Haftbefehl gegen Ex-CDU-Abgeordneten: Wenn der Rechtsstaat die Geduld verliert

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Ein früherer CDU-Bundestagsabgeordneter, einst Teil des politischen Establishments, wurde unter ärztlicher Aufsicht quer durch Süddeutschland transportiert. Ein Gericht hatte wohl die Nase voll von Spielchen – schon im Januar drohte in einem Anklagepunkt die Verjährung. Hintergrund des Prozesses ist die Aserbaidschan-Affäre.

Der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer wollte offensichtlich ein Korruptionsverfahren so lange hinauszögern, bis die Verjährungsfrist verstrichen ist. Doch die Richter am Oberlandesgericht München wollten sich anscheinend nicht mehr länger an der Nase herumführen lassen. Der CDUler wurde per Haftbefehl und Zwangsvorführung quer durch Süddeutschland transportiert.

Fischer hatte sich selbst in eine Klinik einweisen lassen und hoffte offenbar darauf, für verhandlungsunfähig erklärt zu werden. Doch das Gericht spielte nicht mit und formulierte es bemerkenswert klar. Man hätte die Eskalation gerne vermieden, hieß es, doch aus Sicht des Gerichts habe Fischer sie sich selbst zuzuschreiben. Das wirkt wie Richterdeutsch für: Wir haben lange genug zugeschaut. Mehrfaches Fernbleiben vom Prozess, Rückzug in eine Klinik, während gerichtlich bestellte Gutachter gleichzeitig die Verhandlungsfähigkeit bescheinigen. So geht’s wohl nicht.

Doch der Fall hat auch eine tiefere Symbolik. Ein ehemaliger Bundestagsabgeordneter wird nicht mit Samthandschuhen angefasst, nur weil er früher im Plenarsaal saß. Genau das ist die Botschaft, die das Gericht sendet. Und sie ist überfällig. Zu oft hatte man in den vergangenen Jahren den Eindruck, politische Karrieren erzeugten eine Art informelle Immunität, zumindest solange Verfahren verschleppt, vertagt oder im Nebel aus Gutachten und Attesten versenkt werden konnten.

In der Sache selbst geht es um mehr als einen einzelnen Abgeordneten. Der Vorwurf lautet Bestechlichkeit im Zusammenhang mit der sogenannten Aserbaidschan-Affäre. Seit dem Beitritt Aserbaidschans zum Europarat im Jahr 2001 steht der Verdacht im Raum, dass Geld, Geschenke und andere Zuwendungen gezielt eingesetzt wurden, um wohlwollende Stimmen in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats zu kaufen.

Axel Fischer wird vorgeworfen, mittendrin gewesen zu sein: Laut Anklage habe er angeboten, gegen Barzahlung für die Interessen Aserbaidschans zu arbeiten, positive Reden zu halten und vertrauliche Dokumente weiterzugeben. Einige zehntausend Euro in bar, so der Vorwurf, über Jahre hinweg. Fischer bestreitet alles und beteuert seine Unschuld. Er habe niemals seine Stimme verkauft, immer frei abgestimmt. Das wird nun ein Gericht zu klären haben.

Besonders wichtig ist dabei der Zeitfaktor. Bei einem zentralen Anklagepunkt droht bereits Mitte Januar die Verjährung. Das erklärt auch, warum das Gericht jetzt durchgreift. Verzögerungen sind hier nicht mehr bloß lästig, sie könnten den gesamten Prozess entkernen. Straflosigkeit durch Zeitablauf wäre das denkbar schlechteste Signal, gerade in einem Verfahren, das exemplarisch für politische Korruption auf internationaler Bühne steht.

Nicht wenige Beobachter fragen sich angesichts dieser Entwicklungen auch, ob der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nach Ende ihrer Amtszeit (bis dahin ist sie immun gegen entsprechende Anklagen für frühere Verfehlungen) ein ähnliches Schicksal droht – oder ob sie dank ihrer doppelten Amtszeit einige Verjährungsfristen hat verstreichen sehen.

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