Der freiheitliche Präsidentschaftskandidat äußerte im Verhör, das der selbstgefällige ORF-Mann Thür in der ZIB 2 vom 26. September durchführte, dass Corona-Demonstranten die Verbrechen des Nationalsozialismus verharmlost hätten. Die Verharmlosung ist laut Verbotsgesetz § 3h mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren zu bestrafen. Nachdem Walter Rosenkranz Rechtsanwalt ist, kann man hier nicht von einem Versehen aus Unwissenheit ausgehen.
Ein Kommentar von Willi Huber
Vorweg, unsere Redaktion hält die FPÖ (wie auch die MFG) für eine Hoffnungspartei, was Menschenrechte, Freiheit und Grundrechte betrifft. Auf diesen Parteien ruhen die Hoffnungen jener Menschen, die sich ihre Freiheitsrechte nicht durch eine absurde, aus dem Ausland diktierte Corona-Politik nehmen lassen wollen. Deshalb wägt man als Journalist ab, ob, wann und wie man diese Parteien kritisiert. Viele sind der Ansicht, man dürfe diese Parteien gar nicht kritisieren. Dieser Ansicht schließen wir uns nicht an. Kritik ist wichtig, sonst kann man nicht wachsen. Nicht als Mensch, nicht als Gesellschaft. Wo nicht kritisiert wird, blüht das Mittelmaß und das Unrecht.
Wenn wir uns als Journalisten in irgendeiner Form „objektiv“ bezeichnen wollen, bleibt uns schweren Herzens manchmal nichts anderes übrig, als auch höchst unangenehme Themen aufzugreifen. Denn in der aktuellen Situation ist klar: Van der Bellen muss weg. Der einzige Kandidat, der eine reale Chance hat, in eine Stichwahl zu kommen, ist Walter Rosenkranz von der FPÖ. Dieser legte am 26. September gegenüber einem zutiefst selbstgefälligen und untergriffigen Martin Thür eine Performance hin, die einen nur den Kopf schütteln lässt. Dass wir mit dieser Meinung nicht alleine sind, zeigen beispielsweise die Aufrufe auf YouTube – 9.527 Menschen sahen das Gespräch auf „Österreich zuerst/YouTube“, knapp 600 davon gaben einen „Daumen hoch“. Nachdem anzunehmen ist, dass dort vor allem Menschen aus dem freiheitlichen Lager zusehen, ist das Ergebnis alarmierend. Denn bei allen wichtigen Wahlen zeigte sich für das große freiheitliche Lager, dass die Wähler durch Personen und Ideen überzeugt werden müssen – sonst bleiben sie enttäuscht zuhause und die anderen Parteien triumphieren.
ORF-Untergriffigkeiten verstärkt statt pariert
So predigte der ORF-Inquisitor von 270 Fällen von Antisemitismus mit Corona-Bezug, „vor allem online, aber auch bei Demos“. Wohlgemerkt, auf Basis einer Aussage der Israelitischen Kultusgemeinde, nicht auf Basis von Daten des Innenministeriums. Abenteuerlich ist dabei die Ausführung, es gäbe in Österreich primär rechten, dann linken, dann mohammedanischen Antisemitismus – eine Aussage, der mehrere prominente Juden in der Vergangenheit vehement widersprachen. Walter Rosenkranz erklärte daraufhin wörtlich:
Ich hab es auch nicht gesehen. Also ich habe gesehen, dass Menschen dort die israelische Fahne getragen haben. Und manche Menschen haben in einer also aus meiner Sicht sehr überspitzten Art und Weise die Frage der Ausgrenzung als Ungeimpfte verglichen mit der Verfolgung von Juden im Dritten Reich, im Nationalsozialismus. Das ist mit Sicherheit ein überzogener Vergleich und das würde auch die Verbrechen des Nationalsozialismus verharmlosen.
Die Verharmlosung der Verbrechen des Nationalsozialismus ist in Österreich eine schwere Straftat, die mit 1 bis 10 Jahren Haft, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters mit bis zu 20 Jahren Haft bestraft wird.
Beim besten Willen: Die Aussagen zur Verharmlosung bedürfen einer Korrektur, einer deutliche Klarstellung. Erfolgt diese nicht, darf es nicht verwundern, wenn das große Lager der corona-kritischen Menschen in Österreich jemand anderen oder überhaupt niemanden wählt und resignativ das Schicksal „Van der Bellen“ annimmt. Mit solchen Aussagen legitimiert man im Übrigen auch die staatliche Verfolgung der Holocaust-Überlebenden Vera Sharav: Unfassbar: Deutschland verfolgt Holocaust-Überlebende wegen Holocaust-Leugnung. Freiheitliche springen leider immer wieder nur zu gerne über die hingehaltenen Stöckchen des Mainstreams, um auch irgendwie dazugehören zu dürfen – völlig ignorierend, dass dies unmöglich ist, solange die Vranitzky Doktrin gilt.
Wo bleibt der Mut, auf den die Bevölkerung so dringend wartet?
Leider wirkte Herr Rosenkranz auch während des restlichen ORF-Verhörs mutlos. Er wusste sich nicht gegen die ständigen Unterbrechungen und Unterstellungen des Moderators zu verteidigen, übernahm an keiner Stelle die Führung. Die klaren Kanten und pointierten Spitzen, die der geniale Politiker Jörg Haider an den Tag legte, sind bei Rosenkranz vergeblich zu suchen. Dabei warten Hunderttausende ORF-Zuschauer sehnlichst darauf, dass einmal jemand klar sagt, dass es inakzeptabel ist, ständig unterbrochen zu werden. Genauso wie es inakzeptabel ist, ständig in der Zeit des Nationalsozialismus zu verweilen, welche viele ORF-Redakteure offenbar als großen Teil ihres Lebensinhaltes wahrnehmen – speziell, wenn es um Angriffe auf politische Gegner geht.
Immer mehr Menschen, zumindest jenen, die überhaupt noch ORF konsumieren, fällt die Schlagseite und die parteiische Agitation der Moderatoren auf. So jüngst bei der Vernichtung des Spaßkandidaten Marco Pogo durch Armin Wolf, der im Grunde genommen den Vorwurf machte, wie man als linker Kandidat dem linken Säulenheiligen Van der Bellen Stimmen wegnehmen könne, wo doch die Gefahr von vier „rechten“ Kandidaten drohe. Demokratieverständnis darf man beim ORF nicht suchen, obwohl dieser per Gesetz zu Neutralität angehalten wäre.