Dass ein Richter beim Truppendienstgericht Süd in Thüringen einem Soldaten recht gab, der die umstrittene Covid-Impfung entgegen der Duldungspflicht ablehnte, stieß dem Mainstream und so manchem Narrativtreuen sauer auf. Auch ein Rechtsanwalt machte seinem Unmut über die Entscheidung Luft und bezeichnete den mutigen Richter kurzerhand als „Querdenker“. Von Kollegen muss dieser Anwalt sich nun allerdings reichlich Gegenwind gefallen lassen…
Ein Gastkommentar von Mascha Orel
Dr. Pfeiffer, Richter beim Truppendienstgericht Süd in Thüringen, hat am 29. September 2022 einen Beschluss gefasst, mit dem er sich vor einen Soldaten stellt, der der Duldungspflicht zuwider die experimentelle Genspritze, die als Covid-Impfung umetikettiert wurde, nicht duldet.
Aufgrund der im Soldatengesetz verankerten Fürsorgepflicht des Dienstherrn und der Vorgesetzten müsse sich der Soldat zumal in Friedenszeiten „grundsätzlich nicht in ein ‚Experimentierfeld‘ mit für ihn nicht einigermaßen kalkulierbarem Ausgang begeben, wenn dadurch nicht tatsächlich, also nachweisbar, überragende Gemeinschaftsgüter geschützt werden“, so der mutige Richter.
Wie erschreckend ist doch die Erkenntnis, dass ein Richter in Deutschland Mut braucht, um dem Gesetz und seiner Verpflichtung gegenüber dem Volk gerecht zu werden!
Der Kompaniechefin sowie den übrigen Vorgesetzten wirft der Richter vor, sie machten es sich aus Karrieregründen „bequem„; ihre Haltung kennzeichne „eine bemerkenswerte Verantwortungslosigkeit in für das Leben und die Gesundheit von unterstellten Soldaten entscheidenden Fragen„.
Ungehorsam kann Pflicht sein
Dr. Pfeiffer ruft die militärische Führung zur Zivilcourage statt blindem Folgen auf und erinnert somit auch an die ethischen und rechtlichen Normen, die von vielen seiner Kollegen aus Bequemlichkeit und Angst nicht beachtet werden. Er kann sich dabei in legitimer Weise auf das von der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel ausgegebene Leitbild berufen. Sie sagte beim feierlichen Gelöbnis der Bundeswehr am 20.07.2019 in Berlin, dass es Momente gebe, in denen Ungehorsam eine Pflicht sein kann, in denen man nur dann Anstand und Menschenwürde wahrt, wenn man sich gegen einen Befehl, gegen den Druck von Vorgesetzten oder auch den Druck der Masse auflehnt und gegenhält, in denen der Einzelne die moralische Pflicht hat, zu widersprechen und sich zu widersetzen.
Verbale Attacke: „Querdenker-Richter“?
Das übliche Stigmatisieren und Framing ließ trotzdem nicht lange auf sich warten. Rechtsanwalt Dr. Patrick Heinemann aus der Kanzlei Bender-Harrer-Krevet (Freiburg) äußerte sich zum Beschluss und bezeichnete Dr. Pfeiffer als „Querdenker-Richter“. Welch ein Paradigmenwechsel! Die Bezeichnung „Querdenker“, wie es zum Beispiel Galileo, Martin Luther, Einstein, Suffragetten, Martin Luther King einst waren, wurde zum Schimpfwort degradiert. Die einer funktionierenden Demokratie eigentlich zuträgliche regierungskritische Bewegung, die sich „Querdenker“ nannte, wurde kriminalisiert und mit den Begriffen Nazis, Rechtsradikale, Antisemiten und Ähnlichem medial gleichgeschaltet niedergeknüppelt.
Das durch die vormalige Stasi-Mitarbeiterin, Frau Anetta Kahane, geprägte neue Dogma, alle systemkritischen Bewegungen seien antisemitisch, wurde nicht etwa als Volksverhetzung angeprangert (Wikipedia hat tatsächlich Frau Kahane zur Bürgerrechtlerin modifiziert!). Politisch korrekt ist nur noch, was die politische Exekutive für korrekt hält. Das Querdenken wird politisch, sozial und wirtschaftlich exekutiert. Einen Kritiker der Querdenker-Bewegung zuzuordnen ist neben der Antisemitismus-Keule die effizienteste Methode, diesen zu kriminalisieren und indirekt mit den gleichen Stigmata zu belegen, welche der Bewegung anhaften. Dieser simplifizierten, dem breiten Publikum deshalb zugänglichen Darstellung, hat sich Heinemann bedient. Die Wahrheit und schlichte Empathie scheinen keine Merkmale der politischen Korrektheit mehr zu sein, noch der Werteskala von Heinemann.
Die Frage der Verhältnismäßigkeit
Rechtsanwalt Göran Thoms war bereits im Verteidigungsteam beim sogenannten Soldatenprozess vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig. Dort behandelte man eine Beschwerde von zwei Offizieren der Luftwaffe gegen die Anordnung der Bundesverteidigungsministerin vom 24.11.2021, die Covid-Spritze in das Basisimpfschema der Bundeswehr aufzunehmen. Erstmalig in der „Covid-Ära“ fand im Rahmen des Soldaten-Prozesses eine Beweisaufnahme statt. Dabei war weder das Robert-Koch-Institut noch das Paul-Ehrlich-Institut imstande, eine berechtigte Frage plausibel zu beantworten: Wie viele Menschen sind tatsächlich an Covid gestorben, wie viele leiden an den Folgewirkungen? Wie kann man ohne diese Zahlen über die Verhältnismäßigkeit der durch die Covid-Injektionen verursachten Schäden urteilen? Denn in Deutschland dürften laut Krankenkassen-Abrechnungen in 1,5 Jahren über 3 Mio. Menschen gesundheitlich geschädigt worden sein. In 21 Jahren davor waren es bis 31.12.2020 „nur“ 54.488 Geschädigte durch alle Impfungen zusammengenommen. Eine Überschreitung um das 55-Fache, also 4.400 %!
Worauf beruht also der Angriff auf einen Richter, der die unverstellte und uneingeschränkte Beachtung dieser Verhältnismäßigkeit einfordert?
Ignoranz der Fakten?
Das will Göran Thoms von Dr. Heinemann wissen. Rechtsanwalt Thoms vertritt den Soldaten vor dem Truppendienstgericht. In einem Brief fordert er den Kollegen Heinemann zur Richtigstellung auf.
„Wenn ich ehrlich bin, habe ich mich während der Lektüre des Artikels [von Dr. Heinemann] der Hoffnung hingegeben, dass es sich bei dem Verfasser nicht um einen Kollegen handelt, ging ich doch davon aus, dass wir Juristen bei unserer Arbeit und bei öffentlichen Äußerungen die Forderung nach einem Mindestmaß an Präzision erfüllen,“ schreibt Göran Thoms am Anfang seines Briefes. Im Weiteren wird klar, wie zutreffend und gerechtfertigt die Bestürzung des RA Thoms ist.
Während die Entscheidung des Truppendienstgerichts nur für diesen einen klagenden Soldaten Auswirkungen hat, behauptet Heinemann, dass der Richter Dr. Pfeiffer die Impfpflicht für alle Bundeswehrsoldaten ablehne. Eine Presseerklärung bezeichnet Heinemann als „höchstrichterliche Entscheidung“ und unterstellt, damit sei Recht unverrückbar gesprochen worden.
Ungeachtet dessen, was Gerichte zuvor beschlossen haben, übersieht oder missachtet Heinemann die Tatsache, dass selbst nach Auffassung des BVerwG die Entscheidungsgrundlage stets zu evaluieren ist und ggf. zu geänderten Entscheidungen führen muss (es hätten Frauen heute noch kein Wahlrecht, wenn nicht die quer-denkenden Suffragetten gewesen wären).
Man kann sich deshalb insgesamt nicht des Eindrucks erwehren, dass Heinemann Herrn Richter Dr. Pfeiffer persönlich angreift – ohne die vorliegenden Daten und den Beschlussinhalt oder die Rechtsprechung des BVerwG vollständig zu betrachten.
Hier der Brief des Rechtsanwalts Göran Thoms in voller Länger: http://www.rechtsanwalt-goeran-thoms.de/Heinemann.pdf
„Solche Leute wie Sie braucht das Land“
Rechtsanwalt Edgar Siemund ist selbst Leutnant der Reserve. Da auch Heinemann ein Reserveoffizier ist, hat ihn RA Siemund als Kameraden angeschrieben, verwundert über die Ignoranz gegenüber den allen zugänglichen Fakten. Er lädt Heinemann dazu ein, einen Blick auf die Ergebnisse der Prüfung der Post-Marketing-Studie des genmanipulierenden Mittels von Pfizer/BioNTech 2,5 Monate nach Markteinführung zu werfen. Danach liegt die Todesquote durch die Injektion bei ca. 2,9%. Dem gegenüber stehen 0,75% Todesquote von COVID-19, wobei dies allein der viel zu hohen RKI-Angaben mittels der verbalen Akrobatik „AN oder MIT Covid“ geschuldet ist (man hat bekanntlich Opfer von Verkehrsunfällen und die an Krebs oder Schlaganfall Verstorbenen usw. auf Corona getestet und den Statistiken zugefügt). Die neueste Studie von John Ioannidis zeigt eine Sterblichkeitsrate aller Altersgruppen von COVID-19 von 0,07 % auf globaler Ebene!
„Deshalb ist es für Sie ja auch eine Selbstverständlichkeit, wenn Kameraden einer solchen Behandlung zwingend ausgesetzt werden“, kommentiert RA Siemund mit bitterem Sarkasmus.
„…lesen Sie sich das Urteil ruhig noch einmal in Ruhe durch. Da steht was über Ignoranz. Der sollte man wirklich auf allen Ebenen entschieden entgegentreten“, schreibt RA Siemund zum Schluss und sichert dem Kollegen zu, dieser werde nach seiner Attacke auf den Richter Dr. Pfeiffer bestimmt Karriere machen. „Solche Leute wie Sie braucht das Land!“
Hoffentlich geht der Sarkasmus an Heinemann nicht spurlos vorbei. Hoffentlich wirft er wirklich einen Blick auf die Fakten und schreibt eine Entschuldigung an Dr. Pfeiffer und an seine Leser. Hoffentlich – man kann es ihm nur wünschen.
Der zweite lesenswerte Brief an Heinemann ist hier zu finden: https://we-for-humanity.org/wp-content/uploads/2022/10/Edgar-Siemund-E-Mail-an-Heinemann_131022-1.pdf