Corona läutete eine schwere Zeit für unsere Grund- und Freiheitsrechte ein: Für sie zu kämpfen ist heute wohl wichtiger denn je. Dazu gehört auch, auf besonders fragwürdigen Umgang mit dem Grundgesetz hinzuweisen. Eine Initiative hat mit dem 1bis19-Preis eine besondere Möglichkeit dafür geschaffen: Dieser Negativpreis wird Personen oder Institutionen verliehen, die die Grundrechte auffallend wenig respektiert haben. Jeder kann Vorschläge einsenden. Wen würden Sie nominieren?
Nachfolgend lesen Sie die Pressemitteilung der Initiative 1bis19:
Die Initiative 1bis19, die die ersten 19 Artikel des Grundgesetzes im Namen führt, verleiht am 25. Oktober dieses Jahres erstmalig den 1bis19-Preis für den „kreativsten“ Umgang mit den Grundrechten.
1bis19 ist eine unabhängige und überparteiliche Initiative zur Förderung der demokratischen Kultur, Diskussion und Rechtsstaatlichkeit, wie sie im Grundgesetz verankert sind. Die Mitglieder des eingetragenen Vereins sind in den verschiedensten Bereichen der Gesellschaft tätig und bilden politisch-weltanschaulich die gesamte Breite des demokratischen Spektrums ab.
Gegründet wurde die Initiative 2020 als Reaktion auf die Corona-Maßnahmen-Politik, die die Grundrechte auf eine nie dagewesene Art eingeschränkt hat: die Unverletzlichkeit der Wohnung, die Bewegungsfreiheit, die Freiheit der Berufsausübung, das Recht auf Selbstbestimmung in Bezug auf den eigenen Körper, die Meinungsfreiheit u.a.
Der 1bis19-Preis wurde initiiert, da sich die Situation kaum bessert: Eine ernsthafte Aufarbeitung der Corona-Politik bleibt aus. Die Bundesregierung beschließt Gesetzesvorhaben, die der WHO erlauben würden, den Ausnahmezustand über Deutschland zu verhängen. Die Meinungsfreiheit wird immer stärker behindert: durch staatlich geförderte Meldestellen, repressive polizeiliche Maßnahmen und eine aggressiv ausgrenzende Rhetorik nahezu in allen öffentlichen Institutionen bis hin zur Forderung nach Parteiverboten.
Dass die deutschen Grundrechte, wie alle Verfassungsrechte, Abwehrrechte gegen einen übergriffigen Staat sind, gerät insbesondere bei Vertretern der drei Staatsgewalten wie auch im Öffentlichen Rundfunk in Vergessenheit. Daher geht der 1bis19-Preis für den „kreativsten“ Umgang mit den Grundrechten an eine Person oder Institution, die einen besonders fragwürdigen Umgang mit den Grundrechten gezeigt hat.
Vorschläge für mögliche Preisträger können bis zum 15. September an die Email-Adresse [email protected] eingereicht werden. Jeder kann sich beteiligen! Der Vorschlag muss keine juristische Begründung beinhalten, nur eine gute und aktuelle Idee, am besten mit einer Quellenangabe.
Die Begründung übernimmt die Jury, die aus den Vorschlägen auswählt und den Gewinner bestimmt. Sie repräsentiert juristische, politische und mediale Kompetenzen und besteht aus
- Prof. Volker Boehme-Nessler
- Carlos Gebauer
- Prof. Stefan Homburg
- Vera Lengsfeld
- Prof. Michael Meyen
- Roland Tichy
- Vorstand und Redaktion von 1bis19
Weitere Informationen unter 1bis19.de
