Die Annahme der neuen Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO in Österreich wurde aufgeschoben, aber nicht aufgehoben. Die Entscheidung liegt beim Parlament. Rechtsanwalt Christian Presoly prangert die mangelnde Auseinandersetzung mit dem Thema in Politik und Medien an und fordert angesichts der offenkundigen Probleme der IGV ihre klare Ablehnung. Er mahnt: Österreich soll seine Gesundheitsentscheidungen selbst treffen!
Ein Gastkommentar von RA Christian Presoly:
Warum Österreich jetzt entscheiden muss
Im Juni 2024 hat die 77. Weltgesundheitsversammlung (WHA) der WHO die geänderten internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO (IGV) unter Missachtung der IGV- Verfahrensvorschriften und unter formalen Rechtsbrüchen der WHA-Verfahrensregeln angenommen. Viele IGV-Bestimmungen betreffen nicht nur technische Details, sondern sind äußerst problematisch und schlichtweg inakzeptabel. Im Juli 2025 sprach sich Österreich gegen die geplanten Änderungen der internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO (IGV) aus – allerdings nicht aus inhaltlichen Gründen. Vielmehr stellte sich heraus, dass dieser seit 2005 bestehende völkerrechtliche Vertrag dem österreichischen Parlament nie zur Genehmigung vorgelegt wurde. Ein schwerwiegendes parlamentarisches Versäumnis, denn damit sind die IGV 2005 in Österreich gar nicht in Kraft getreten.
Das Parlament soll daher jetzt über die Annahme der IGV entscheiden – eine Entscheidung, die weitreichende Konsequenzen hat und daher eine kritische Prüfung der IGV erfordert. Eine Auseinandersetzung mit diesem Thema findet aber – von wenigen löblichen Ausnahmen – weder in Politik, noch in den Medien statt. Die IGV sind nämlich nicht der Pandemievertrag, sondern ein eigenes Vertragswerk. Umso wichtiger ist es daher, hier einen Blick auf diesen völkerrechtlichen Vertrag zu werfen:
Das Problem: Machtkonzentration ohne Kontrolle
Die IGV sollen die grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten verhindern. Soweit das Ziel. Die Umsetzung zeigt jedoch ein anderes Bild: Der WHO-Generaldirektor bestimmt eigenständig, ob eine Pandemie vorliegt und welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Beratungsgremien existieren zwar, doch der Generaldirektor wählt deren Mitglieder aus, bestimmt deren Amtszeit und hat die finale Entscheidungsgewalt. Es gibt weder ein Gericht noch ein unabhängiges Expertengremium, das seine Entscheidungen überprüfen könnte.
Noch problematischer: Der Generaldirektor genießt vollumfängliche Immunität und kann für keinerlei Fehlhandlungen zur Rechenschaft gezogen werden – selbst bei nachweislich ungerechtfertigter Einflussnahme oder gravierenden Fehlentscheidungen.
Warum wird so viel Macht einer Einzelperson übertragen, statt ein grösseres, unabhängiges Gremium qualifizierter Gesundheitsexperten einzusetzen?
Das Finanzierungsproblem: Wer zahlt, bestimmt
Die Antwort liegt in der Finanzierungsstruktur der WHO (nachlesbar auf der WHO-Homepage): Nur 12% stammen aus Fixbeiträgen der Mitgliedstaaten, während ganze 75% aus zweckgebundenen Spenden privater Geldgeber kommen.
Zweckgebunden bedeutet: Der Spender bestimmt, wofür sein Geld verwendet wird. Die WHO steht damit in massiver finanzieller Abhängigkeit, und die Geldgeber haben enormen Einfluss auf die Organisation und ihre Entscheidungen.
Der Interessenkonflikt ist offensichtlich: Die Hauptgeldgeber haben meist Verbindungen zum Gesundheitssektor und zur Pharmaindustrie. Für sie ist das Ausrufen einer Pandemie wirtschaftlich hochattraktiv. Während eine normale Medikamentenzulassung 10 bis 15 Jahre Testphase erfordert, verkürzt sich diese bei einer Notzulassung während einer Pandemie auf lediglich 3 bis 6 Monate. Das ist schon ein grosser Anreiz, sich für die Ausrufung einer Pandemie einzusetzen…
Diese Verkürzung bedeutet aber nicht nur erhebliche Kostenersparnis für die Medikamentenzulassung, sondern auch, dass Medikamente und Impfungen auf den Markt kommen, deren Langzeitwirkungen kaum getestet wurden. Die vorgesehenen Sicherheitstests werden faktisch ausgehebelt – die Bevölkerung wird damit zum Versuchsobjekt. Wollen wir das wirklich?
Die Kombination aus einer leicht beeinflussbaren Einzelperson an der Spitze, deren finanzielle Abhängigkeit von interessengeleiteten Geldgebern und fehlenden Kontrollmechanismen schafft daher ein System, in dem wirtschaftliche Interessen die Weltgesundheit dominieren können, und das ist jedenfalls abzulehnen.
Die jüngsten Änderungsvorschläge: Ein Warnzeichen
Die WHO hat noch dazu mit ihren letzten IGV-Änderungsvorschlägen ihre wahren Prioritäten offengelegt. Geplant waren ein noch weiterer Machtausbau des Generaldirektors mit explizit verbindlicher Weisungsgewalt gegenüber den Mitgliedstaaten, aber auch die komplette Streichung der Menschenrechtsanwendung im Pandemiefall sowie weitreichende Zensurvorschriften.
Besonders alarmierend: Es war tatsächlich vorgesehen, Menschenrechte als unsere obersten Grund- und Freiheitsrechte im Pandemiefall komplett zu streichen, darunter das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Verbot der Sklaverei, Schutz vor willkürlichen Verhaftungen, faires Gerichtsverfahren, Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Erst nachdem mehrere Mitgliedstaaten massiv protestierten, wurde dieser Vorschlag zurückgezogen.
Doch allein die Tatsache, dass eine solche Forderung überhaupt erhoben wurde, ist ein Alarmsignal. Eine Organisation, die der Weltgesundheit dienen sollte, hat versucht, unsere fundamentalen Schutz- und Freiheitsrechte zu eliminieren. Dieses Vorgehen ist alles andere als vertrauensfördernd und wirft ernsthafte Fragen über die tatsächlichen Zielsetzungen der WHO auf.
Was stattdessen nötig wäre
Internationale Gesundheitszusammenarbeit ist unverzichtbar – Viren kennen keine Grenzen. Aber sie braucht grundlegende Reformen. Statt einer Einzelperson sollten mindestens 20 bis 30 qualifizierte Experten kollektiv entscheiden. Es braucht unabhängige Kontrollinstanzen, die Überprüfung und Verantwortlichkeit für Entscheidungen gewährleisten. Die Finanzierung sollte zweckfrei und mehrjährig erfolgen, nur so kann ungerechtfertigte Einflussnahme verhindert werden. Und selbstverständlich müssen die Menschenrechte auch und gerade in Krisenzeiten gewahrt bleiben.
Fazit: Österreich muss selbstbestimmt bleiben
Die IGV in ihrer jetzigen Form räumen einer einzelnen Person, die unter massivem Einfluss privater Geldgeber steht, weitreichende Befugnisse ein – ohne Kontrolle und ohne die Verantwortung für Fehlentscheidungen tragen zu müssen. Das ist entschieden abzulehnen!
Österreich soll seine Gesundheitsentscheidungen selbst treffen – auf Basis eigener Expertenmeinungen, zum Wohl der eigenen Bevölkerung und unbeeinflusst von den wirtschaftlichen Interessen privater Geldgeber. Das gilt auch und besonders im Pandemiefall.
Daher ein klares NEIN zu den IGV in ihrer derzeitigen Form!
Die Politik muss jetzt erkennen: Es geht nicht um Isolationismus, sondern um den Schutz demokratischer Entscheidungsprozesse und grundlegender Rechte. Internationale Zusammenarbeit ja – aber nicht um den Preis unserer Selbstbestimmung und schon gar nicht der Auslieferung an private Geldgeber.
