Urteil rechtskräftig: Tottreter von Uelzen ist “schuldunfähig” und bleibt in Psychiatrie

Symbolbild: KI / R24

Wieder ein Fall für die Psychiatrie statt den Knast: Der Marokkaner, der im vergangenen Jahr einen Familienvater eine Treppe im Uelzener Bahnhof hinuntergetreten hat, um dessen Handy zu stehlen, kommt um eine Haftstrafe herum – er gilt als “schuldunfähig” und bleibt dauerhaft in der Psychiatrie. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Urteil des Landgerichts Lüneburg jetzt bestätigt. Das Opfer des illegalen Migranten starb noch am Tatort.

Die Einweisung des Tottreters von Uelzen in die Psychiatrie ist rechtskräftig, da die Überprüfung des Urteils, die auf die Revision des Beschuldigten erfolgte, keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufweise: Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag mit und bestätigte damit das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom Februar. Demnach ist der 20-jährige Täter wegen einer psychischen Erkrankung nicht schuldfähig.

Im Juli 2024 hatte der Mann, ein nur geduldeter Asylbewerber aus Marokko, damals wohl 19 Jahre alt (es gab Zweifel an seinem angegebenen Alter), am Hundertwasser-Bahnhof in Uelzen Familienvater Ramesh K. gegen den Brustkorb getreten, woraufhin dieser eine Treppe hinunterstürzte. Laut dem Urteil wollte er das Mobiltelefon des 55-Jährigen stehlen. Das Opfer erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und starb noch am Tatort. Der Täter wurde kurz nach der Tat von Bundespolizisten im Bahnhof festgenommen. Der Fall erregte Aufmerksamkeit, da der Migrant nur wenige Stunden vor der Tat wegen anderer Straftaten (Taschendiebstahl und Körperverletzung) aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden war (Report24 berichtete).

Das Landgericht Lüneburg fällte im Februar 2025 ein Urteil. Die Jugendkammer stellte fest, dass der Täter unter paranoider Schizophrenie leidet und zum Zeitpunkt der Tat im Wahn handelte. Aus diesem Grund entschied sie, den Beschuldigten dauerhaft in eine Psychiatrie einzuweisen (Report24 berichtete). Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf die Revision gegen das Urteil – die angeordnete Unterbringung in der Psychiatrie ist damit rechtskräftig.

Im “Wahn” muss man also unbedingt ein Handy stehlen und kann dabei schon einmal einen Familienvater töten? Die angebliche “Schuldunfähigkeit” bei migrantischen Killern, Vergewaltigern und Gewalttätern ist zur alten Leier verkommen, für die die Bürger keinerlei Verständnis mehr zeigen. Manch einer fragt sich inzwischen, ob bestimmte Diagnosen je nach Herkunft und Religion mit der Gießkanne verteilt werden. Ist das der Eindruck, den der deutsche Rechtsstaat erwecken möchte?

In der Psychiatrie kann man jetzt versuchen, den angeblich so schwer erkrankten Marokkaner auf Kosten der Steuerzahler zu “therapieren” – entweder, bis man ihn wieder auf die Gesellschaft loslässt, oder eben lebenslang, denn wer einmal im besten Deutschland aller Zeiten angekommen ist, der muss kaum je wieder gehen. Die Kosten trägt eben jene Bevölkerung, die diese illegale Massenmigration nicht nur mehrheitlich nicht unterstützt, sondern auch schon längst abgewählt hat. Ohne Konsequenz. Denn die Politik will an den Zuständen nichts ändern, obwohl sie es könnte.

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