Ein 62-Jähriger wagte es im März, mit einem Z-Symbol in der Heckscheibe seines Autos durch Hamburg zu fahren – mit teuren Konsequenzen. Das Amtsgericht Hamburg sprach ihn am Dienstag wegen „Billigung von Straftaten“ schuldig. Er soll nun eine Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro zahlen.
Das einzige sogenannte Verbrechen des Mannes bestand tatsächlich darin, dass er ein weißes DIN-A4-Blatt mit einem blauen Z an seinem Auto befestigt hatte. Das Gericht interessierte sich scheinbar nicht dafür, mit welcher Intention der 62-Jährige das tatsächlich getan hatte. Man warf ihm einfach kurzerhand ein „Gutheißen des Ukraine-Krieges“ vor, anders könne das gar nicht aufgefasst werden, so behauptete man. Das sei ein Angriffskrieg im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches und damit machte der Mann sich nach Ansicht des Gerichts der öffentlichen Billigung von Straftaten schuldig, die geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören. Das Z stehe für die Parole „Za Pobedu“ (Auf den Sieg).
„Eine sehr, sehr steile These“, kommentierte der 62-Jährige vor Gericht und gab korrekterweise zu bedenken, dass das Z lediglich der letzte Buchstabe des lateinischen Alphabets sei. Der könne für vieles stehen: Einen französisch-algerischen Spielfilm etwa, oder eine frühere Hamburger Kneipe. Der Verteidiger des Mannes wies auch auf die „Generation Z“ hin. Dem Amtsgericht war das offenkundig herzlich egal.
Der Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sagt aber so oder so wohl mehr über Deutschland und die zuständigen Richter aus als über den Autofahrer. Man muss wahrscheinlich froh sein, dass Zorro hierzulande kein gebräuchlicher Name ist. Nach der Logik des Amtsgerichts könnte es für Autofahrer aus Zwickau (KFZ-Kennzeichen: Z) allerdings eng werden…