Handschriftlicher Brief: Magdeburg-Attentäter Taleb A. will “weitere Deutsche schlachten”

Symbolbild: (C) Freepik

Der Attentäter von Magdeburg, Taleb A., hat offenbar aus der Justizvollzugsanstalt Dresden einen handschriftlichen Brief verfasst, in dem er nicht nur seine tödliche Tat vom 20. Dezember 2024 rechtfertigt, sondern auch neue Drohungen äußert: Er sei demnach bereit, “weitere Deutsche zu schlachten”. Unvergessen: Der Mainstream hatte den Saudi nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt als “AfD-Anhänger” darstellen wollen.

Das Schreiben, das laut einem Bericht der „Volksstimme“ insgesamt acht Seiten umfasst, liegt der Naumburger Generalstaatsanwaltschaft zur Prüfung vor. Eine offizielle Bestätigung oder ein Dementi durch die Behörde wurde bislang nicht abgegeben.

Taleb A., ein 50-Jähriger aus Saudi-Arabien, hatte als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie im Maßregelvollzug gearbeitet, allerdings gab es erhebliche Zweifel an seiner fachlichen Kompetenz und Qualifikation. Er soll den Spitznamen “Dr. Google” gehabt haben. Kurz vor Weihnachten 2024 war er mit einem Pkw mit hoher Geschwindigkeit durch eine Menschenmenge auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg gerast. Dabei wurden sechs Menschen getötet; rund 300 weitere wurden verletzt. Der Anschlag hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Der Mainstream bemühte sich damals, ihn als rechtsextrem zu framen und behauptete, A. wäre “AfD-Anhänger”.

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In dem Brief vom 26. März 2025 soll Taleb A. laut Ermittlern geschrieben haben, er sei „stolz auf den 20. Dezember“ und „bereit, weitere Deutsche mit [seiner] Hand zu schlachten“. Er äußerte, dass er – hätte er eine Zeitmaschine – den Anschlag erneut verüben würde. Die Ermittlungsbehörden halten das Schreiben für authentisch, unter anderem aufgrund eines Abgleichs mit der Handschrift eines im Tatfahrzeug entdeckten Testaments.

Aus dem Brief geht hervor, dass Taleb A. bereits vor dem Anschlag verschiedene Gewaltakte erwogen und wieder verworfen haben soll.

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Ein zentrales Motiv für seine Radikalisierung soll angeblich ein verlorenes Zivilverfahren gegen die „Säkulare Flüchtlingshilfe“ in Köln gewesen sein. Das Urteil des Landgerichts Köln aus dem August 2023 habe ihn derart “aufgewühlt”, dass er einen Angriff auf die Staatsanwaltschaft Magdeburg mit Gasflaschen plante – die Tat verwarf er später wieder, ebenso wie Anschläge mit einem Auto auf ein Terrassencafé und ein Restaurant in Magdeburg. Zusätzlich beschreibt er eine Reihe von Strafanzeigen, die er gestellt hatte und die aber eingestellt wurden, darunter wegen eines angeblich gestohlenen USB-Sticks. Diese Vorgänge hätten ihn, so seine Darstellung, in eine Opferrolle gedrängt und seine Wut auf die Behörden verstärkt.

Im November 2023 hatte er zunächst die Ernst-Reuter-Allee in Magdeburg anvisiert. Nach einer “Probefahrt” (!) dort entschied er sich aber für den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt. Ihm war aufgefallen, dass dieser so ungeschützt war. Angesichts vorangegangener Warnungen über die Gefährlichkeit dieses Extremisten wird hier erneut ein beispielloses Behördenversagen deutlich.

Irres Opfergehabe – und kein Einzelfall

In seinem Schreiben stilisiert der Attentäter sich konsequent zum Opfer. Er sieht sich selbst als ungerecht behandelt und von der deutschen Justiz im Stich gelassen. Damit rennt er bei anderen Nachwuchsattentätern offene Türen ein, wie jüngst ein Interview des MDR mit einem anderen Saudi in Deutschland zeigte: Der Asylbewerber, der kurz darauf untertauchte, lobte A.s Tat und bedauerte, dass es nicht noch mehr Opfer gegeben hätte. Er selbst wolle gern, dass mehr Menschen sterben, “damit der Schmerz dem gleicht, den er erlebt hat, und was ich erlebt habe, und was jeder saudische Flüchtling hier in diesem Land erlebt“. Mit den Worten “die Kugel ist schussbereit” kündigte er eigene Attentate an.

Taleb A. ist ebenfalls auffallend mitteilsam. Sein Brief vom März reiht sich ein in eine Reihe von Schreiben, die er aus der Haft an mehrere Opfer bzw. deren Angehörige verschickt hatte – ein Umstand, der öffentlich für Empörung sorgte und eine hitzige Diskussion über den fehlenden Schutz der Anschlagsopfer anstieß. Rechtlich sind solche Briefe jedoch in Deutschland grundsätzlich zulässig, da sich der Attentäter noch in Untersuchungshaft befindet und daher immer noch als unschuldig gilt.

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