Die juristische Aufarbeitung des Ceuta-Chaos erreicht Spaniens Regierungsspitze. Vox hat beim Obersten Gerichtshof Strafanzeige gegen Ministerpräsident Pedro Sánchez, Innenminister Fernando Grande-Marlaska und Sicherheitsstaatssekretärin Ana María Calvo Sastre eingereicht – wegen sechs Straftatbeständen bis hin zu Terror-Kollaboration und fahrlässiger Tötung. Im Zentrum stehen die Warnungen vor der Invasion vom 30. Juli, ein Polizeibericht über eine organisierte Aktion und die Frage, warum Madrid trotz der Hinweise die Grenze nicht rechtzeitig absicherte.
Am Ende waren es wieder die üblichen Bilder: überforderte Sicherheitskräfte, tausende Migranten an der Grenze und eine Regierung in Madrid, die anschließend erklären musste, warum sie die Lage nicht unter Kontrolle bekommen hatte. Dabei hatte sich die Krise längst angekündigt. Am 29. Juli schlug Ceutas Regierungschef Juan Jesús Vivas Alarm, nachdem innerhalb weniger Tage mehr als 1.500 Migranten die spanische Exklave erreicht hatten. Einen Tag später brach die Lage vollends aus dem Ruder, Zehntausende drängten aus Marokko nach Ceuta und Madrid musste schließlich sogar Soldaten zur Unterstützung der Guardia Civil mobilisieren. Wochen später beschäftigen sich nun mehrere Gerichte mit der Frage, was vor diesem Tag bekannt war – und was die sozialistische Regierung daraus machte.
Sechs Straftatbestände gegen Sánchez und seine Leute
Vox reichte die Querella am 7. September bei der Zweiten Kammer des Tribunal Supremo ein. Die Liste der Vorwürfe ist lang: Unterstützung terroristischer Aktivitäten nach Artikel 577.1 des spanischen Strafgesetzbuchs, fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung, Amtsmissbrauch, Unterlassung der Strafverfolgung sowie Begünstigung unter Missbrauch öffentlicher Funktionen. Neben Sánchez stehen Innenminister Marlaska und Sicherheitsstaatssekretärin Calvo Sastre im Visier.
Die Partei verlangt die Vernehmung aller drei Regierungsvertreter sowie die von Verteidigungsministerin Margarita Robles und dem Generaldirektor der Polizei. Interne Kommunikation des Innenministeriums und der Sicherheitsstaatssekretärin soll gesichert werden, ebenso Dateien und E-Mail-Postfächer, die für die Ermittlungen von Bedeutung sein könnten. Auch Beamte, die an Warnungen und Lageberichten beteiligt waren, sollen nach dem Willen von Vox vor möglichen Repressalien geschützt werden. Das ist kein symbolischer Antrag für die Presse: Die Partei will an die internen Entscheidungswege heran und nachvollziehen lassen, was in Madrid vor dem 30. Juli bekannt war.
Polizeibericht: Menschenmassen wurden gelenkt
Eine wesentliche Grundlage liefert der Bericht des Centro Nacional de Inmigración y Fronteras, kurz CENIF. Die Polizeieinheit sieht in dem Massenansturm keine spontan entstandene Wanderungsbewegung. Ausgewertete Bilder sollen vielmehr zeigen, wie marokkanische Gendarmen und Männer in Zivil Menschen in Richtung des Grenzübergangs beziehungsweise des Tarajal-Wellenbrechers lenkten. Auch RTVE berichtete über einen „guiado activo“, ein aktives Führen der Menschenmenge.
Für Vox ist damit der Verdacht einer gezielt gesteuerten Aktion gegeben, bei der Migration als Druckmittel gegen Spanien eingesetzt worden sein soll. Die Partei wirft der Regierung vor, Hinweise gekannt, zu spät reagiert und anschließend die mögliche Rolle marokkanischer Kräfte nicht energisch genug verfolgt zu haben. Darauf baut auch der schwerste Vorwurf der Klage auf: die mutmaßliche Unterstützung terroristischer Aktivitäten. Ob der Supremo diesen Vorwurf überhaupt zur Verhandlung zulässt, ist offen.
Warnungen gab es schon vor dem 30. Juli
Für Sánchez und Marlaska wird vor allem die Chronologie zum Problem. Das CENIF beobachtete die Entwicklung bereits am 28. und 29. Juli. Verteidigungsministerin Margarita Robles erklärte später im Kongress, der spanische Geheimdienst CNI habe die zuständigen Stellen am 29. Juli über einen für den folgenden Tag verbreiteten Aufruf zum massenhaften Grenzübertritt informiert. Marlaska widersprach und erklärte, ein entsprechender Bericht habe nicht vorgelegen. Auch die Regierungsdelegation in Ceuta bestritt, eine solche Vorwarnung erhalten zu haben.
Selbst innerhalb des Kabinetts passen die Aussagen also nicht sauber zusammen. Sánchez räumte später ein, dass bei den Informationsdiensten „Dinge schiefgelaufen“ seien. Die vielzitierte Zahl von 180.000 Menschen erklärte er allerdings anders: Dabei habe es sich um die Mitgliederzahl einer Facebook-Gruppe gehandelt, in der zum Grenzübertritt aufgerufen worden sei, und nicht um 180.000 Menschen, die unmittelbar vor Ceuta gestanden hätten. Es gab Hinweise auf eine organisierte Mobilisierung, Sicherheitsbehörden beobachteten sie – und danach stritt Madrid öffentlich darüber, wer wann davon erfahren hatte.
Audiencia Nacional untersucht möglichen Angriff auf Spanien
Parallel zur Vox-Klage läuft längst ein weiteres Verfahren. Richterin María Tardón von der Audiencia Nacional hat die Ermittlungen zur Invasion von Ceuta übernommen. In ihrem Beschluss ist von einem möglichen schweren Angriff auf die territoriale Integrität Spaniens die Rede. Sie verweist auf eine auffällige „Permissivität“ und eine „begünstigende“ Tätigkeit marokkanischer Kräfte. Uniformierte Polizisten sollen Menschen den Weg gezeigt haben, daneben seien Zivilisten als Antreiber der Menge aufgetreten.
Tardón ordnet die Ereignisse sogar in den Bereich hybrider Kriegsführung beziehungsweise einer „Grauzone“ zwischen offenem Konflikt und politischem Druck ein. Untersucht werden Delikte gegen die territoriale Integrität, fahrlässige Tötungen und organisierte Kriminalität. Sánchez selbst hatte die Invasion bei seinem Besuch in Ceuta als Angriff und als Verletzung der territorialen Integrität Spaniens bezeichnet. Seine eigene Wortwahl findet sich nun in einem gerichtlichen Verfahren wieder, das die Rolle hinter dem Grenzchaos durchleuchten soll.
Die Regierung will sich an diesem Verfahren inzwischen selbst als Geschädigte beteiligen. Madrid erhält dadurch Zugang zu den Ermittlungen und kann prüfen lassen, ob äußere Akteure Spaniens nationale Sicherheit beeinträchtigt haben. Damit geraten zwangsläufig auch die Warnketten, Lageberichte und politischen Entscheidungen aus Madrid unter die Lupe – also genau jene Vorgänge, die für Sánchez und Marlaska politisch besonders heikel werden können.
Vox will Sánchez auch wegen Verrats vor Gericht bringen
Santiago Abascals Partei eröffnet noch eine zweite Front. Neben der bereits eingereichten Strafanzeige will Vox Artikel 102 der spanischen Verfassung nutzen und Sánchez wegen Verrats beziehungsweise Straftaten gegen die Sicherheit des Staates vor den Obersten Gerichtshof bringen. Dafür braucht die Partei mindestens ein Viertel der 350 Abgeordneten im Kongress, also 88 Stimmen. Vox hält 32 Mandate und benötigt weitere 56. Der Partido Popular verweigert bislang die Unterstützung.
Sánchez selbst bezeichnete den Massenansturm auf Ceuta als Angriff auf Spaniens territoriale Integrität. Während die Audiencia Nacional untersucht, wer hinter dieser Aktion stand und welche Rolle marokkanische Kräfte spielten, will Vox die Verantwortung der Regierungsspitze klären lassen. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, welche Warnungen Madrid vor dem 30. Juli tatsächlich vorlagen – und warum die Grenze trotzdem nicht rechtzeitig gesichert wurde. Sollte sich herausstellen, dass die Regierung über die Gefahr informiert war und trotzdem nicht rechtzeitig handelte, wird aus dem Ceuta-Chaos für Sánchez weit mehr als nur ein politisches Versagen.
