Am Geburtstag des Grundgesetzes: Das Verfahren gegen Prof. Dr. Sucharit Bhakdi hat begonnen

Bild: Report24

Am 23. Mai 1949 wurde das deutsche Grundgesetz verabschiedet. Heute, 74 Jahre später, hat der deutsche Staats- und Rechtsapparat die Chance zu beweisen, dass es seine Bedeutung nicht verloren hat. Um 9 Uhr hat das Verfahren gegen den sanften Professor Dr. Sucharit Bhakdi in Plön begonnen – Report24 ist für Sie vor Ort und hält Sie auf dem Laufenden.

Neben Report24-Chefredakteur Florian Machl, der am morgigen Tag in Linz selbst stellvertretend für Meinungs- und Pressefreiheit vor Gericht stehen wird, reisten zahlreiche weitere Menschen an. Sie brachten vor dem Gerichtsgebäude ihre Solidarität mit Prof. Bhakdi zum Ausdruck:


Vor Prozessauftakt gaben der Mediziner Dr. Ronny Weikl und der Physiker Prof. Dr. Werner Bergholz erste Einschätzungen ab. Beide zeigten sich zuversichtlich!

Prozesspause

Tatsächlich wurde der Prozess kurz nach Beginn bereits wieder pausiert. Florian Machl berichtete um 9:30 Uhr: „Momentan wird von den Anwälten die Form angegriffen und versucht, die Verlesung der Anklage zu verhindern, weil diese in vielen Punkten nicht rechtmäßig formuliert seien. So habe die Oberstaatsanwältin unter anderem bei der Verfassung der Klage die beanstandeten Videos nicht oder nur in kurzen Auszügen gesehen und erst später angefordert. Die Formbeschwerde scheint so weit denkmöglich und plausibel, als dass sich das Gericht eine zunächst mindestens 40-minütige Pause ausgebeten hat. Es kann aber auch erheblich länger dauern.“

Prof. Dr. Werner Bergholz, der im Namen der Anwälte für Aufklärung vor Ort ist, erörterte:

Prof. Dr. Sucharit Bhakdi meldete sich gegen 10:10 Uhr erstmals selbst zu Wort: Er freut sich über die große Solidarität der Menschen und zeigt sich gelassen.

Pause beendet: Verfahrensbeginn um 10:40 Uhr

Nach etwa 70 Minuten geht es schließlich weiter, der Antrag auf Nichtverlesung der Anklage und andere Beschwerdegründe wurde abgewiesen. Die einzelnen Punkte werden begründet. Das Verfahren beginnt somit um 10.40 Uhr. 

Liveticker zum Verfahren

Florian Machl informiert über den Verlauf:

10:45 Uhr: Die Oberstaatsanwältin Silke Füssinger erwähnt mehrfach, dass der Filmemacher Kai Stuht, der das strittige Interview angefertigt und veröffentlicht hat, gesondert verfolgt werde.

10:48 Uhr: Die Anklageschrift wirft Prof. Bhakdi eine feindselige Haltung gegenüber Juden vor, die an die nationalsozialistische Rassenlehre anknüpfen würde. Er habe von allen Juden pauschal als „das Böse“ gesprochen. Dies entspricht meiner Meinung nach in dieser Form nicht den Inhalten des strittigen Videos bzw. ist eine absichtliche und böswillige Verdrehung des Gesagten.

10:53 Uhr: Das Gericht weist darauf hin, sofern ich das richtig verstehe, dass bei beiden Anklagepunkten Zweifel an der Strafbarkeit bestehen. 

10:59 Uhr: Das Video von der Wahlkampfveranstaltung von „Die Basis“ wird nun vorgespielt.

11:22 Uhr: Als Zeuge wird aufgerufen Herr Mario Pötz, Polizeibeamter. Er verfügt nicht über eine Aussagegenehmigung. Das führt wieder zu einer Prozesspause von 15 Minuten.

Vor dem Gerichtsgebäude tummeln sich nach wie vor zahlreiche Menschen:

11:38 Uhr: Die Aussage des Polizisten findet nun statt.

11:50 Uhr: Die Aussage des Polizisten verlief entspannt. Auf der Basis-Veranstaltung verlief alles friedlich, die Reden hatte der Beamte vor Ort nicht gehört, weil er mit anderen Dingen beschäftigt war. Dass alles friedlich verlief, steht auch im polizeilichen Abschlussbericht. Der Beamte verließ den Saal mit den Worten: „Viel Erfolg und alles Gute.“

12:03 Uhr: In Folge wird vor Gericht das gesamte 90-minütige Interview von April 2021 mit Kai Stuht abgespielt. Dies wird die Anwesenden zwar vor eine Geduldsprobe stellen, ist aber dahingehend ein gutes Zeichen, als dass die von der Staatsanwaltschaft sinnverzerrend dargestellte Passage im Gesamtkontext gezeigt wird und auch die einleitenden Fragen, die zu der Aussage führten, gewürdigt werden können.

12:29 Uhr: Jetzt gerade wird die strittige Stelle abgespielt (bei 21:46): 

“Wir hatten uns in diesem Interview gestern Abend darauf geeinigt, dass wir das erste Mal nicht mehr Rücksicht auf etwas nehmen, sondern das Risiko eingehen, die Dinge auch beim Namen zu nennen. Die Dinge aufzuzeigen und wirklich klar zu benennen. Und deswegen jetzt auch einfach eine ganz klare Frage: Ist das, was gerade passiert, mit dieser Impfkampagne, kalkulierter Totschlag oder vielleicht sogar kalkulierter Mord?” 

Bhakdi antwortete zunächst: “Ob es Mord ist oder Totschlag, da will ich mich nicht dazu äußern, kalkuliert ist es allemal”. Dann wurde er doch sehr emotional und führt das aus, was man ihm heute vorwirft:

Und wenn ihr so indolent seid und nicht aufsteht und sagt “Nein! Mit uns macht ihr das nicht!”, dann ist es um euch geschehen. Und dann werdet ihr auch nicht die Möglichkeit haben, zu flüchten. Israel. Die Israeli können nicht mehr flüchten. Das Land ist zu. Das wird hier passieren.

Und ich wurde einmal gefragt von einem Amerikaner, was ich zu Israel zu sagen habe. Für mich, die Israeli, dieses Volk, das ich mehr bewundert habe als irgendein anderes Volk auf der Welt. Ich war ein Juden-Bewunderer. Du weißt, ich bin Musik-Liebhaber, Kunst-Liebhaber. Die größten Geister waren die Juden. Es tut mir leid, wenn ich euch das sagen muss, ja? Es tut mir leid, denn ich bin Buddhist. Ich verehrte sie. Du hast meine Schallplatten-Sammlung gesehen. Ich bin diesen jüdischen Musikern nachgereist, um eine Unterschrift von ihnen zu bekommen. Itzhak Stern, David Oistrach. Hunderte Kilometer bin ich gereist, um sie zu hören, um ein Autogramm zu bekommen. Ich habe sie verehrt.

Und jetzt machen sie das. Das Volk, das geflüchtet ist aus diesem Land. Aus diesem Land, wo das Erzböse war. Und haben ihr Land gefunden. Haben ihr eigenes Land verwandelt in etwas, das noch schlimmer ist als Deutschland war. Das ist ja unfassbar. Und dann habe ich den Amerikanern gesagt: Das ist das Schlimme an den Juden. Sie lernen gut. Es gibt kein Volk, das besser lernt als sie. Aber sie haben das Böse jetzt gelernt und umgesetzt. Und deswegen ist Israel jetzt “living hell”, die lebende Hölle. Und ich habe den Amerikanern gesagt: Und wenn ihr nicht aufpasst, wird Amerika auch die lebende Hölle sein. Und ich sage euch jetzt: Euer Land wird verwandelt in die lebende Hölle, wenn ihr nicht bald aufsteht!

13:29 Uhr: Vor dem Saal warten mehrere Kameraleute auf das Prozessende. Pro Medienhaus ist nur eine Person zugelassen. Die Redakteure vieler Mainstreammedien werden erstmals dazu gezwungen, sich intensiv mit Bhakdis wissenschaftlich und ruhig vorgetragenen Thesen zu beschäftigen – indem sie sich diese Videos ansehen müssen.

13:55 Uhr: Nach der Sichtung der Videos und einer kurzen Pause geht es nun weiter. Die Oberstaatsanwältin äußert sich nun zu den Inhalten. Der Richter weist darauf hin, dass Bhakdi von Dialog und demokratischen Prinzipien sprach. Er sieht immer noch keine Strafbarkeit. Er erachtet die Beweisaufnahme als abgeschlossen. Rechtsanwalt Lausen erörtert der Oberstaatsanwältin nochmals, dass sie bei der Erstellung der Klage den Gesamtkontext nicht kannte, weil sie die Videos nachweislich zuvor nie in Gänze gesehen hat. Sie wäre auch verpflichtet, entlastende Beweise zu ermitteln.

14:11 Uhr: Die Oberstaatsanwältin fordert eine weitere Beweisaufnahme hinsichtlich des Verbreitungsweges des Stuht-Interview-Videos. Die Verbreitung des Videos solle den Tatverdacht erhärten. Die Rechtsanwälte der Verteidigung widersprechen einer Relevanz.

Der Richter sieht keinen zwingenden Grund für eine weitere Zeugeneinvernahme und liest ersatzweise den Bericht des ermittelnden Beamten vor, um die Forderung der OStA zu erfüllen. Fazit ist, dass es einen kurzen Trailer gab, der auf das Video hinwies. Die OStA gab sich damit zufrieden.

Der Richter fragt die Verteidigung, ob offene Befangenheitsanträge beigelegt werden können, um zu einem Ende zu kommen – ansonsten wären rund drei Stunden zur Klärung nötig. Die Verteidigung zieht sich zur Beratung zurück.

15:00 Uhr: Die Verteidigung hat bekannt gegeben, dass die Befangenheitsanträge zurückgezogen werden. Das Gericht hat eine einstündige Mittagspause verkündet. Ab ca. 16 Uhr ist mit den Abschlussplädoyers und einem Urteil zu rechnen. #FreispruchFuerBhakdi

Report24-Chefredakteur Florian Machl muss sich auf die Rückreise nach Österreich begeben, aber Datenanalyst Tom Lausen, Bruder von Verteidiger Sven Lausen, berichtet auf seinem Telegram-Kanal weiter vom Prozess. Wir fassen seine Informationen hier zusammen.

15:40 Uhr: Die Plädoyers starten, die Oberstaatsanwältin macht den Anfang. Sie hält Lausen zufolge am Vorwurf der Volksverhetzung fest, beruft sich auf „gefährliche Sprache“ und den öffentlichen Frieden und wiederholt im Wesentlichen ihre Anklageschrift. Scheinbar will sie Prof. Bhakdi und Kai Stuht absurderweise unterstellen, die Äußerungen vorab gemeinsam geplant zu haben, um sie dann in dieser Form zu verbreiten. Warum sie unter anderem auch über die Bundesnotbremse referiert, erschließt sich Lausen nicht. Abschließend fordert sie insgesamt ein Strafmaß von 180 Tagessätzen je 90 Euro.

16:15 Uhr: Die Verteidigung bespricht sich zunächst.

16:41 Uhr: Die Verteidigung wird gleich plädieren. Den Anfang wird Martin Schwab machen, gefolgt von Tobias Weissenborn und schließlich Sven Lausen.

17:20 Uhr: Die Schlussplädoyers der Verteidigung wurden gehalten. Tom Lausen beschrieb sie als „grandios“ – auch ein Seitenhieb seitens RA Weissenborn in Richtung der Oberstaatsanwältin wegen der Verfehlung, die gegenständlichen Videos nicht angesehen zu haben, durfte nicht fehlen. Es folgt eine Unterbrechung für die Urteilsfindung bis 17:45 Uhr.

17:46 Uhr: Das Urteil lautet: Freispruch!

Der Verein MWGFD verkündet in einer Stellungnahme auf Telegram:

Freispruch für Bhakdi!!!

Der Weg zum Nobelpreis ist bekanntermaßen steinig. Ein Stein wurde heute aus dem Weg geräumt, dank eines Richters, der sich nicht von den parteipolitisch gefärbten Vorgaben, die von einer weisungsabhängigen Staatanwaltschaft gemacht werden, beeinflussen ließ. An manchen Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland hat das Recht noch einen Stellenwert. 

Das ist jedoch nicht genug. Die Reputation eines Wissenschaftlers vom Format eines Prof. Dr. Bhakdi kann nur dann wiederhergestellt werden, wenn seinen in dieser Corona-Krise gewonnenen Erkenntnissen der herausragende Stellenwert eingeräumt wird, der ihnen gebührt.

Dem schließen wir uns an und beenden an dieser Stelle unsere Berichterstattung. Hoffentlich wird die Gerechtigkeit auch morgen in Österreich siegen!

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