Erste Gesundheitsämter lassen endlich Vernunft walten: Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wird die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht in Mittelsachsen umgangen und ungeimpfte Pflegekräfte können weiterarbeiten. Um die Patientenversorgung nicht zu gefährden, berufen sich die Gesundheitsämter auf ihren Ermessensspielraum.
Seit Mitte März gilt in Deutschland die einrichtungsbezogene Impfpflicht; demnach könnte ungeimpften Mitarbeitern im Extremfall ein Betretungsverbot ihrer Arbeitsstätte drohen. Im Landkreis Mittelsachsen sind 3.200 Beschäftigte im Gesundheitswesen weder geimpft noch genesen oder in Besitz eines ärztlichen Attests. Trotzdem können sie weiterhin ihren Beruf ausüben, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen: Die ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden gebraucht, um die Versorgungssicherheit in den 570 Pflegeeinrichtungen der Region zu gewährleisten.
Mittelsachsen verzichtet auf die Anhörung der betroffenen Beschäftigten und die Androhung von Bußgeldern oder Betretungsverboten, die laut dem bundesweit geltenden Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht vorgeschrieben sind. Stattdessen wird bei den Einrichtungen abgefragt, ob Betretungs- und Tätigkeitsverbote der ungeimpften Mitarbeiter die Versorgungssicherheit gefährden würden. Das Ergebnis der Abfrage zeigt, dass die Mitarbeiter gebraucht werden, um Kranke und Pflegebedürftige zu betreuen. Die Behörde nutzt damit ihren Ermessensspielraum: „Dort wo die Versorgungssicherheit nicht gewährleistet ist, kann kein Betretungsverbot ausgesprochen werden“, so die sächsische Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD). Ein Drittel der ungeimpften Mitarbeiter habe bereits eine schriftliche Bescheinigung darüber erhalten, dass sie ihrer Arbeit weiter uneingeschränkt nachgehen können, teilte das Landratsamt mit.
Das Sozialministerium gibt an, dass im Freistaat Sachsen 24.700 im Gesundheitswesen Beschäftigte keinen oder keinen vollständigen Impfnachweis vorlegen können. Mittelsachsen ist zurzeit der einzige Landkreis, der Ungeimpfte im Zuge der Versorgungssicherheit weiterarbeiten lässt. Chemnitz und Görlitz gehen diesen Sonderweg bisher nicht mit. Die Prüfung der Einrichtungsmeldungen zur Versorgungssicherheit dieser Landkreise steht noch aus.
Mittelsachsen setzt mit dem Umgehen der einrichtungsbezogenen Corona-Impflicht ein positives Zeichen, das Signal-Wirkung haben könnte. Die sinnlose Impfpflicht verschärft zum einen den schon lange bestehenden Personalmangel im Gesundheitswesen noch weiter, was natürlich zu Lasten von Kranken und Pflegebedürftigen geht. Und zum anderen wird die Existenz von ungeimpften Beschäftigten durch Jobverlust bedroht. Dabei ist längst hinlänglich bekannt, dass die Impfung weder vor Ansteckung noch zuverlässig vor einem schweren Krankheitsverlauf schützt, dafür aber teils schwere Nebenwirkungen und Impfschäden verursachen kann.