Die deutschen Strafverfolgungsbehörden bewegen sich häufig außerhalb des geltenden Rechts. Das war eigentlich jedem Grundschüler klar, als eine Hausdurchsuchung in Hamburg angeordnet wurde, weil ein Bürger den Innensenator als „Pimmel“ bezeichnete. Nun wäre es wichtig, die handelnden Beamten wegen Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch zu verfolgen, um Nachahmungstäter abzuschrecken.
Ein erboster Hamburger Bürger nannte Hamburgs Innensenator auf Twitter „so 1 Pimmel“. Daraufhin verfügte die Staatsanwaltschaft eine Wohnungsdurchsuchung. Das Landgericht Hamburg stellte in Folge fest, was jeder Bürger mit gesundem Rechtsempfinden ohnehin wusste: Die Maßnahme war unverhältnismäßig und somit rechtswidrig.
Im Grunde genommen geht es um die Umwandlung einer Scheindemokratie in eine echte Diktatur. Deutschland ist dabei führend, das weiß man spätestens seit die Wohnungen von Richtern und Wissenschaftlern durchsucht wurden, die nur ihre Arbeit machten und die Lüge der gefährlichen Pandemie und der sicheren Impfungen nicht mittragen wollten. Der vorauseilende Gehorsam deutscher Beamter ist nicht zuletzt seit der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts weltweit bekannt.
Gut ist, dass der solchermaßen vom Staat wie durch primitive Straßenbanditen beamtshandelte deutsche Bürger den Rechtsweg bestritten hat. Gut ist auch, dass nicht jedes deutsche Gericht die permanente Rechtsbeugung mitmacht.
Konkret ging es darum, dass der Hamburger Innensenator Andy Grote (SPD) wüst und derb über Corona-Maßnahmenverweigerer geschimpft hatte. Dabei musste er selbst zu Beginn der statistisch nachweislich völlig sinnfreien Maßnahmen ein Bußgeld von 1.000 Euro zahlen, weil er sich nicht daran hielt.
Wie man es in einer Gewaltdiktatur erwarten kann, wählten die Strafverfolgungsbehörden pflichteifrigst die schärfste Maßnahme, nachdem sich der schrecklich beleidigte Andy bei ihnen ausgeweint hatte. Zahlreiche schwer bewaffnete Beamte rückten an und stellten die Wohnung des „Straftäters“ auf den Kopf. Man muss dem kleinen Bürger eben zeigen, wer die Waffen trägt und die Staatsgewalt ausübt. Die nächste Steigerung ist der Einsatz von Knüppeln, aber diese sieht man auf Deutschlands Straßen ja auch immer häufiger.
Das Landgericht Hamburg stellte, den Buchstaben des Rechts folgend, fest, dass es sich bei der „Straftat“ um eine mit „geringer Schwere“ gehandelt hatte. Der Kommentar wäre zudem im Gesamtkontext zum Vorverhalten des Innensenators zu sehen – und somit indirekt als nachvollziehbar zu betrachten. Dem Mann habe somit allerhöchstens eine geringe Geldbuße gedroht. Unter diesen Gesichtspunkten war die Hausdurchsuchung absolut unangemessen. Inzwischen ist sogar das gesamte Verfahren gegen den Mann eingestellt worden.
Es ist unglaublich, was übereifrige deutsche Beamte sich inzwischen herausnehmen, um kritische Bürger zu unterdrücken. Ganz offensichtlich hat man aus der abscheulichen deutschen Geschichte nichts gelernt. Dabei wollen wir diese gewiss nicht klein reden oder verharmlosen. Doch es muss auch gestattet sein aufzuzeigen, wohin es führt, wenn Staatsgewalt willkürlich missbraucht wird, um berechtigte Kritik brutal zu unterdrücken. Allerdings sei auch angemerkt, dass es nach wie vor, zumindest zivilrechtlich, nicht ohne drohende Schadenersatzzahlung ist, Andy Grote als Pimmel zu bezeichnen. Wir raten davon ab, dies zu tun. Vielleicht finden sich Formulierungen, die nicht als Ehrenbeleidigung strafbar sind.
Auch an dieser Stelle sei angemerkt, dass jeder Polizist, der diesen Beruf ergriffen hat, um Menschen zu helfen, in sich gehen und überlegen sollte, welche (verfassungswidrigen) Befehle er hier bereitwillig ausführt. Und ob er da wirklich weiterhin mitmachen möchte.