Alarm in Buxtehude: Stadtverwaltung wegen gewalttätigem Sudanesen dicht

Symbolbild: KI / R24

Ein gewalttätiger Vorfall in der Stadtverwaltung (Stadthaus) von Buxtehude (Niedersachsen) führte zu drastischen Konsequenzen: Zum Schutz von Mitarbeitern und Bürgern blieb die Stadtverwaltung für zwei Wochen für Spontanbesucher geschlossen. Grund ist ein Angriff eines polizeibekannten Sudanesen, der am 28. August im Nebengebäude an der Bahnhofstraße Mitarbeiter und Polizisten attackiert hatte. Angeblich ist der Mann psychisch krank.

Der Täter, der seit etwa zehn Jahren in Deutschland lebt und subsidiären Schutzstatus besitzt, gilt als psychisch auffällig und hatte bereits Hausverbot – wegen schwerer Beleidigung und sexueller Belästigung. Trotzdem erschien er wieder im Stadthaus. Er weigerte sich, zu gehen, bedrohte und attackierte Mitarbeiter. Als die Polizei eintraf, schlug er auch auf die Beamten ein. Vier Polizisten waren nötig, um ihn zu überwältigen und in Handschellen abzutransportieren.

Die Stadt reagierte mit verschärften Sicherheitsmaßnahmen: Der Haupteingang des Stadthauses blieb zu, Zugang gab’s nur mit Termin über den Seiteneingang in der Poststraße. Seit Montag, 8. September, ist die Stadtverwaltung wieder wie gewohnt erreichbar.

Zu den Vorsichtsmaßnahmen gehört auch der Einsatz von Sicherheitskräften. „Wir haben nun seit gut 10 Tagen einen privaten Sicherheitsdienst engagiert. Der wird zunächst bis auf unbestimmte Zeit bleiben, bis wir wissen, wie es mit dem Mann weitergeht“, erklärte der erste Stadtrat Ralf Dessel gegenüber der BILD. Kostenpunkt: etwa 500 Euro pro Tag.

Es war der zweite Vorfall innerhalb von vier Wochen, bei dem ein Rathaus in der Region (zuerst Horneburg, jetzt Buxtehude) geschlossen werden musste. Der Sudanese hatte Mitte August im Rathaus der Samtgemeinde Horneburg (nahe Buxtehude) einer Mitarbeiterin ins Gesicht geschlagen. Zudem hatte er auf einen Apotheker eingeprügelt, dabei soll sogar die Augenhöhle gebrochen sein.

Der Sudanese wurde in eine Psychiatrie eingewiesen. Möglicherweise kann er jedoch bald weiter sein Unwesen treiben – eine Rückkehr nach Buxtehude ist nicht ausgeschlossen. Der Mann verfügt über einen subsidiären Schutzstatus. Da im Sudan Bürgerkrieg herrsche, wird er nicht abgeschoben. Eine psychische Erkrankung kann praktischerweise noch ein zusätzliches Abschiebehindernis darstellen. Daher ist davon auszugehen, dass der Randalierer lebenslang alimentiert werden muss. Die Sicherheit der Bevölkerung spielt im bunten Deutschland genauso wenig eine Rolle wie die immensen Kosten für die Steuerzahler.

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