In Reutlingen (Baden-Württemberg) war im September 2023 eine Zeitungszustellerin frühmorgens von einem Afghanen vergewaltigt worden. An einem Spielplatz fiel er über sie her. Nun wurde der Mann vom Reutlinger Amtsgericht zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Das Vergewaltigungsopfer warnt alle anderen Frauen: „Lasst euch nicht täuschen, seid wachsam! Selbst als ältere Frau ist man vor einer Vergewaltigung nicht mehr sicher.“
Vor Gericht schilderte die heute 60-jährige Swetlana B. ihr Martyrium. Sie gab an, am 9. September 2023 gegen 4 Uhr frühmorgens während ihrer Runde auf den 22-jährigen Afghanen getroffen zu sein. Dieser sprach sie an – dabei gab er sich als Student aus – und bot ihr Hilfe mit dem schweren Zeitungswagen an, die sie annahm. An einem Spielplatz packte er sie dann und warf sie zu Boden. Damit sie nicht schreien konnte, hielt er ihr Nase und Mund zu. Da sie keine Luft mehr bekam, habe sie Todesangst gehabt, erklärte sie vor Gericht. Es habe den Afghanen auch nicht gestört, dass sie 38 Jahre älter als er ist, er vergewaltigte sie trotzdem. Nach der Tat trug sie noch die restlichen Zeitungen aus – schließlich müsste sie doch bis 6.30 Uhr fertig sein. Als sie wieder zu Hause war, verständigte ihr Partner dann sofort die Polizei.
Im Mai 2024 wurde der Täter aufgrund eines DNA-Treffers nach einer Speichelprobe verhaftet. Im Jahr 2016 war der damals 14-jährige Masud A. mit seinen Eltern und 6 Geschwistern aus Afghanistan nach Deutschland geflohen. Bis heute lebt die Großfamilie auf Staatskosten. Eine Elektriker-Lehre hatte Masud A. abgebrochen.
Für seine Tat muss er nun drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. „Für Sie war die Frau wie ein Stück Fleisch“, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Nach der Haft soll der Afghane abgeschoben werden.
Swetlana B. geht offen mit dem Missbrauch um, sie möchte sich nicht verstecken. „Jeder soll wissen, was mir passiert ist, wie schrecklich so eine Vergewaltigung ist. Ich will andere Frauen warnen. Lasst euch nicht täuschen, seid wachsam! Selbst als ältere Frau ist man vor einer Vergewaltigung nicht mehr sicher“, sagte sie gegenüber BILD.
Bereits nach vier Wochen habe sie wieder mit dem Zeitungsaustragen angefangen. Aber wenn ihr nachts ein Mann begegnen würde, bekäme sie Angst, erklärte sie. Mit Hilfe eines Psychotherapeuten versucht sie wieder ein normales Leben zu führen. Von Masud A. bekommt sie 5000 Euro Schmerzensgeld – er hatte sich im Prozess zu der Zahlung bereit erklärt. Die Hälfte hat sie noch im Gericht von seinem Verteidiger erhalten. Nach ihrer Ansicht kommt das Geld aber nicht von ihm: „Das Geld hat seine Familie zusammengekratzt.“ Wie genau, ist freilich unklar, lebt die Familie doch auf Kosten der Allgemeinheit.
In Deutschland werden täglich Menschen, die „schon länger hier leben“, Opfer von Migrantengewalt. Trotzdem ist die Regierung offenbar nicht willens, ihre Migrationspolitik zu ändern – jeden Tag werden weitere Migranten unkontrolliert ins Land gelassen, Abschiebungen finden selbst bei polizeibekannten Straftätern kaum statt. Auch in diesem Fall ist es fraglich, ob der Vergewaltiger nach seiner Haftstrafe wirklich abgeschoben wird.