Im Sommer 2023 wurde der 17-jährige Arthur L. Opfer eines Messerangriffs – der Täter, Kerem B., wurde trotz seines Geständnisses freigesprochen. Nun steht der Fall erneut vor Gericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat den umstrittenen Freispruch des Angeklagten vom Februar 2024 aufgehoben. Seit dem 12. Januar läuft am Landgericht Landau ein neuer Prozess vor einer anderen Strafkammer.
Am 30. Juni 2023 besuchte Arthur L. mit Freunden eine private Oberstufen-Abschlussfeier des örtlichen Gymnasiums an einer Grillhütte in Weingarten (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz). Kurz nach Mitternacht kam es zu einem Streit zwischen dem 17-Jährigen und dem damals 20-jährigen Kerem B. Zeugen berichteten, dass B. handgreiflich wurde und daraufhin von mehreren Partygästen geschlagen wurde. Bekannte brachten ihn danach nach Hause.
Später kehrte Kerem B. jedoch zurück. Er parkte sein Auto auf einem nahen Feldweg. Vor Gericht behauptete er, er sei nicht auf Rache aus gewesen, sondern habe sein Handy suchen wollen, das er bei der Schlägerei verloren hätte. Als Arthur gegen 3 Uhr mit Freunden auf dem Heimweg vorbeikam, stieg B. mit einem Messer bewaffnet aus dem Auto und die Situation eskalierte: Es kam erneut zu einem Streit und Handgreiflichkeiten. Dabei soll Arthur Kerem B. ins Gesicht geschlagen haben. Daraufhin zog Kerem B. sein Messer und stach Arthur in die Brust. Der 17-Jährige starb noch am Tatort.
B. gestand den Stich bereits bei der Polizei und später vor Gericht. Er berief sich jedoch auf Notwehr: Er habe angeblich panische Angst vor weiteren Schlägen gehabt und um sein Leben gefürchtet.
Das Landgericht Landau sprach ihn Ende Februar 2024 frei. Die Kammer sah einen sogenannten entschuldigten intensiven Notwehrexzess (§ 33 StGB: Überschreitung der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken) als gegeben an. Das Urteil löste bundesweit Empörung aus. Arthurs Bruder Daniel und seine Mutter sprachen von einem „Schlag ins Gesicht“ und einem „Verlust des Vertrauens in den Rechtsstaat“. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor fünf Jahre Haft wegen Totschlags gefordert.
Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Nebenklage (die Familie) legten Revision ein – mit Erfolg. Der BGH entschied im Februar 2025, dass das Urteil einer sachlich-rechtlichen Überprüfung nicht standhalte. Das Landgericht sei fehlerhaft mit den Aussagen des Beschuldigten umgegangen und Beweise seien lückenhaft ausgewertet worden.
Der Fall wurde an eine andere Kammer des Landgerichts Landau zurückverwiesen. Der neue Prozess begann am 12. Januar 2026. Weitere Verhandlungstage sind für Januar und Februar 2026 angesetzt.
Der Familie kann man nur wünschen, dass der neue Prozess Gerechtigkeit für Arthur bringen wird. Im besten links-grünen Deutschland drängt sich der Gedanke auf, dass es bei vielen Urteilen nicht um die Tat, sondern um die Herkunft des Täters geht. Oder wie lässt es sich sonst erklären, dass Migranten immer wieder mit milden Strafen oder gar Freisprüchen davonkommen?
