Ampel-Koalitionsvertrag mit inkludierter Migrationsbombe

Bilder: Pixabay

Der Koalitionsvertrag der neuen deutschen Bundesregierung hat es in Bezug auf Migranten und Migration in sich: Erwartungsgemäß wird eine umfangreiche Liberalisierung stattfinden. Vor allem die Zuwanderer der Migrationskrise von 2015/2016 dürfen sich freuen.

Es war von Anfang an zu erwarten gewesen, dass die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP in Bezug auf die Zuwanderung nach Deutschland eine umfassende Liberalisierung durchführen wird. Sowohl was die bereits in Deutschland lebenden Ausländer betrifft, als auch jene die in die Bundesrepublik einwandern wollen. Im Koalitionsvertrag (z.B. als PDF beim Tagesspiegel zu lesen) heißt es unter der Zwischenüberschrift „Aufenthalts- und Bleiberecht“ dann auch:

Wir werden das komplizierte System der Duldungstatbestände ordnen und neue Chancen für Menschen schaffen, die bereits ein Teil unserer Gesellschaft geworden sind: Gut integrierte Jugendliche sollen nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland und bis zum 27. Lebensjahr die Möglichkeit für ein Bleiberecht bekommen (§ 25a Aufenthaltsgesetz, AufenthG). Besondere Integrationsleistungen von Geduldeten würdigen wir, indem wir nach sechs bzw. vier Jahren bei Familien ein Bleiberecht eröffnen (§ 25b AufenthG).

Aufenthaltserlaubnis statt Kettenduldungen

Nägel mit Köpfen werden auch bei den „Geduldeten“ gemacht, die aus den verschiedensten (Pseudo-)Gründen nicht wieder in ihre Heimat abgeschoben werden können, jedoch gleichzeitig auch nicht asylberechtigt sind. Diese „Kettenduldungen“ sollen künftig entfallen. So heißt es auf Seite 138 des Koalitionsvertrags dann auch weiter:

Der bisherigen Praxis der Kettenduldungen setzen wir ein Chancen-Aufenthaltsrecht entgegen: Menschen, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, sollen eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten können, um in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen (insbesondere Lebensunterhaltssicherung und Identitätsnachweis gemäß §§ 25 a und b AufenthG).

Schnellere Asylverfahren

Die Asylverfahren sollen beschleunigt werden. Um die Verwaltungsgerichte zu entlasten, sollen „qualitativ hochwertige Entscheidungen“ durch das BAMF gefällt werden. Schlussendlich heißt dies wahrscheinlich wohl, dass man deutlich mehr Asylbewerber annehmen wird, damit weniger Klagen stattfinden. Zudem will man „vulnerable Gruppen“ besonders unterstützen. Ebenso sollen „subsidiär Geschützte“ genau gleich wie anerkannte Asylbewerber behandelt werden, wenn es um die Familienzusammenführung geht.

Auch wenn man betont, dass man nicht alle Menschen aufnehmen könne, wird im Gesamtbild doch klar, dass man in Sachen Asyl deutlich offener und liberaler agieren will. Vor allem jedoch will die Ampel-Koalition die anderen EU-Länder (wenn auch ungenannt, vor allem Ungarn und Polen) stärker in die Pflicht nehmen. Zudem will man die „Seenotrettung“ im Mittelmeer verstärken und ausbauen.

Fazit

Mit der neuen Bundesregierung kommt wohl eine Massenanerkennung der in Deutschland lebenden Migranten, die bislang noch auf dem „Geduldet“-Status sind. Zudem dürfte es in Sachen Asylzuwanderer deutliche Erleichterungen geben, die den Zustrom wahrscheinlich weiter verstärken. Damit wird Deutschland – wie es die Grünen gerne sagen – immer „bunter“. Ob es die Menschen dort wollen oder nicht.

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