Seit der Grenzöffnung 2015 wurden die Bürger mit einer Lüge nach der anderen abgespeist. Zuerst kamen angeblich die Bestqualifizierten der Welt, dann waren es doch die Analphabeten. Dann kamen die verfolgten Familien, wirklich gekommen sind junge Männer im kampffähigen Alter. Anschließend hieß es „Kriminalität ist männlich“, dann wurde behauptet, die Asylforderer würden hauptsächlich ihre eigenen Leute schädigen. Eine Anfrage der AfD hat diese letzte Lüge jetzt auffliegen lassen: Die bevorzugte Beute der Tätergruppe sind junge einheimische Mädchen.
Von Chris Veber
Die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage des AfD-Abgeordneten Christopher Drößler und weiterer Fraktionskollegen (Bundestagsdrucksache 21/8702, Antwort in 21/8856) liefert für das Jahr 2025 klare Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik zu Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge (Straftatenschlüssel 111000).
Bei Fällen mit mindestens einem nichtdeutschen Tatverdächtigen wurden 4.798 Opfer erfasst. Davon waren 2.752 deutsch, also 57,4 Prozent. Nichtdeutsche Täter wählen überproportional einheimische Opfer. Täter aus den muslimischen Asylhauptherkunftsländern seit 2015 sind prominent vertreten. Bei syrischen Tatverdächtigen waren rund 60 Prozent der Opfer deutsch, bei türkischen 62 Prozent, bei afghanischen 57 Prozent und bei irakischen 55 Prozent. Bei Marokkanern und Algeriern lag der Anteil deutscher Opfer jeweils bei fast 73 Prozent.
Besonders deutlich und abstoßend wird das bei Minderjährigen. In Fällen mit mindestens einem volljährigen nichtdeutschen Tatverdächtigen registrierte die Polizei 800 minderjährige Opfer. 585 davon, also 73,1 Prozent, waren deutsch. Syrische Tatverdächtige hatten zu knapp 70 Prozent deutsche Minderjährige als Opfer, Afghanen zu 76 Prozent, Iraker zu 75 Prozent und Türken zu 82 Prozent.
Diese Zahlen widerlegen die Schutzbehauptung der Open-Borders-Politiker und ‑Aktivisten, die Täter würden vor allem innerhalb ihrer eigenen Bevölkerungsgruppe nach Opfern suchen. Einheimische Mädchen und junge Frauen sind die bevorzugte Beutekategorie. Das passt zu dem, was Anthropologen und Historiker seit Jahrzehnten über clanzentrierte Gesellschaften in Afrika, Arabien und Vorderasien schreiben. Verzweigte Verwandtschaftsgesellschaften (segmentäre Lineagesysteme, wie sie Marshall Sahlins für die Nuer und Tiv oder Ibn Khaldun mit dem Konzept der Asabiyya für den arabischen Raum analysiert haben) organisieren Loyalität primär über Verwandtschaft. Der Staat erscheint vielen als Beuteobjekt der siegreichen Gruppe, nicht als übergeordnete Instanz, der sich alle zugehörig fühlen. Raubzüge in die clanfremde Gesellschaft und Beute machen, einschließlich von Frauen, gehörten traditionell zum Repertoire von Menschen aus Stammesgesellschaften.
Zusätzlich ist in den Herkunftsländern der Asylforderer das Strafrecht oft wesentlich härter. Dort werden Straftaten sofort geahndet. Ehrenmorde, Steinigungen oder schwere körperliche Züchtigungen für Sexualdelikte sind in der Gesellschaft und im Recht weit verbreitet. Die milden deutschen und europäischen Strafen, kurze Freiheitsstrafen, Bewährung oder Jugendstrafrecht, werden von vielen Tätern nicht als ernsthafte Abschreckung wahrgenommen. Wer überdies aus einem Umfeld kommt, in dem sexuelle Übergriffe auf „Ungläubige“ weniger geahndet werden oder kulturell anders verankert sind, nimmt die hiesigen Sanktionen als vernachlässigbares Risiko wahr.
Denn der Islamismus liefert in seiner unter den Asylanten weit verbreiteten konservativen Auslegung eine zusätzliche Rechtfertigung für das Vergewaltigen einheimischer Mädchen. Der Koran erlaubt an mehreren Stellen sexuelle Beziehungen zu „denen, die eure rechte Hand besitzt“ (mā malakat aymānukum), also zu Sklavinnen und Kriegsgefangenen (Sure 4:24, 23:5-6, 70:29-30, 33:50). Klassische Deutungen von Ibn Kathir, Tabari und anderen interpretieren dies als Erlaubnis zum Verkehr mit weiblichen Gefangenen. Diese Frauen stammten in der historischen Praxis überwiegend aus nicht-muslimischen Populationen. Nachdem viele Zuwanderer aus dem islamischen Raum ihre Einwanderung als Raumnahme für den Islam begreifen, als Eroberung, sehen sie die einheimischen, ungläubigen Frauen und Mädchen als legitime Beute.
Auch gibt der Koran in Sure 33:59 den unverhüllten und ungläubigen Frauen die Schuld, wenn sie vergewaltigt werden. „O Prophet, sag deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen etwas von ihrem Überwurf über sich herunterziehen. Das ist eher geeignet, dass sie erkannt und so nicht belästigt werden.“
Islamistische Geistliche wie Australiens ehemaliger Obermufti Scheich Taj el-Din al-Hilali stoßen immer noch ins gleiche Horn. 2006 verglich er in einer Predigt unverschleierte Frauen mit „unabgedecktem Fleisch“. Wenn Katzen es fressen, sei nicht die Katze, sondern das unabgedeckte Fleisch schuld. Frauen, die sich „anzüglich bewegen“ und Make-up tragen, provozierten sexuelle Übergriffe. Die Taliban in Afghanistan betonen ausdrücklich, der Hijab diene dazu, „junge Männer vor Fitna und Sünde zu bewahren“. Wenn ein zugewanderter Muslim also eine einheimische, ungläubige und unverschleierte Frau vergewaltigt, ist das erstens laut seinem Glauben und seiner kulturellen Prägung sein gutes Recht und zweitens die Schuld der Frau, so lautet die radikale Auslegung dieser Ideologie.
Die Daten der deutschen Kriminalstatistik zeigen das Resultat von zehn Jahren Grenzöffnung und illegaler Masseneinwanderung aus kulturfremden, meist muslimischen Ländern. Die einheimischen Mädchen tragen die Last der importierten Gewalt. In Österreich dürfte die Lage um nichts anders sein. Die Lügen der Politik halten der Realität nicht stand. Wäre es nicht an der Zeit, endlich echte Konsequenzen zu ziehen?