Bekannte Dachgeste auf Plakat: Gericht verhängt Strafe wegen Hitlergruß gegen AfD-Politiker

Zwei Parteien, zwei Auslegungen einer Geste – Screenshot via X / https://x.com/2009tibo/status/2023816451338236249?s=20

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat den AfD-Landtagsabgeordneten Wilko Möller zu einer Geldstrafe von 11.600 Euro wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt – die Staatsanwaltschaft hatte die bekannte Dachgeste, die von anderen Parteien problemlos genutzt werden darf, auf einem AfD-Wahlplakat als Hitlergruß ausgelegt und Anklage erhoben. Möller will Rechtsmittel einlegen.

Konkret geht es um ein Wahlplakat aus dem Landtagswahlkampf 2024. Darauf ist eine Familie zu sehen: Die beiden Erwachsenen bilden mit ihren Armen ein Dach über den drei sitzenden Kindern. “Wir schützen eure Kinder” steht darüber. In dieser Schutzgeste sah die Staatsanwaltschaft eine Ähnlichkeit mit einem Hitlergruß und nahm die Ermittlungen auf. Anzeige erstattet hatte die Frankfurter Linken-Politikerin Anja Kreisel.

Der verantwortliche, mitangeklagte Werbegrafiker soll für das Wahlplakat ein Bild gespiegelt haben, damit es so aussehe, als ob der Mann den rechten Arm hebt, so der Vorwurf. In Deutschland sind Hitlergruß, NS-Symbole und verwandte Gesten oder Darstellungen verboten (§ 86a Strafgesetzbuch). Möller soll das Plakat trotz des Verbots wissentlich genehmigt haben.

Die Verteidigung argumentierte, dass die Haltung einem Hitlergruß nicht ähnlich sehe und die abgebildeten Personen auch niemanden grüßen würden. Das Gericht ging jedoch von einer bewussten Provokation aus und entsprach den Forderungen der Staatsanwaltschaft: Möller wurde zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 116 Euro, also 11.600 Euro, verurteilt.

Der mitangeklagte Werbegrafiker wurde freigesprochen. Laut der ZEIT hatte die Staatsanwaltschaft gefordert, ihn wegen der Anstiftung zum Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 2.800 Euro zu verurteilen, doch das Gericht sah hier keine Straftat. Apollo News berichtet dagegen, der Grafiker sei aufgrund eines Verstoßes bei seiner Vernehmung freigesprochen worden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Möller kündigte an, sich juristisch dagegen wehren zu wollen. Sein Rechtsanwalt, Hans-Christoph Jahr, ist überzeugt, dass die Entscheidung einer rechtlichen Überprüfung nicht standhält. Der Verfassungsschutz Brandenburg stuft die AfD als rechtsextremistisch ein. AfD-Landeschef René Springer zweifelt – offenbar zu Recht – die Unabhängigkeit der Justiz an.

In einer Pressemitteilung kommentierte er das Urteil:

„Im politischen Schauprozess gegen Wilko Möller liegt nun ein Urteil vor: Wegen eines Plakats, auf dem Eltern mit ihren Armen ein schützendes Dach über ihren Kindern bilden, soll er 11.600 Euro Strafe zahlen. Vergleichbare Motive anderer Parteien – etwa der CDU – waren nie ein Fall für Staatsanwaltschaft oder Gerichte. Das zeigt: Es geht hier nicht um ein Plakat. Es geht um die AfD. Der ganze Vorgang erinnert an den Umgang mit Oppositionellen in der DDR. Dieses Urteil beschädigt das Vertrauen in die Unabhängigkeit unserer Justiz massiv.“

Tatsächlich hat die CDU im Jahr 2021 ein nahezu identisches Motiv verwendet, das einen Vater zeigte, der seinen Arm über seine Kinder hob – ohne dass dies rechtliche Konsequenzen nach sich zog. Diese Art Stockfoto wird auch von Banken und Versicherungen genutzt, etwa um die Finanzierung des Eigenheims oder den Schutz der Familie darzustellen. Die “Dachgeste” ist obendrein aus den Corona-Jahren aus offiziellen Kampagnen bekannt – auch “Promis” wie Günther Jauch posierten so. Kein Dach ist also illegal, außer, es kommt von der AfD?

Es wird offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen. Und nicht nur das: Es stellt sich die Frage, wie weit die Auslegung reichen darf, wenn kein eindeutiges Symbol gezeigt wird, sondern lediglich eine Geste, die unterschiedlich interpretiert werden kann und deren Deutung maßgeblich vom Betrachter abhängt. Während die einen Eltern sehen, die mit ihren Armen eine Art Dach formen, sehen andere, beispielsweise die B.Z., einen “Mann mit strammem Kurzhaarschnitt”, der den “rechten Arm himmelwärts streckt” und mit dem linken Arm einer Frau ein Dach über drei blonden Kindern bildet.

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