweise der Beamten könnte durchaus ein ermittlerischer Trick gewesen sein. Stimmt man einer freiwilligen Nachschau zu, werden alle normalen Rechtsmittel außer Kraft gesetzt, die man beispielsweise bei einer Hausdurchsuchung heranziehen kann.
Der Verfassungs- oder jetzt Staatsschutz genannt, schützt leider schon lange nicht mehr unsere Verfassung oder Demokratie, sondern ist Erfüllungsgehilfe der Regierung..
Rechtsanwalt Alexander Todor-Kostic
Der Betroffene willigte in die „freiwillige Nachschau“ ein, da er wusste, dass er nichts verbrochen hat und sich in seinem gesamten Haushalt keine problematischen Gegenstände befinden. Der Besuch der Beamten erbrachte dementsprechend keine Ergebnisse. Der bittere Beigeschmack einer Amtshandlung bleibt bestehen, die direkt an die Vorgehensweise von Behörden in einer Diktatur erinnert. Die Behörde hat dem Bürger vermittelt, dass er beobachtet und überwacht wird und dass man mit ihm nach Belieben verfahren kann, auch wenn er keine Straftat begangen hat. Es ist dazu bereits ausreichend, die falsche Musik zu hören.
Nachdem von dem kriminellen Eindringen der Antifa in eine Unternehmensdatenbank und die darauffolgende Veröffentlichung der Daten 277 Personen in Österreich betroffen sind, stellt sich die Frage, ob es noch weitere Opfer der Übergriffigkeit dieser Behörde oder einzelner übereifriger Mitarbeiter gibt. Sie können sich als Betroffener gerne bei [email protected] melden.
Das grüne Justizministerium hat mit Duldung und Hilfe der ÖVP dafür gesorgt, dass die Tatbestände der nationalsozialistischen Wiederbetätigung – inklusive Strafandrohung von 20 Jahren Haft – nochmals verschärft wurden. Das Gesetz wurde eigentlich nach dem Krieg dazu geschaffen, dass auf unserem Boden nie wieder eine nationalsozialistische Schreckensherrschaft entstehen kann. Mittlerweile wird es freihändig und nach Belieben dazu eingesetzt, um politisch Andersdenkende zu unterdrücken und zu bedrohen. Dass jemand durch die Bestellung nicht verbotener Musik das 3. Reich wieder errichten will, ist eine völlig absurde Vermutung – und diese Rechtsbeugung muss auch jedem an dieser Amtshandlung beteiligten Person klar sein. Hier geschieht grobes Unrecht.
Als Gegenwehr bleibt dem gesetzestreuen Bürger nur die Möglichkeit, auch jeden „Linken“ zur Anzeige zu bringen, der mit entsprechender Symbolik oder Aussagen „spielt“. Wenn ein Linker auf ein FPÖ-Plakat ein Hakenkreuz schmiert, wird dies als „rechte Straftat“ in die Statistik aufgenommen. Doch letztendlich fällt eine solche Schmiererei immer unter das Verbotsgesetz und der übergriffige Staat muss dazu angehalten werden, auch „Linke“ Täter nach denselben Paragraphen zu verfolgen – bis das Gesetz neu überdacht wird. Ein rechtsstaatlich orientierter Bürger muss auf das Prinzip „gleiches Recht für alle“ pochen – dann soll die Gegenseite doch offen zugeben, dass sie eine Diktatur errichten und Bürger nach zweierlei Maß behandeln will.