Schwedisches Recht definiert Mindestdauer für Vergewaltigung Minderjähriger

Symbolbild: Schwedischer Richter (C) Report24 KI

Der 22-jährige Eritreaner Mohamed A. vergewaltigte die 16-jährige schwedische Schülerin auf offener Straße. Der Täter soll nach einem schwedischen Gerichtsurteil nicht abgeschoben werden, weil die Vergewaltigung nicht lange genug, sondern nur 5-7 Minuten dauerte. Eine schwere Straftat würde nur vorliegen, hätte die Vergewaltigung 10 Minuten gedauert. Der schwarzafrikanische Mohammedaner kann jetzt sein Kuschelurteil absitzen und danach auf Alimentierung und “Therapie” durch den Staat hoffen.

Es ist völlig nachvollziehbar, weshalb manche zeitgenössische Kommentatoren von einer Clownwelt sprechen. Die Zustände im Europa des Jahres 2025 sind fernab von Recht, Ordnung, Anstand, Moral – also allen Werten, welche die Zivilisationen Europas bedeutend gemacht haben. Die Geschehnisse in Schweden setzen dem Ganzen die Krone auf.

Am 28. September 2025 wurde die 16-jährige Meya Åberg in einem Stockholmer Vorort vergewaltigt. Die Schülerin war auf dem Heimweg von ihrem Café-Job, als der 22-jährige Eritreer Mohamed A. (sein ganzer Name blieb geheim, um den Täter zu schützen) sie in einer Unterführung angriff. Die Tat dauerte 5–7 Minuten. Meya erlitt Prellungen und einen Schock. Zeugen alarmierten die Polizei, die den Asylbewerber, seit 2023 in Schweden, dank Meyas Beschreibung festnahm. DNA-Spuren und Videos bestätigten die Schuld. Der Fall, medial durch #RättvisaFörMeya viral, löste Proteste aus.

Das Bezirksgericht Stockholm verurteilte Mohamed A. am 17. Oktober 2025 zu vier Jahren Haft wegen Vergewaltigung (Våldtäkt), basierend auf dem Einwilligungsgesetz von 2018. Die Tat galt als „mittelschwer“, da sie unter zehn Minuten dauerte und ohne extreme Gewaltanwendung war. Eine Abschiebung wurde abgelehnt: Das Ausländerrecht (Utlänningslagen) verlangt „schwere Straftaten“ und Eritrea gilt gemäß UN-Konvention als unsicheres Land. Eine Berufung ist anhängig, auch um die Schwere des Falles neu einzustufen. Die endgültige Entscheidung wird im November erwartet. Der Vergewaltiger Mohamed A. kommt bei guter Führung 2028 frei.

Der Fall entzündet eine hitzige Debatte über Migration und Abschiebung. Die Partei Schwedendemokraten forderte strengere Gesetze, da Ausländer 58 % der Vergewaltigungsverurteilungen in Schweden ausmachen (SVT 2013–2023). Der Begriff #RättvisaFörMeya trendet in sozialen Medien. Proteste kritisieren die „weiche Justiz“. Moralisch verkommene Linke betonen einmal mehr die “Menschenrechte” des Täters, doch inzwischen fordern 62 % der Schweden die Abschiebung bei Sexualdelikten. Es handelt sich um Langzeitfolgen der illegalen Massenmigration.

Laut dem Migrationsbericht 2024 werden in Schweden nur 20–30 % der verurteilten ausländischen Straftäter abgeschoben. Eritrea verweigert die Ausstellung von Papieren für Rückführungen, und das EU-Recht verbietet Abschiebungen in “unsichere Länder”. Laut Frontex scheitern 40 % der Abschiebungen an bürokratischen Hürden. Obwohl Reformen zur Verschärfung der Abschiebepraxis diskutiert werden, verhindern politische Blockaden Änderungen. Opfer wie Meya bleiben oft ohne das Gefühl von Gerechtigkeit zurück, was die öffentliche Kritik an der aktuellen Politik weiter anheizt. Fakt ist: Wären Täter wie Mohamed A. niemals illegal in die EU gekommen, hätten sie hier auch keine Straftaten verüben können.

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