Unter dem provokanten Titel „Killt keine Kinder“ fand am 16. November eine Pressekonferenz des Vereins MWGFD statt, bei der hochkarätige Experten Stellung gegen die experimentellen Covid-Gentherapeutika bezogen und dabei insbesondere die Kinderimpfungen scharf verurteilten. Dr. Ronald Weikl, Prof. Dr. Dr. Martin Haditsch, Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, Prof. Dr. Werner Bergholz, Prof. Dr. Ulrike Kämmerer, Prof. Dr. Andreas Sönnichsen und Fachanwältin Beate Bahner waren sich einig: Die Menschen – speziell unsere Kinder – dürfen nicht weiter einem gentherapeutischen Massenexperiment geopfert werden!
Im Folgenden lesen Sie die MWGFD-Pressemitteilung von Uwe Kranz zur Pressekonferenz „Killt keine Kinder“:
Mit diesem wuchtigen Motto zierte der Verein Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit Freiheit und Demokratie (MWGFD) seine erste Pressekonferenz in der Münchner Eventlocation „Weitblick“ am 16.11.2022. Wuchtig auch der Auftritt: Sieben international anerkannte Experten referierten komprimiert und knapp zu ihren Spezialgebieten, beantworteten anschließend über eine Stunde lang geduldig die Fragen der Medien und Gäste, bevor sie sich exklusiven Interviews stellten. Von solchen gehaltvollen Informationsveranstaltungen wird es künftig mehr geben, auch wenn es durchaus die eine oder andere kritische Stimme zu Plakat (zu „reißerisch“) und Aufmacher gab, wonach Kinder vom Verein ebenso instrumentalisiert würden, wie von Impfbefürwortern und zum wissenschaftlich-sachlichen Gehalt der Konferenz im Kontrast stünden. Das wird der MWGFD künftig sicher bedenken, aber: Die drastische Wortwahl entspricht der bisherigen unmenschlichen Absicht, unsere Babys und Kleinkinder dem gentherapeutischen Massenexperiment zu opfern, nachdem über zwei Jahre lang mit wissenschaftlicher Sachlichkeit erfolglos gemahnt wurde.
Kernthemen waren: die Verurteilung des Passauer Arztes Dr. Weikl verbunden mit der evidenten Gesinnungsjustiz und der allgemeinen Maskenproblematik; die drohende – und jetzt doch nicht ausgesprochene – generelle Empfehlung der Baby- und Kleinkinderimpfung verbunden mit den Erkenntnissen zu (Kinder-)Übersterblichkeit, Impfschäden, Schwangerschaftsproblemen und Geburtenrückgang; die juristischen Dimensionen des Zulassungsverfahrens, der Änderungen des Arzneimittelgesetzes und die Rechtsfolgen der unzureichenden Aufklärung bei der Impfung.
Kritik an Maskenpflicht von Dr. Weikl und Prof. Dr. Dr. Haditsch
Dr. Weikl nahm eingangs kurz zu seiner Verurteilung vom Vortag Stellung (Bewährungsstrafe von nur noch einem Jahr). Ein Rückzug der Gesinnungsjustiz auf Raten: die vorgeworfenen Fallzahlen schmolzen wie Schnee in der Sonne im Ermittlungsverfahren und in den beiden Instanzen von 1.096 über 75 auf 24 und selbst diese Fälle stehen auf dünnem Eis. Weggefallen sind Berufsverbot und Geldstrafe. Wohl zur politisch-motivierten Gesichtswahrung geblieben ist die rechtsbedenkliche Urteilsbegründung. Dr. Weikl wird das Vorliegen von Revisionsgründen durch seine Verteidiger prüfen lassen.
Prof. Dr. Dr. Martin Haditsch betonte unterstützend die fehlende Evidenz der Maskenpflicht, die epidemiologische Unwirksamkeit und Irrelevanz der untauglichen und nicht zugelassenen Masken. Er konstatierte, dass Masken weder Eigen- noch Fremdschutz bieten, sondern nach vielen wissenschaftlichen Studien eher schaden und durch Mikropartikel zusätzlich toxisch belasten, vor allem Kinder.
Prof. Dr. Bergholz: Die Risiken sind unwiderlegbar bewiesen!
Schwerpunkt der Veranstaltung war jedoch die Verhinderung einer Empfehlung durch die STIKO, jetzt auch noch die C- „Impfung“ von Babys und Kleinkindern durchzuführen, so wie es die Europäische Medizinagentur (EMA) geraten hatte. Prof. Dr. Werner Bergholz warnte eindringlich davor, denn jede Impfung müsse das Verhältnis von Nutzen und Risiko sorgfältig abwägen. Während auf der einen Seite feststehe, dass der Nutzen der COVID-19-„Impfung“ nahezu bei null liege, liegen unwiderlegbare wissenschaftliche Belege dafür vor, dass die Risiken beträchtlich seien, sowohl im Hinblick auf schwere Nebenwirkungen als auch der Häufigkeit von Sterbefällen, wobei noch nicht einmal das Risiko späterer Schäden einbezogen wird. Fatal wirke sich aus, dass das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) eine beträchtliche Untererfassung zulasse und internationale Daten aus England, den USA, Schweden und selbst die Diskrepanz zu den Freigabestudien von Pfizer/BioNTech einfach ignoriert. Mit großem Nachdruck forderte Dr. Bergholz eine umgehende Kurskorrektur nach dem Vorbild von England, Dänemark und Schweden.
Prof. Dr. Kämmerer: Nachhaltige Schädigung des Immunsystems
Deutlich warnte auch Prof. Dr. Ulrike Kämmerer vor der Baby- und Kleinkinder“impfung“, denn diese zwingen schon die kleinen Körper, das gefährliche Spike-Protein herzustellen. Dieses verbleibe eben nicht an der Einstichstelle, sondern wandere in die Schaltstellen des kindlichen (wachsenden) Immunsystems ein, verteile sich überall im Körper und richte damit mehr Schaden an als eine Virusinfektion, wie Pathologen und Rechtsmediziner regelmäßig und zweifelsfrei in den Geweben von „Impf“geschädigten nachweisen können. Die häufig auffällige Immunschwäche wirke sich insbesondere aus auf die Reaktivierung von schlummernden Gürtelrosen oder bei plötzlich aufkommenden Krebserkrankungen. Ihr Fazit: Je mehr solche Lipid/RNA-Injektionen erfolgen, umso nachhaltiger werde das Immunsystem zerstört und umso mehr toxisches Spike könne sich schädigend in die Gewebe einlagern.
Prof. Dr. Sönnichsen: Erschreckende Kinder-Übersterblichkeit
Vor diesem Hintergrund betonte Prof. Dr. Andreas Sönnichsen (per Zoom zugeschaltet) die ethische Sicht, die im Hippokratischen Eid, im Genfer Gelöbnis und im Nürnberger Kodex festgelegt ist. Als Arzt müsse man sich an die Devise halten „Primum nil nocere“, dass man also „keinen Schaden zufügen“ dürfe. Angesichts der erschreckenden Kinder-Übersterblichkeit, die er in Wissenschaft und Praxis verfolge, warnt auch er vor der Kinder“impfung“, die schädlich, vollkommenen sinnlos, unethisch und menschenverachtend sei. Er verlangt kategorisch die „Impfung“ gesunder Kinder zu verbieten und forderte streng, den Nürnberger Kodex zu beachten.
Prof. Dr. Bhakdi: Genehmigung war ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit
In einem Zoom Beitrag wies Prof. Dr. Sucharit Bhakdi darauf hin, dass schon Neugeborene über ein ausgereiftes Immunsystem verfügen. Viele Hunderte von Millionen der Virusgen-Pakete gelangten nach der „Impfung“ unweigerlich in die Blutbahn und damit in Zellen, die die Blutgefäße auskleiden. Die Schädigung der Gefäße verursache Thrombosen, die bis zu Herz und Hirn vordringen und zum Zelltod führen können. Die anklagende Frage von Dr. Bhakdi war, wie die zuständigen Behörden eine solche „Impfung“ überhaupt genehmigen konnten, vor allem, weil sie nie im Besitz des Virus gewesen waren und deshalb auch keine Tierversuche für die Schutzwirkung des „Impf“stoffes durchführen konnten. Die direkte Genehmigung der Menschenexperimente wurde von der EMA und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) sozusagen rechtswidrig „durchgewunken“. Das seien Verbrechen gegen die Menschlichkeit und an der Menschheit.
RA Bahner: Verfassungswidrige Aushebelung des Arzneimittelgesetzes
In die gleiche Richtung ging der Vortrag von der Fachanwältin Beate Bahner, die die vielfältigen vorsätzlichen Verstöße bei der Zulassung der C-„Impfstoffe“ gegen alle nationalen und internationalen Sicherheitsvorschriften rügte: Befreiung von der Umweltverträglichkeitsprüfung, Befreiung von der toxikologischen Prüfung, der Prüfung auf krebserregende Wirkungen sowie sämtliche Prüfungen auf weitere Sicherheitsparameter (Fruchtbarkeit, Langzeitschäden). Das ist angesichts der absoluten Neuartigkeit und Gefährlichkeit der mRNA-„Impf“stoffe und der „inhaltsreichen“ Lipid-Stoffe eine ungeheuerliche Verletzung sämtlicher Sicherheitsvorschriften zum Schutze der Menschen, die einst zur Verabschiedung des Arzneimittelgesetzes (AMG) führten. Darüber hinaus wies die Anwältin auf die ihrer Ansicht nach verfassungswidrige Aushebelung des AMG durch die bereits im Mai 2020 heimlich, still und leise erlassene „Medizinischer-Bedarf-Versorgungs-Sicherstellungs-Verordnung“ hin, wonach die „Impfstoffe“ auch nach dem Verfallsdatum eingesetzt werden dürfen, die Packungsbeilage entfallen könne (Zusammensetzung, Wirkung, Nebenwirkungen), keine Fachinformationen für Ärzte mehr bereitgestellt werden müssen und Informationspflichten, Zertifizierungspflichten bzw. Chargenprüfungen durch das PEI entfallen. Diese Verordnung setzt damit 83 Millionen Bürger einem unabsehbaren Sicherheits- und Gesundheitsrisiko aus.
Hilfe für Impfopfer, strafrechtliche Ermittlungen gegen Verantwortliche
Die nachfolgende, über einstündige Podiumsdiskussion mit den Vertretern der Medien und der Gäste bestätigte in vielerlei Hinsicht, dass die Referenten den Nerv der Zeit getroffen hatten. Einzelne Zuhörer schilderten die dramatische Situation von Angehörigen oder Patienten, die unmittelbar nach der Impfung schwere gesundheitliche Schäden erlitten. Dr. Weikl konnte auf das Pilotprojekt seines Vereins hinweisen, das diese „Impf“-Opfer an einen Ärzte- und Therapeutenkreis vermitteln könne, der sich speziell der Patienten mit einem Post-Vac-Syndrom widmen könne. Die Frage, wie die Entwicklung gestoppt werden könne, wurde ergebnisoffen diskutiert. „Aufklärung, Aufklärung, Aufklärung“ und „Nein sagen“ seien die vorrangigsten Ansätze. Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die politischen und medizinischen Verantwortlichen seien der zweite Schritt, der konsequent zu gehen sei, nicht nur in der Schweiz und in den USA. Es fehlte nur noch die politische Stoßrichtung, denn ohne eine Änderung der Gesundheitspolitik sind alle Vorstöße zum Scheitern verurteilt.