Mit manchen Kollegen braucht man keine Feinde mehr: Der Fall zweier Polizistinnen, die im Kugelhagel kurzerhand die Flucht ergriffen, anstatt ihren Kollegen beizustehen, beschäftigt die Gerichte. Die zuständige Kreispolizeibehörde will die Frauen aus dem Beamtenstatus entfernen.
Im Mai 2020 kam es in Gevelsberg bei einer Verkehrskontrolle zu einer Schießerei: Ein unter Drogen stehender Autofahrer zückte eine Pistole und eröffnete das Feuer auf zwei Verkehrspolizisten. Einer der Beamten erlitt einen Bauchschuss; er überlebte nur dank seiner schusssicheren Weste. Binnen 20 Sekunden sollen 21 Schüsse gefallen sein.
Zwei Polizistinnen auf Streife stießen durch Zufall hinzu. Jedoch: Sie kamen ihren Kollegen nicht zur Hilfe. Die beiden (damals 32 und 37 Jahre alt) gaben weder Warnschüsse ab, noch riefen sie Verstärkung. Sie sahen den getroffenen Beamten zu Boden gehen, rannten, ließen ihren Dienstwagen zurück und hielten stattdessen in einer Seitenstraße ein vorbeifahrendes Auto an, um vom Tatort zu flüchten.
Die Leitstelle informierten sie erst später. Einem Polizeisprecher zufolge versetzte man sie zunächst in den Innendienst, später suspendierte man beide Frauen.
Der Skandal zog einen Prozess nach sich. Die Beamtinnen beriefen sich vor Gericht auf Todesangst. “In mir schaltete alles auf Überleben”, berichtete eine der Polizistinnen.
Das Amtsgericht Schwelm hatte sie wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen zunächst zu Bewährungsstrafen von je zwölf Monaten verurteilt. Das hätte automatisch den Verlust des Beamtenstatus bedeutet. Die Frauen gingen aber in Berufung und erhielten zweitinstanzlich tatsächlich eine mildere Strafe: vier Monate Haft auf Bewährung. Der automatische Amtsverlust entfiel.
Die Kreispolizeibehörde will das aber nicht auf sich sitzen lassen. Ende vergangenen Jahres war schon eine Disziplinarklage gegen die Beamtinnen eingereicht worden. Das Ziel: Das Beamtenverhältnis soll beendet werden. Das Verwaltungsgericht Münster muss nun entscheiden, wie es für die beiden Frauen beruflich weitergeht.
