Die Konsequenzen der illegalen Massenmigration scheinen inzwischen schon manchem Mainstream-Journalisten sauer aufzustoßen: Die Staatsanwaltschaft Aachen versuche offenbar, einen Justizskandal zu kaschieren, heißt es aktuell ungewohnt kritisch beim Focus. Demnach schoss ein polizeibekannter Iraker mehrfach auf ein Haus, weil ein Bewohner einen Instagram-Beitrag abgesetzt hatte, der dem Täter nicht passte. Das Drängen der Polizei auf einen Haftbefehl gegen den Iraker blieb aber fruchtlos. Der Migrant wurde kurzerhand auf freien Fuß gesetzt.
“Die Behörde will einen Mann, der wohl gezielt auf eine Wohnung geschossen hat, einen Menschen treffen wollte und der zudem noch polizeibekannt ist, nicht in Haft nehmen”, kritisiert man aktuell ungewohnt deutlich beim Focus: Das Medium hat demnach einen Fall recherchiert, bei dem in den Morgenstunden des 14. März ein Iraker auf eine Wohnung im ersten Stock eines Mehrfamilienhauses in Aachen schoss. Aus der Wohnung soll eine iranische Flagge hervorgelugt haben.
Elf Patronenhülsen wurden am Tatort gesichert. Sie schlugen durch Fenster, in die Küchendecke und trafen obendrein die Gasleitung des Hauses. Zwölf Menschen mussten evakuiert werden und der Energieversorger stellte das Gas vorübergehend ab.
Die Polizei nahm dem Bericht nach bald darauf einen 28-jährigen Iraker fest. Er hatte eine leergeschossene Pistole bei sich, wirkte betrunken und hatte laut Drogenscreening Amphetamine intus. Der Iraker behauptete, ein “Freiheitskämpfer” im Iran zu sein. Die Schüsse galten seiner Aussage nach einem Hausbewohner, der bei Instagram einen Post zur politischen Lage der Kurden in der Region versendet hatte, der dem Iraker sauer aufgestoßen war. Fremde Konflikte, ausgefochten auf deutschem Boden, mit Lebensgefahr für Unschuldige: Auch das ist Folge der unbegrenzten Massenmigration.
Die Staatsschützer der Polizei verorteten bei dem Anschlag versuchten Totschlag und regten bei der Staatsanwaltschaft die Beantragung eines Haftbefehls an. Doch die Ankläger stuften den Fall auf unerlaubten Waffenbesitz und Sachbeschädigung herunter – obwohl der Täter der Recherche nach polizeibekannt und den Behörden unter etlichen Aliasnamen bekannt ist. Gegen ihn wurde bereits wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstahls und versuchten Totschlags ermittelt, er hatte aber keine Schuldsprüche kassiert. 2019 wurde der Iraker zudem wegen des Widerstands gegen Vollzugsbeamte verurteilt.
Trotzdem wurde er auf freien Fuß gesetzt. Die Polizei soll die Ausländerbehörde eingeschaltet und auf eine Ausreise gedrängt haben. Um die Abschiebung sicherzustellen, wollte man den Iraker im Zuge der Gefahrenabwehr in Polizeigewahrsam nehmen, doch der richterliche Antrag schlug fehl, weil es angeblich keine Hinweise gäbe, dass vom Verdächtigen weitere Straftaten zu befürchten seien. Die zuständige Amtsrichterin lehnte die Festnahme zur Abschiebung ab; die erzwungene Rückführung solle in einem regulären Verfahren erfolgen.
Der Focus moniert eine “dürre Pressemitteilung” der Staatsanwaltschaft, in der all das nicht zur Sprache kam: “Weder wird die Staatsangehörigkeit des Beschuldigten erwähnt, noch seine strafrechtliche Vita oder gar die Erkenntnisse aus den Ermittlungen.” Dabei habe Landesinnenminister Herbert Reul eigentlich erlassen, dass Behörden möglichst auch bei ausländischen Tatverdächtigen die Herkunft und Umstände benennen sollen. Abschließend verweist das Medium auf den Fall eines 18-jährigen Afghanen, der in Düsseldorf im Rahmen eines Schulpraktikums inmitten einer 2. Klasse einer Grundschule masturbiert haben soll. Auch das hatte die Öffentlichkeit nicht erfahren sollen.
Polizeibekannte Migranten, die trotz Straftaten und offensichtlichem Gefahrenpotenzial wieder auf die Gesellschaft losgelassen werden: Das kennen die Bürger inzwischen zu gut. Ist der Justiz die Sicherheit der Bevölkerung überhaupt ein Anliegen? Immer mehr Menschen im besten Deutschland hinterfragen das.
