Abschiebungen scheitern, Mörder bleiben: Das verschwiegene Risiko der deutschen Asylpolitik

Symbolbild: R24 / KI

Deutschland verzeichnet inzwischen mehr als 220.000 vollziehbar ausreisepflichtige Personen – Menschen, die das Land längst verlassen müssten. Doch abgeschoben wird nur ein minimaler Bruchteil, trotz tausender eingesetzter Polizisten, millionenschwerer Rückführungsflüge und streng geheimer Informationen über die beteiligten Airlines. Hinzu kommt, dass Abschiebungen massenhaft scheitern und viele Abgeschobene einfach wieder zurückkehren. Tabuisiert wird ebenfalls, dass sich unter den Ausreisepflichtigen zahlreiche Mordverdächtige befinden, die längst nicht mehr im Land sein dürften.

Von Guido Grandt

In Deutschland leben mehr als 220.000 „vollziehbar ausreisepflichtige Personen“ – Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die das Land eigentlich innerhalb kurzer Zeit verlassen müssten. Doch nur ein Bruchteil wird tatsächlich abgeschoben. Jeder einzelne Fall beschäftigt Ausländerbehörden, Landes- und Bundespolizei – oft auch mehrfach.

2024 wurden lediglich 20.084 Personen abgeschoben – nicht einmal ein Zehntel aller Ausreisepflichtigen. Ein weiteres Armutszeugnis für die deutsche Asyl- und Rückführungspolitik.

Die nachfolgende Übersicht enthält die Aufschlüsselung der vollzogenen Abschiebungen nach Staatsangehörigkeiten laut Bundesregierung vom 11. Februar 2025 (Top-20-Rangliste):

Quelle Screenshot/Bildzitat: https://dserver.bundestag.de/btd/20/149/2014946.pdf

Über 13.000 Beamte bei Abschiebungen jährlich im Einsatz

Und auch diese Zahlen werden Sie nirgends hören: Zur Begleitung von Abschiebungen

wurden im Jahr 2024 13.243 Beamte der Bundespolizei und 570 Beamte der Polizeibehörden der Länder oder anderer Länderbehörden eingesetzt. 

Insgesamt waren also 13.813 Beamte im Einsatz. 

„Verschlusssache (VS) – Nur für den Dienstgebrauch“ – Geheime Abschiebeflüge

Von den insgesamt 20.084 „vollziehbar ausreisepflichtigen Personen“, die 2024 abgeschoben wurden, erfolgten 16.991 Rückführungen per Flugzeug. 

Was der Öffentlichkeit jedoch weitgehend vorenthalten wird, ist die Antwort auf eine simple Frage: Welche Fluggesellschaften führen diese Abschiebungen tatsächlich durch?

Die Bundesregierung verweigert hierzu jede Auskunft – mit dem Hinweis auf die „Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen“. Diese Informationen sind sogar als „Verschlusssache (VS)“ eingestuft!

Konkret erklärte die Bundesregierung ebenfalls im Februar 2025 dazu: „Wenn das Informationsinteresse des Parlaments aber auf Auskünfte zielt, die zur Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen nicht öffentlich kundgegeben werden können, sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Formen der Informationsvermittlung zu suchen, die beiden Interessen Rechnung tragen (…) Im vorliegenden Fall ist die Einstufung der Benennung der Fluggesellschaften als Verschlusssache (VS) sowohl zur Wahrung von Staatswohlinteressen als auch zur Wahrung berechtigter, grundrechtlich geschützter Interessen der betroffenen Fluggesellschaften notwendig (…) Um gleichwohl dem parlamentarischen Informationsanspruch nachzukommen, ist dieser Teil der Antwort mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen eingestuft worden …“

„Abschiebungen zum Luxuspreis“ – Deutschlands teuerste Flüge

Für die Sicherheitsbegleitung bei Abschiebungen entstanden Kosten in Höhe von 7.444.000 Euro. Noch einmal: Beinahe 7,5 Millionen Euro an Steuergeld!

Nachfolgend einige Beispiele von  Gesamtkosten für Abschiebeflüge vom Anfang des Jahres 2024:

  • 23. Januar 2024:  3 Ausreisepflichtige und 13 Bundespolizisten in den Libanon: 87.405 €.
  • 27. Februar 2024: 3 Ausreisepflichtige und 16 Bundespolizisten nach Ägypten:  88.070 €.
  • 27. Februar 2024: 9 Ausreisepflichtige und 37 Bundespolizisten in die Demokratische Republik Kongo: 299.580 €.
  • 5. März 2024:  34 Ausreisepflichtige und 82 Bundespolizisten nach Pakistan: 485.110 €.
  • 12. März 2024: 15 Ausreisepflichtige nach Nigeria, 13 nach Ghana und 101 Bundespolizisten: 350.100 €.

Für diese „Luxusflüge“, bei denen oft mehr Polizisten als Ausreisepflichtige an Bord sitzen, kommt am Ende der deutsche Steuerzahler auf – ob er will oder nicht.

„Drehtür-Effekt“ – Abgeschoben, zurückgekehrt, erneut versorgt

Noch problematischer und von der Politik verschwiegen: Viele der Abgeschobenen reisen einfach wieder ein!

Die ARD-Tagesschau berichtete im Februar 2025 über ein solches Beispiel im Rahmen des Dublin-Verfahrens – und zeigte damit, wie wirkungslos das System häufig ist.

Demnach wurden am 18. Dezember 2024 in der Flüchtlingserstaufnahme Wünsdorf vier Kenianer festgenommen und im Rahmen des Dublin-Verfahrens über Niedersachsen an die niederländischen Behörden überstellt. Dort sollte ihr Asylantrag geprüft werden. Bis dahin durften sie sich frei bewegen.

Doch das aufwendige Procedere erwies sich als wirkungslos: Einer der Männer kehrte bereits am nächsten Tag nach Wünsdorf zurück, schneller als das Rückführungsteam der brandenburgischen Ausländerbehörde. Die beiden anderen Männer tauchten Anfang Januar 2025 ebenfalls wieder in Deutschland auf, erhielten erneut Unterkunft und Unterstützung – trotz offiziell erfolgter „Abschiebung“ in die Niederlande.

Das Beispiel zeigt: Solche Abschiebungen sind mitunter personalintensiv, teuer – und praktisch wirkungslos.

„Widerstand, Dokumentenchaos, Fluchten“ – Warum Rückführungen scheitern

Im Jahr 2024 scheiterten 32.567 Abschiebungen vor Übergabe an die Bundespolizei, davon 9.834 Dublin-Überstellungen, etwa wegen:

  • Ablehnung der Übernahme durch die Bundespolizei,
  • aktivem Widerstand, 
  • medizinischen Gründen, 
  • Beförderungsverweigerung durch Luftfahrzeugführer, 
  • fehlender Durchbeförderungsbewilligung, 
  • fehlendem Rückführungsplatz,
  • fehlendem oder ungültigem Heimreisedokument,
  • Flucht oder Fluchtversuch,
  • passivem Widerstand,
  • Rechtsmitteln,
  • Scheitern während des Transitaufenthalts, 
  • Selbstverletzung bzw. Versuch, 
  • Suizid bzw. Suizidversuch,
  • Übernahmeverweigerung durch staatliches Begleitpersonal,
  • Übernahmeverweigerung im Zielstaat.

Übrigens: Im Jahr 2024 sind 10.225 Personen (Stand: 16. Januar 2025) über das Bund-Länder-Programm REAG (Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany)/GARP (Government Assisted Repatriation Programme) freiwillig mit finanziellen Förderungen ausgereist. 

„Mord und Totschlag ohne Aufenthaltsstatus“ – Die verschwiegenen Zahlen

Das größte Tabu bezüglich ausreisepflichtiger Migranten ist jedoch die Tatsache, dass einigen von ihnen Morde und Tötungsdelikte zur Last gelegt werden.

Im vergangenen Jahr standen 3.895 Personen unter Verdacht, ein Tötungsdelikt begangen zu haben. 1.490 Tatverdächtige – also knapp 40 Prozent – waren Ausländer, obwohl ihr Bevölkerungsanteil lediglich bei rund 15 Prozent liegt.

Besonders brisant: 130 dieser ausländischen Tatverdächtigen hatten keinen regulären Aufenthaltsstatus. Davon:

  • 96 Personen mit Duldung
  • 34 Personen, die illegal in Deutschland lebten.

Die Vorwürfe wiegen schwer:

  • 94 Fälle von Totschlag,
  • 32 Fälle von Mord,
  • 4 Fälle von fahrlässiger Tötung.

Diese Zahlen zeigen deutlich: Ein relevanter Teil schwerer Gewaltkriminalität wird von Personen begangen, die eigentlich gar nicht mehr in Deutschland sein dürften.

„Die Rückführungs-Lüge“ – Was Politiker verschweigen  und Zahlen beweisen

Wie ich belegt habe, wirkten die deutschen Rückführungsstatistiken alles andere als beeindruckend! Ein Blick hinter die Kulissen offenbart ein System, das strukturell überfordert, politisch blockiert und in weiten Teilen wirkungslos ist.

Trotz mehr als 220.000 Ausreisepflichtigen schafft es Deutschland jährlich nur einen winzigen Teil abzuschieben. Und jeder dieser Fälle bindet enorme Polizeikräfte, verschlingt hohe Summen an Steuergeldern und endet nicht selten damit, dass die Betroffenen kurz darauf wieder einreisen.

Hinzu kommt der sicherheitspolitisch brisanteste Aspekt: Tatverdächtige schwerer Gewaltdelikte, teils ohne legalen Status, bleiben im Land und das nicht aufgrund fehlender Gesetze, sondern aufgrund eines Systems, das im entscheidenden Moment versagt.

Die Zahlen zeigen klar: Rückführung in Deutschland ist teuer, ineffizient – und schützt die Bevölkerung oft nicht einmal vor gefährlichen Straftätern.

Wer über Asylpolitik spricht, darf diese Realität nicht länger ausblenden – ganz egal, wie sehr Politiker versuchen, dieses hochexplosive Dilemma schönzureden!

Guido Grandt (geb. 1963) ist investigativer Journalist, Publizist, TV-Redakteur und freier Produzent. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen auf Recherchen zu organisierter Kriminalität, Geheimgesellschaften sowie auf brisanten Themen aus Politik, Wirtschaft, Finanzen, Militär und Sicherheit. Darüber hinaus widmet er sich der Aufdeckung verborgener oder tabuisierter Hintergründe zeitgeschichtlicher Ereignisse. Guido Grandt veröffentlichte bisher über 40 Sachbücher und verfasste rund 6.000 Artikel. 

Quellen:

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