Absurder Fall für Volksanwalt Dr. Christoph Luisser: Seit den 1970ern hatte die Ladezone vor einer Wiener Firma Bestand – jetzt wurde sie aufgelöst, angeblich, weil das Unternehmen, das bis heute unter anderem die Gemeinde Wien beliefert, seit 20 Jahren nicht mehr existiere. Auf die Liefer- und Transportabläufe hat das massive Auswirkungen. Besonders brisant ist der Hintergrund: Es steht nämlich im Raum, dass auf diese Weise Parkplätze für die Besucher einer nahen Moschee gewonnen werden sollten.
Seit Jahrzehnten hatte eine Stempelwarenfabrik im 21. Bezirk ihre Ladezone vorm Betrieb – nun wurde sie plötzlich entfernt. In der ORF-Sendung “Bürgeranwalt” vom 14. Februar wurden die Konsequenzen auf Liefer- und Transportabläufe dargelegt. Der Unternehmer könne zwar laut offiziellen Stellen eine neue Ladezone beantragen, doch die Kosten sind horrend. Der Floridsdorfer FPÖ-Bezirksobmann LAbg. GR Wolfgang Irschik und FPÖ-Wien-Volksanwaltschaftssprecher und Stadtrat Stefan Berger kritisieren die Stadt Wien für diesen “bürokratischen Schildbürgerstreich” in einem aktuellen Statement scharf.
Wie es zum Entzug der Ladezone kam, ist dabei unklar. Die Stadt Wien hält den Betrieb offenbar für längst geschlossen, obwohl der Unternehmer auch die Gemeinde Wien beliefert und in den letzten Jahrzehnten die Kommunalsteuer gezahlt hat. Ein möglicher Hintergrund der Maßnahme ist, dass sich in unmittelbarer Nähe ein islamisches Kulturzentrum befindet. Ging es darum, Moschee-Besuchern mehr Parkplätze zur Verfügung zu stellen? Das konnte in der “Bürgeranwalt”-Sendung nicht ausgeräumt werden: „Der in der Sendung anwesende Beamte konnte den Verdacht nicht entkräften, dass die Entfernung der Ladezone mit zusätzlichem Parkraumbedarf der angrenzenden Moschee zusammenhängt. Sollte sich das bestätigen, wäre das ein handfester Skandal“, kommentiert Stefan Berger.
Die ordnungsgemäße Arbeitsfähigkeit des Betriebs müsse nach Ansicht der Freiheitlichen umgehend wiederhergestellt werden: Entstandene wirtschaftliche Schäden dürften dabei nicht beim Unternehmer hängenbleiben. “Sollte es zu finanziellen Nachteilen gekommen sein, sind diese von der Stadt Wien zu ersetzen.“ Die freiheitlichen Politiker betonen, dass mittelständische Betriebe das Rückgrat unserer Wirtschaft seien: “Wer ihnen ohne Not die Arbeitsgrundlage entzieht, gefährdet Arbeitsplätze und schadet dem Wirtschaftsstandort Wien“, so Irschik und Berger. Beide danken der Volksanwaltschaft, insbesondere Dr. Christoph Luisser, für das konsequente Einschreiten in dieser Causa.
Nachfolgend lesen Sie die Presseaussendung der Volksanwaltschaft zu diesem Fall:
In der letzten Ausgabe von „Bürgeranwalt“ stellte Volksanwalt Dr. Christoph Luisser die Beschwerde einer Wiener Firma vor, vor deren Sitz ohne Ankündigung die seit den 1970ern bestehende vermeintliche Ladezone aufgelassen wurde. Jahrzehntelang bestand das Parkverbot mit dem Zusatzschild „ausgenommen Zusteller“, bis es eines Tages ohne Vorwarnung entfernt wurde. Auf Nachfrage wurde dem Unternehmer mitgeteilt, dass die Firma, für welche die Ladezone eingerichtet worden ist, ohnehin seit 20 Jahren schon nicht mehr existieren würde. Tatsächlich beliefert der Mann jedoch bis dato unter anderen auch die Gemeinde Wien und hat in den letzten 20 Jahren auch immer die Kommunalsteuer an die Gemeinde Wien abgeliefert!
Seitens offizieller Stellen wurde ihm mitgeteilt, dass er ja eine neue Lieferzone beantragen könnte – freilich auf eigene Kosten. Es hätte sich außerdem nicht um eine Ladezone, sondern nur eine Zustellzone gehandelt. Für neue Schilder und Bodenmarkierungen müsste der Unternehmer jetzt selbst in die Tasche greifen und 4.000,- Euro bezahlen, für ihn also nicht weniger als eine kostspielige Geldmacherei. Was tatsächlich dahinter steckt, ist noch Gegenstand eines derzeit anhängigen Prüfverfahrens der Volksanwaltschaft. Der Volksanwaltschaft liegen aber auch Hinweise vor, dass eine benachbarte Moschee hinter der Anrainerbeschwerde, die zur Entfernung der Ladezone geführt hat steckt, da man die Parkplätze für Besucher braucht. „Derzeit geht eine Pleitewelle durchs Land, da wäre eine unternehmerfreundliche Vorgehensweise gegenüber einem seit 1912 bestehenden Familienbetrieb doch angesagt“, forderte Volksanwalt Luisser.
