In Deutschland kommt die Prozesslawine gegen die Hersteller der experimentellen Gentherapeutika nun allmählich ins Rollen. Nachdem zuletzt ein Impfschaden-Prozess gegen BioNTech in Hamburg kurzfristig verschoben wurde, startete am gestrigen Montag das Verfahren in einem anderen Fall vor dem Landgericht Rottweil (Baden-Württemberg). Der Kläger erlitt kurz nach seiner Impfung einen Augeninfarkt, ist bis heute auf einem Auge blind. Doch der Richter macht keinen Hehl daraus, dass er dem Mann keine nennenswerten Chancen einräumt.
Über den Prozessbeginn wurde medial breit berichtet, doch die Einschätzung des Richters war für die Mainstream-Journaille ein gefundenes Fressen: Der stellte nämlich umgehend fest, dass der Kläger keine nennenswerten Chancen auf einen Erfolg vor Gericht habe.
Der 58-jährige Dietmar S. ließ sich im Mai 2021 zum ersten Mal gegen Covid-19 impfen, der zweite Schuss folgte im Juni. Er berichtete, schon am folgenden Tag neurologische Probleme – nämlich Wortfindungsstörungen und Konzentrationsstörungen – festgestellt zu haben. Später wurde ein Augeninfarkt bei ihm diagnostiziert. Die Sehkraft auf seinem rechten Auge beträgt nur mehr drei Prozent. Der Schaden ist bleibend. Er beeinträchtigt den Ingenieur und ehemaligen Werkleiter bei einem Autozulieferer nicht nur im Alltag, sondern auch bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle: Es hagelt Absagen.
Der Kläger ist mit seinem mutmaßlichen Impfschaden nicht allein. Eine große Studie belegte bereits ein stark erhöhtes Risiko von Impflingen für Netzhaut-Gefäßverschlüsse. Fälle von (teilweiser) Erblindung nach dem Covid-Schuss wurden immer wieder im Rahmen von Studien und Fallberichten erörtert. Gerinnselbildungen infolge der Genbehandlung durch die Vakzine sorgten früh auch im Mainstream für Schlagzeilen.
Dennoch vertrat der Richter die Ansicht, dass der 58-Jährige sich keine großen Hoffnungen auf Erfolg machen dürfe. Er führte an, dass der Augeninfarkt auf Risikofaktoren des Klägers zurückzuführen sein könnte – die „Bild“ nennt als Beispiel einen erhöhten Cholesterin-Wert. Schadenersatz sei per Arzneimittelgesetz ausgeschlossen, „wenn andere Umstände geeignet seien, eine Erkrankung auszulösen“. (Wie praktisch ist es da, dass ausgerechnet Menschen mit sogenannten Risikofaktoren unter allen Umständen zum Covid-Schuss gedrängt wurden.) Für den Impfstoff liege eine behördliche Zulassung zu. Hinzu komme, dass die EMA den Impfstoffen ein „positives Nutzen-Risiko-Verhältnis“ bescheinige.
Der Verteidiger des Klägers, Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, hielt dagegen, dass hier der heutige Wissensstand berücksichtigt werden müsse. Die Zulassung sei zum Zeitpunkt der Impfung zudem nur vorläufig gewesen. Für Cäsar-Preller könne es nicht sein, „dass die Impfstoff-Hersteller Milliardengewinne einfahren, zugleich aber von jeder Schadens-Haftung befreit sind“. Nun sei Solidarität vom Staat gefragt.
Prozessbeobachter zeigten sich aufgrund von Äußerungen des Richters skeptisch und befürchten Befangenheit, wie Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, der selbst zahlreiche Impfopfer in Deutschland vertritt, auf Twitter berichtete:
Thema heute: „Richter wirkte auf Prozessbeobachter befangen“
Am Landgericht Rottweil gab es nach Darstellung von Prozessbeobachtern eine sehr einseitige Vorstellung. des Richters.
Thrombosen seien u.a. durch die Coronazeit entstanden, weil sich Menschen weniger bewegen würden. Jeder Zusammenhang zur Impfung sei sehr einseitig in Frage gestellt worden.
Aber auch die Befragung des Klägers habe im Publikum fragende Gesichter ausgelöst.
Eindrücke jedenfalls, die in der Klarheit ein Gericht nicht auf das Publikum vermitteln sollte.
RA Tobias Ulbrich via Twitter
Wird der Richter den Fall des 58-Jährigen unvoreingenommen beurteilen? Das wird sich zeigen. Verwunderlich ist die Haltung des Richters freilich nicht, denn das Narrativ der sicheren und wirksamen Covid-Impfung scheint bis heute regelrecht einzementiert. Es dürften nicht viele Richter sein, die es in Deutschland noch wagen, die offizielle Erzählung zu hinterfragen. Ein Erfolg eines Impfgeschädigten vor Gericht könnte nicht nur eine beispiellose Signalwirkung für andere Opfer entfalten, nun doch für ihr Recht zu kämpfen – auch für die Impfstoffhersteller und nicht zuletzt die Bundesregierung wäre ein Urteil, das verheerende Konsequenzen von Massenimpfungen und Impfzwang anerkennt, fatal.