Umkehrung der Beweislast: Will der Staat sich “Raubzug durch alle Häuser” ermöglichen?

Symbolbild: KI

Sie haben den alten Goldschmuck oder gar -barren von Ihren Urgroßeltern bekommen, legen seit Jahrzehnten Bargeld zurück oder haben sonstiges Vermögen, für das Sie keinen einwandfreien Herkunftsnachweis vorlegen können? Ganz schlecht: Deutschlands Innenminister würde gern die Beweislast beim Einzug von Vermögenswerten umkehren. Dieser Paradigmenwechsel würde dem Staat im schlimmsten Fall regelrechte Raubzüge ermöglichen, warnt ein Jurist.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat am 24. Oktober auf X über den Account seines Ministeriums einen “Paradigmenwechsel” angekündigt: Man wolle eine Umkehr der Beweislast bei der Einziehung von Vermögenswerten. “Wer Vermögen besitzt, dessen Herkunft unklar ist, muss künftig beweisen, dass dieses Geld legal erworben wurde”, liest man dort. In einem kurzen Clip droht Dobrindt an, dass es zur vereinfachten Einziehung dieses Vermögens komme, wenn der gewünschte Nachweis nicht erbracht werden kann.

Der Deckmantel, unter dem man diesen Vorstoß bringt, ist bekannt: organisierte Kriminalität. Der einfache Bürger soll also künftig beweisen müssen, dass er seinen Besitz legal erworben hat, weil er ja ein potenzieller Drogenhändler sein könnte. Unschuldsvermutung? Abgeschafft. Fragt sich: Wie muss man sich das vorstellen? Die Clans werden sich im besten Deutschland wohl auch weiter ins Fäustchen lachen, während der gesetzestreue Steuerzahler in die Bredouille gerät, weil er keine Nachweise für den einstigen Erwerb von Opas Goldbarren erbringen kann.

Für den Staat ist das ein immenser Gewinn, denn der sozialistischen Umverteilungsmaschinerie geht bekanntlich chronisch die Kohle aus. Was denken Sie: Wird ein Staat, der die eigenen Bürger schon wegen des Hissens der eigenen Flagge kriminalisiert und ins extremistische Eck stellt, solche Gesetze wohl wirklich nur im Kampf gegen Clans anwenden? Würde er sich derer entledigen wollen, wären wohl Abschiebungen ein geeigneteres Mittel, könnte man meinen.

Das LLM Grok beschreibt den Vorstoß schlicht als “Tyrannei“. Nicht minder kritisch äußerte sich Rechtsanwalt Tobias Ulbrich auf X:

Ist das nicht hervorragend? Wie komme ich an die Münzsammlung des Großvaters oder die Goldbarren, als sie noch nicht deklarierungspflichtig waren? Wie klaue ich geerbten Schmuck? Wie können für Wertgegenstände, die Jahrzehnte alt sind noch die Anschaffungsnachweise vorhanden sein? Also wie muss sich das dann der Bürger vorstellen – morgentlicher Bademantelüberfall – nur dieses mal mit LKW einer Spedition, die die Wohnung ausräumt in Bezug auf alle Wertgegenstände, für die nicht sofort der legale Erwerb nachgewiesen werden kann?

Seiner Einschätzung nach sollte der von Dobrindt formulierte Plan in dieser Form verfassungswidrig sein:

Ein genereller Grundsatz „Wer Wertgegenstände im Haus hat und keinen (mehr) Erwerbs‑/Kaufnachweis vorlegen kann, dem werden die Sachen abgenommen“ wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig.
Er verletzte vor allem Art. 14 GG (Eigentum), Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung), das Rechtsstaatsprinzip (Bestimmtheit/Normenklarheit, effektiver Rechtsschutz) und kollidierte mit der Selbstbelastungsfreiheit (nemo tenetur).
Nach geltendem Recht sind Eingriffe in dieses Vermögensfeld nur auf gesetzlicher Grundlage, bei konkretem Verdacht und mit richterlicher Kontrolle möglich; das bloße Fehlen einer Quittung genügt dafür nicht. Die Beweislastumkehrregel dürfte daher verfassungswidrig sein.

Am Ende seines Beitrags konstatierte er:

Wer das Vorhaben einmal zu Ende durchdenkt und ein worst case Szenario eröffnet, würde diese dem Staat den Raubzug durch alle Häuser ermöglichen, um jeden alles abzunehmen, wofür kein Erwerbsnachweis erbracht werden kann. M.E. ist es so, wie es mitgeteilt wurde, verfassungswidrig.

Den “Raubzug”, den Ulbrich in seinem Worst-Case-Szenario anspricht, befürchten etliche User in den sozialen Netzen. Auf die Frage, wie hoch die Chance sei, dass der Staat sich an Unschuldigen bereichern würde, antwortete auch das LLM Grok: “Die Chance ist hoch, weil Staaten solche Regelungen oft überdehnen und Unschuldige durch bürokratische Belastungen treffen. Historisch haben Vermögensabschöpfungen zu Missbrauch geführt, bei dem der Staat sich bereichert, statt nur Kriminelle zu sanktionieren. Besser wäre es, klassische Ermittlungen zu stärken, um Freiheitsrechte zu wahren.”

Viele Kommentatoren betrachten die Beweislastumkehr als Ende des Rechtsstaats. Ein Nutzer prangerte an: “Das ist kein Paradigmenwechsel – das ist das Ende des Rechtsstaats. Wer Besitz hat, wird künftig automatisch verdächtigt. Beweislastumkehr bedeutet: Der Staat behandelt dich wie einen Kriminellen, bis du dein Geld ‘freigesprochen’ hast. Willkommen im Misstrauensstaat Deutschland.”

Das Misstrauen gilt aber nur den eigenen Bürgern. Fremde aus aller Welt dürfen natürlich dennoch ins Land strömen und – alimentiert vom Steuerzahler – beliebig dort verweilen, selbst als karrieremäßige Schwerverbrecher. Und auch die Politikerkaste hat freie Bahn. Cum-Ex? Maskendeals? Hemmungsloses Umverteilen an die eigene Klientel in NGOs und Co.? Alles kein Problem. Man muss nur Wege finden, dem Bürgerlein noch mehr wegzunehmen: Dann kann die Sause weitergehen, so scheint’s. Ist das Gold, das man den Menschen so abnehmen könnte, dann wohl auch noch “rechtsextrem” oder wird es durch staatlichen Raub reingewaschen?

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