Der Schutz historischer Stadtbilder hat sich künftig offenbar den klimapolitischen Zielen unterzuordnen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob nun ein pauschales Verbot für sichtbare Photovoltaik-Anlagen im Zentrum der niederösterreichischen Landeshauptstadt auf. Die Solar-Lobby wittert bereits einen Präzedenzfall für ganz Österreich – auch wenn das Höchstgericht eilig beschwichtigt.
Es ist ein Urteil, das die Optik österreichischer Städte und Gemeinden nachhaltig verändern könnte. Bislang galt im historischen Zentrum von St. Pölten eine klare Regel zum Schutz des gewachsenen Ortsbildes: Die Errichtung von Sonnenstromanlagen ist untersagt, sofern die spiegelnden Paneele von öffentlichem Grund aus sichtbar sind. Damit sollte verhindert werden, dass historische Baubestände durch großflächige Industrie-Optik auf den Dächern verschandelt werden.
Gegen diese aus ästhetischen Gründen erlassene Schutzverordnung zog eine Hausbesitzerin im Jahr 2024 vor Gericht – und bekam nun vom VfGH recht. Die Argumentation der Klägerseite, wonach die bloße “Sichtbarkeit” kein rechtlich stichhaltiges Argument gegen den Ausbau der Solaranlagen sei, wurde höchstgerichtlich bestätigt. Das pauschale Verbot wurde gekippt. Den konkreten Fall muss nun das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich neu aufrollen.
Bei den Profiteuren des staatlich forcierten Solar-Ausbaus knallten nach dem Urteil die Sektkorken. Michaela Krömer, die Rechtsvertreterin der Klägerin, verstand den Spruch des Höchstgerichts postwendend als Einladung, nun österreichweit gegen ähnliche Restriktionen zum Schutz von Ortsbildern rechtlich vorzugehen.
In dasselbe Horn stößt der “Bundesverband Photovoltaik Austria” (PV Austria). Deren Geschäftsführerin Vera Immitzer betonte im ORF-Morgenjournal die “Signalwirkung” der Entscheidung weit über die Grenzen St. Pöltens hinaus. Die klare Botschaft an Häuslbauer und Betreiber: Man müsse künftig nicht mehr akzeptieren, wenn eine Gemeinde den Schutz des eigenen Ortsbildes über die Errichtung einer PV-Anlage stelle. Der Weg durch die Instanzen lohne sich.
Rückenwind erhalten die Kläger auch aus der Bundespolitik. Staatssekretärin Elisabeth Zehetner (ÖVP) begrüßte das Urteil, das den Fokus voll auf die Klima-Agenda der Regierung legt. Die Marschroute bis 2040 lautet “Klimaneutralität” (also “Netto-Null”), weshalb der Bund derzeit das “Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz” auf den Weg bringt.
In diesem Gesetz wird dem Ausbau von Wind- und Sonnenenergie ein “überörtliches Interesse” eingeräumt. Auf gut Deutsch heißt das: Die Bedenken lokaler Anrainer oder der Schutz von Landschafts- und Ortsbildern werden rechtlich massiv abgewertet und sollen künftig in beschleunigten Verfahren rascher übergangen werden können. “Erneuerbare dürfen nicht an pauschalen Sichtbarkeitsverboten scheitern”, machte Zehetner die Linie der sich ebenfalls im Klimawahn befindlichen ÖVP deutlich.
Dass das Urteil tatsächlich einen sofortigen landesweiten Dammbruch auslöst, wie zunächst auch vom ORF-Radio (Ö1) berichtet, versuchte der Verfassungsgerichtshof gegenüber der APA indes abzuschwächen. Man hielt hastig fest, dass das Erkenntnis formal nur die spezifische Regelung in St. Pölten betreffe und daraus “nur sehr bedingt” Schlüsse für andere Gemeinden gezogen werden könnten – nicht zuletzt wegen der unterschiedlichen Bauordnungen der neun Bundesländer. Dennoch ist das juristische Eis für die Gemeinden dünner geworden. Der Magistrat von St. Pölten hat bereits kapituliert und dem Vernehmen nach erste Änderungen an der Verordnung des Bebauungsplans vorgenommen, um den Vorgaben aus Wien zu entsprechen.
