Alabama: Riesiger Krankenhausverbund hebt Impfpflicht für Personal wieder auf

Bild: freepik / user10860774

Der riesige Krankenhauskomplex der University of Alabama in Birmingham (UAB) mit über 20.000 Angestellten hebt den erst Mitte August eingeführten Covid-Impfzwang wieder auf.

Der Klinikverbund gab der Beschwerde und Androhung eines Gerichtsverfahrens einer einflußreichen konservativen Anwalts-und Bürgerrechtsbewegung (Alabama Center for Law and Liberty) nach. Hintergrund ist das im US-Bundesstaat geltende Verbot eines Covid-Impfpasses. 

Das vom Bundesstaat Alabama geltende Gesetz verbietet es staatlichen Stellen “…die Veröffentlichung oder Weitergabe von Impfunterlagen oder ähnlichen Gesundheitsinformationen für eine Person zu verlangen”. Eine Woche nach der eingereichten Beschwerde bei der University of Alabama gab diese nach und hob die Anordnung für ihre Mitarbeiter auf. Der Präsident der Bürgerrechtsbewegung nannte ausdrücklich den fehlenden Wissensstand über die Langzeitwirkungen der Impfstoffe als Grund für den eigenen Einsatz zugunsten der Krankenhausmitarbeiter. Diese Entscheidung könnte Signalwirkung für das ganze Land haben. 

Das Alabama Center for Law and Liberty setzt sich für den freien Markt und die Interessen auch der kleinen Gewerbetreibenden gegenüber einem übermächtigen Bundesstaat ein. Ein wichtiges Anliegen ist es, staatliche Übergriffigkeiten gegenüber verfassungsrechtlich verankerten Bürgerrechten in den Bereichen LGBT, COVID-19 Zwangsmaßnahmen, Waffenrecht und Kritischer Rassentheorie (Critical Race Theory) zu beenden, Eingriffe in das Lebensrecht ungeborener Kinder zu verhindern sowie den Schutz von Familien vor der ausufernden LGBT-Agenda zu garantieren.  

UAB war einer der wenigen Krankenhausverbände in Alabama, der einen Impfzwang anordnete. Einem Sprecher zufolge sollen zwischen 50-80 % der Angestellten geimpft sein. Man würde jetzt nach Präsident Bidens Ankündigung einer Impfpflicht für alle Unternehmen mit mehr als 100 Angestellten die konkrete Gesetzesvorgabe abwarten, hieß es


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