In Baden-Württemberg steht aktuell ein 35-jähriger Islamlehrer vor Gericht: Er soll sich in einem islamischen Schülerwohnheim an acht Jungen vergangen haben. Laut Anklage geht es um 27 Fälle.
Ein Koranlehrer muss sich vor dem Landgericht Ellwangen (Baden-Württemberg) wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs und Vergewaltigung verantworten. Der Prozess begann am Mittwoch.
Der Angeklagte soll sich als sogenannter Hodscha über Jahre hinweg an acht Jungen in seiner Obhut vergangen haben. Die Opfer waren zwischen 12 und 17 Jahre alt. Die meisten Taten sollen im Büro des Mannes in einem islamischen Schülerwohnheim in Giengen an der Brenz (Kreis Heidenheim) begangen worden sein. Eine Tat soll in Stuttgart stattgefunden haben, weitere bei einer gemeinsamen Reise nach Paris.
Der Angeklagte soll seine Opfer nachts in sein Büro gerufen haben, unter dem Vorwand, einen Film zu schauen. Dann soll er die Jungen zu Massagen überredet haben, die in sexuellen Handlungen mündeten, wie der SWR berichtet. Wenn Opfer sich wehrten, wandte der islamische Religionslehrer Gewalt an. Die Vorwürfe reichen von schwerem sexuellem Missbrauch bis hin zu Vergewaltigung. Außerdem ist er wegen Körperverletzung angeklagt: Laut Anklage nahm er Opfer in den Schwitzkasten und würgte sie, mitunter bis zur Bewusstlosigkeit. Er belustigte sich daran, den Jungen Schmerzen zuzufügen, und warf mit Gegenständen nach ihnen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seine Funktion als sogenannter Hodscha, als Religionsgelehrter und Betreuer, ausgenutzt haben. Für diese Tätigkeit ist keine akademische Ausbildung nötig; er muss Gebete in arabischer Sprache beherrschen und Betende anleiten können. Der 35-Jährige soll gelernter Erzieher sein.
Der Leiter des Wohnheims hatte Anzeige erstattet, nachdem er wegen einer verdächtigen WhatsApp-Nachricht von einer besorgten Mutter kontaktiert worden war.
Bei der ersten Vernehmung vor Gericht war die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden: Das hatte die Verteidigung beantragt, da es um „intime Details aus dem Sexualleben des Mannes“ gehe. Der 35-Jährige soll im Verlauf erneut nichtöffentlich vernommen werden. Das Gericht wird dann entscheiden, ob es auf Aussagen der Opfer verzichten kann. Acht Verhandlungstage sind für den Prozess vorgesehen, ein Urteil könnte im Mai fallen.
