Schleswig-Holstein: Blutige Macheten-Attacke auf Reinigungskräfte

Symbolbild: KI

Im schleswig-holsteinischen Ahrensburg kam es am Montagmorgen, dem 7. September 2026, zu einem blutigen Angriff: Ein 32‑Jähriger griff zwei ahnungslose Reinigungskräfte mit einem langen, „machetenartigen Schwert“ an. Die 43-jährige Frau erlitt lebensgefährliche Verletzungen, ihr 54-jähriger Kollege kam mit leichten Verletzungen davon. Der Täter wurde festgenommen.

Der Polizei zufolge waren die beiden Opfer gegen 9:45 Uhr in einem Mehrfamilienhaus im Ostpreußenweg Reinigungsarbeiten nachgegangen. Plötzlich näherte sich ihnen der Mann mit der Hiebwaffe. Sie flohen in ihren Firmenwagen – doch der Angreifer schlug die Scheibe ein und verletzte die Frau mit der Waffe lebensgefährlich. Als der Kollege helfen wollte, wurde auch er verletzt. Dank Zeugenhinweisen konnte die Polizei den 32-Jährigen, der zu Fuß geflohen war, noch in Tatortnähe festnehmen. Die Tatwaffe, ein langes, machetenartiges Schwert, wurde sichergestellt.

Bei dem Tatverdächtigen soll es sich um einen deutschen Staatsangehörigen handeln. Ermittelt wird wegen eines versuchten Tötungsdelikts. Vor welchem Hintergrund der Angriff erfolgte, ist Bestandteil der Ermittlungen der Mordkommission. Es kursiert ein Video, das den mutmaßlichen Täter nach der Tat zeigen soll – er schreit dort „Das habt ihr davon“.

„Es liegen Hinweise vor, dass sich der Angreifer in einem psychischen Ausnahmezustand befunden haben soll“, heißt es in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Lübeck und der Polizeidirektion Lübeck.

Das ist inzwischen eine fast standardisierte Formulierung nach solchen Taten. Angebliche „psychische Probleme“ können jedoch keine Rechtfertigung für Gewalttaten sein. Die Diskussion über Messer- und Hiebwaffengewalt, über den Umgang mit „psychisch kranken“ Gewalttätern und über die Frage, ob der Staat seiner Schutzpflicht gegenüber dem Bürger noch ausreichend nachkommt, ist längst überfällig.

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