Verkehrte Welt: Ein Polizist erschießt einen Messer-Angreifer – und wird angeklagt. Bei einem Polizei-Einsatz im August 2022 war in Dortmund ein „psychisch auffälliger“ Senegalese von einem Beamten erschossen worden. Nun erhebt die Staatsanwaltschaft Dortmund Anklage gegen fünf der zwölf am Einsatz beteiligten Polizisten – der Schütze muss sich gar wegen Totschlags verantworten.
Am 8. August 2022 wurde die Polizei aufgrund eines Suizidversuchs alarmiert. Im Innenhof einer Jugendhilfeeinrichtung im Dortmunder Norden hielt sich der Jugendliche (angeblich 16), ein Asylsuchender aus dem Senegal, ein 20 cm langes Messer gegen den Bauch. Als er auf Ansprache, die in mehreren Sprachen erfolgte, nicht reagierte, setzten die Polizisten zunächst Pfefferspray ein, um ihn zu entwaffnen. Dies blieb jedoch wirkungslos. Als der 16-Jährige plötzlich mit dem Messer auf die Beamten zurannte, setzten diese zwei Taser ein, die jedoch nicht richtig trafen und den Angreifer nicht stoppen konnten. Schließlich schoss der sogenannte Sicherungsschütze mit einer Maschinenpistole auf den Jugendlichen, der später im Krankenhaus verstarb.
Die Staatsanwaltschaft Dortmund bezweifelt die Verhältnismäßigkeit des Einsatzes und behauptet, es sei nicht das mildeste Mittel gewählt worden, um den jungen Mann vom Suizid abzuhalten oder in Besitz des Messers zu kommen. Kritisiert wurde auch, dass die Bodycams der Polizisten nicht eingeschaltet waren. Außerdem erklärte Oberstaatsanwalt Carsten Dombert: „Wir haben keine Notwehr- oder Nothilfelage seitens der Polizisten feststellen können.“ Er geht davon aus, dass der 16-Jährige nicht angreifen, sondern nur aus der Situation flüchten wollte. Nun sind fünf Polizisten angeklagt:
Drei Beamte, die zunächst Pfefferspray und dann zwei Taser gegen den Senegalesen eingesetzt hatten, müssen sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Der Dienstgruppenleiter, der den Beamten über Funk die Anweisung zum Einsatz von Pfefferspray und Taser gegeben hat, wird wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung angeklagt.
Gegen den Polizisten, der die Schüsse abgegeben hat, wird Anklage wegen Totschlags erhoben.
Bereits im September waren gegen die fünf Beamten Disziplinarverfahren eingeleitet worden.
Mouhamed D. war wenige Monate vor seinem Tod als „unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter“ nach Deutschland gekommen. Er hatte angeblich schon zuvor Selbstmordabsichten geäußert, war daher in der Psychiatrie gewesen und gerade erst entlassen worden.
Nach dem Polizei-Einsatz gab es Demonstrationen des linken Spektrums und der afrikanischen Community, die den Polizisten Rassismus vorwarfen. Der Vorwurf konnte im Rahmen der Ermittlungen entkräftet werden, zudem waren auch Beamte mit Migrationshintergrund an dem Einsatz beteiligt.
Die Anklage gegen die Polizisten wirft Fragen auf. Wie kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft keine Notwehrlage sieht, obwohl der Jugendliche mit einem großen Messer auf die Beamten losgegangen ist? Im Hinblick darauf, dass Messer-Attacken durch Migranten in diesem Land seit einigen Jahren zum Alltag gehören und diese bereits zahlreiche Verletzte und auch Tote gefordert haben, ist die Annahme, der Senegalese habe nur aus der Situation flüchten und nicht angreifen wollen, mehr als fraglich. Soll ein Polizist zukünftig warten, bis er selbst oder ein Kollege verletzt worden ist, bevor er sich zur Wehr setzen darf? Auch sollte geklärt werden, warum der Jugendliche in Deutschland Schutz gesucht hat – im Senegal herrscht schließlich kein Krieg.