Würzburg: Abschiebung von somalischem Messerstecher zu “gefährlich”

Symbolbild: lunopark / freepik

Ein gemeingefährlicher Somalier, der in Würzburg wahllos drei Frauen abgestochen hat, bleibt, weil seine Abschiebung „zu gefährlich“ wäre: Das ist deutscher Alltag im Jahr 2025. Der Mann käme ja eh wieder, so die Begründung.

Ein “psychisch kranker” Somalier griff im Juni 2021 in der Würzburger Innenstadt wahllos Passanten an, tötete drei Frauen und verletzte mehrere Menschen schwer. Das Prozedere scheint altbekannt: Das Landgericht Würzburg erklärte ihn für schuldunfähig und ordnete seine dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an.

Jetzt sorgt ein neues Gutachten für Kopfschütteln: Eine Abschiebung des Mannes sei demnach nicht in Betracht zu ziehen, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft München. Begründung: In seinem Heimatland käme der Täter auf freien Fuß – und würde dann mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder nach Deutschland einreisen. Die Gefahr, dass er dann erneut schwere Straftaten begehe, sei sehr groß. Der Mann gilt laut Gutachten weiterhin als gefährlich für die Allgemeinheit. 

Mit anderen Worten: Der Staat hält die Abschiebung eines gefährlichen Mörders für zu riskant, weil er ihn bei seiner erwartbaren Wiederkehr nicht kontrollieren könnte. Stattdessen sollen die Bürger nun bis an sein Lebensende die Unterbringung des Migranten in einer Psychiatrie finanzieren. Wie sicher diese Unterbringung ist? Fälle, in denen gefährliche Straftäter aus unerfindlichem Grund Freigang für Shopping-Touren und Kinobesuche bekamen und türmen konnten, wirken auf viele Menschen alles andere als vertrauenserweckend. 

Der Somalier war ohne Papiere eingereist. Damit er abgeschoben werden kann, müssen laut Landesamt für Asyl und Rückführungen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: So bedarf es „eines zur Rückführung geeigneten Personaldokuments, einer geeigneten Flugverbindung sowie der Bereitschaft des Herkunftslandes, die rückzuführende Person aufzunehmen“, wie ein Sprecher erörterte. Ein Passersatzbeschaffungsverfahren war demnach bereits in die Wege geleitet worden.

Den Passersatz braucht es nach dem Gutachten wohl nicht mehr. Offen bleibt die Frage, wie es sein kann, dass Deutschland seine migrantischen Mörder und Schwerstverbrecher nicht mehr loswird. Eine „Freiwilligkeitserklärung“ für jemanden, der drei Frauen tötete? Viele fragen sich: Spielt der Schutz der eigenen Bürger im besten Deutschland überhaupt noch eine Rolle?

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