Zu sagen, dass es nur zwei biologische Geschlechter gibt, gilt in der Schweiz als “öffentliche Herabwürdigung” der Buchstabenleute. Ein aufrechter Schweizer weigert sich, die Geldbuße zu bezahlen und geht dafür lieber mit einem reinen Gewissen ins Gefängnis. Sein Verbrechen? Die Wahrheit auszusprechen. Denn Skelette sind einfach nur männlich oder weiblich.
In der Schweiz landet man inzwischen im Gefängnis, wenn man eine naturwissenschaftliche Selbstverständlichkeit ausspricht. Emanuel Brünisholz, ein Blasinstrumentenreparateur aus Burgdorf im Kanton Bern, wird Anfang Dezember für zehn Tage hinter Gitter wandern. Sein “Verbrechen”: Er schrieb auf Facebook, dass man in 200 Jahren an den Skeletten der Menschen erkennen werde, ob sie Männer oder Frauen waren ” und dass alles andere eine geistige Verirrung sei. Für diese Aussage verurteilte ihn der Staat zu einer Geldstrafe von 500 Franken. Weil Brünisholz sie nicht bezahlt, zieht er die Konsequenz: Gefängnis statt Gesinnungsbuße.
Es ist soweit, am 2 Dezember gehe ich in den Knast für 10 Tage! pic.twitter.com/yjDAkntrUh
— Emanuel Brünisholz (@EmanuelBrn22173) September 19, 2025
Unter Berufung auf Artikel 261bis des Strafgesetzbuchs – einer ursprünglich gegen Rassismus gerichteten Norm – wurde Brünisholz wegen “öffentlicher Herabwürdigung” der LGBT(QI)-Gemeinschaft verurteilt. Ein Kommentar, der auf die simple Tatsache hinweist, dass Sexualdimorphismus eine biologische Konstante ist, gilt plötzlich als Angriff auf die Menschenwürde dieser Buchstabenleute. Als ob das Gericht auch nur einen Anthropologen finden könnte, der anhand eines Skeletts feststellen könnte, dass dieses beispielsweise zu einem Mann gehört, der sich aber als Frau gefühlt hat.
Brünisholz hat kein Hasspamphlet veröffentlicht, keinen Aufruf zur Gewalt verfasst, keine Person bedroht. Er hat lediglich ausgesprochen, was jeder forensische Anthropologe bestätigen würde: Anhand eines Skeletts lässt sich das biologische Geschlecht eindeutig bestimmen. Doch das ist im Jahr 2025 ein Sakrileg, weil es der postmodernen Identitätsreligion widerspricht, nach der Geschlecht nichts als ein Gefühl sei.
Wie so oft begann die Zensur als Schutzmaßnahme. Artikel 261bis sollte einst verhindern, dass ethnische Minderheiten oder Religionsgemeinschaften diffamiert werden. Doch seit 2020 umfasst er auch “sexuelle Identitäten” – ein schwammiger Begriff, der es erlaubt, jede Abweichung vom Woke-Kanon strafrechtlich zu sanktionieren. Dies ist Teil eines systematischen Umbaus westlicher Demokratien. Sprache wird zur Waffe, Meinung zur Straftat. Wer der Staatsideologie widerspricht, wird gebrandmarkt, verurteilt oder sozial vernichtet.
Emanuel Brünisholz hätte die Strafe einfach zahlen und sich in die Reihen der schweigenden Mehrheit einfügen können. Stattdessen zieht er es vor, ins Gefängnis zu gehen – als Zeichen des Widerstands gegen den moralischen Totalitarismus. In einer Zeit, in der die meisten aus Angst vor dem Verlust ihrer Existenz schweigen, ist das ein Akt von aufrechter Würde. Er zahlt lieber mit seiner Freiheit, als eine Lüge zu akzeptieren.
Man mag von seiner Wortwahl halten, was man will – das ändert nichts daran, dass das Urteil ein gefährlicher Präzedenzfall ist. Es zeigt, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung nur noch so lange gilt, wie es der herrschenden Ideologie nützt. Heute trifft es einen Instrumentenbauer in Bern, morgen vielleicht den Biologielehrer, der im Unterricht wagt zu erklären, dass es keine “nicht-binären Skelette” gibt.
