Ein sudanesischer Armutsmigrant legte in einem britischen Hotel Feuer und wurde dafür zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt. Exakt dieselbe Strafdauer hatte zuvor die Britin Lucy Connolly erhalten, nachdem sie auf X einen Tweet mit Gewaltaufrufen gepostet hatte. Zweierlei Maß, das den desaströsen Zustand des Königreichs gut dokumentiert.
Der sudanesische Asylwerber Mohammed Abdalla hatte in einem britischen Hotel Feuer gelegt, während sich rund 170 Menschen im Gebäude befanden. Das Gericht verurteilte den 28-jährigen mutmaßlich illegalen Migranten wegen Brandstiftung unter Inkaufnahme einer Lebensgefährdung zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft.
Für Diskussionen sorgt das Ausmaß der Strafe auch deshalb, weil die Britin Lucy Connolly im Jahr 2024 exakt dieselbe Haftstrafe erhalten hatte – wegen eines Beitrags auf der Plattform X, in dem sie unter anderem dazu aufgerufen hatte, Hotels mit Migranten anzuzünden.
Brandstiftung nach Aufforderung, das Hotel zu verlassen
Der Brandstifter Mohammed Abdalla lebte im Bradford Hotel in Hall Ings in der nordenglischen Stadt Bradford. Am 31. Oktober 2025 wurde er wegen seines unangemessenen Verhaltens aufgefordert, das Hotel zu verlassen. Nach den vor Gericht vorgetragenen Angaben hielt er sich zunächst mit seinem Gepäck im Eingangsbereich auf und verlangte später, nochmals in sein Zimmer zurückkehren zu dürfen, was man ihm aus Gutmütigkeit gewährte. Wenig später brach dort ein Feuer aus.
Nach Medienberichten wurde der Brand im Bereich eines Fernsehers und eines Schreibtisches gelegt. Zum Zeitpunkt des Feuers befanden sich mehr als 160 Asylwerber sowie zehn Mitarbeiter in dem fünfstöckigen Gebäude. Das Feuer verursachte einiges an Sachschaden, vor dem Bradford Crown Court stand jedoch insbesondere die Gefahr für die zahlreichen Menschen im Gebäude im Mittelpunkt. Richterin Ella Anderson erklärte bei der Strafzumessung, Abdallas Handlungen hätten alle Anwesenden in Gefahr gebracht. Abdalla bekannte sich schuldig, vorsätzlich Feuer gelegt und dabei leichtfertig in Kauf genommen zu haben, dass Menschenleben gefährdet werden könnten.
Zwei Jahre und sieben Monate Haft
Am 28. September 2026 verhängte der Bradford Crown Court eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten – insgesamt 31 Monate gegen den Asylforderer. Die öffentlich zugänglichen Gerichtsdaten führen als Tatbestand „Arson – reckless as to whether life was endangered“. Vor Gericht wurde auch auf psychische Probleme des Angeklagten hingewiesen. Die Verteidigung machte geltend, Abdalla sei wenige Tage vor der Tat medizinisch behandelt worden.
Lucy Connolly erhielt ebenfalls 31 Monate
Die Dauer der Haftstrafe entspricht exakt jener Strafe, die im Oktober 2024 gegen Lucy Connolly verhängt worden war. Connolly hatte am 29. Juli 2024 nach dem tödlichen Messerangriff von Southport einen Beitrag auf X veröffentlicht. Darin forderte sie unter anderem Massendeportationen und schrieb, Hotels voller Migranten sollten angezündet werden. Der Beitrag blieb einige Stunden online und erreichte nach den gerichtlichen Feststellungen mehr als 300.000 Aufrufe. Connolly löschte ihn später. Sie bekannte sich der Aufstachelung zu Rassenhass nach dem britischen Public Order Act von 1986 schuldig. Das Gericht ging zunächst von einer höheren Strafe aus und reduzierte diese aufgrund ihres Schuldbekenntnisses. Am Ende standen 31 Monate Gefängnis.
Berufung gegen Connollys Strafe scheiterte
Connolly versuchte später, gegen die Höhe der Strafe vorzugehen. Der britische Court of Appeal wies den Antrag im Mai 2025 zurück. Das Berufungsgericht hielt fest, dass keine Grundlage für die Annahme bestehe, die verhängte Strafe sei offensichtlich überhöht. Damit blieben die 31 Monate bestehen. Connolly wurde im August 2025 aus der Haft entlassen, nachdem sie den nach den britischen Vollstreckungsregeln erforderlichen Teil ihrer Strafe verbüßt hatte. Der restliche Strafzeitraum wurde unter Auflagen außerhalb des Gefängnisses vollstreckt.
Gleiche Strafdauer bei unterschiedlichen Straftaten
Rechtlich handelte es sich um unterschiedliche Delikte und unterschiedliche Strafverfahren. Eine unmittelbare rechtliche Gleichsetzung der beiden Urteile ergibt sich daraus nicht. Die identische Gesamtdauer der Freiheitsstrafe sorgt aber für zahlreiche zynische Anmerkungen in sozialen Medien. Die Kommentatoren verorten zweierlei Maß im Rechtssystem und einen Bonus für den migrantischen Täter. Viele verstehen nicht, wie eine echte Tat gleich bewertet werden kann wie ein Posting, das aus nachvollziehbaren Gründen im Zorn abgesetzt wurde.
