Das Posting, das momentan die Gemüter erhitzt, ist mit (vdb) gekennzeichnet. Das Kürzel soll darauf hinweisen, dass es persönlich verfasst wurde. Es geht um ein heikles Thema mit geschichtlicher Bedeutung: die Erinnerung an die Ermordung von Sinti und Roma (früher: “Zigeuner”) in nationalsozialistischen Konzentrationslagern. Doch der Verfasser schrieb nicht nur den Namen des KZ falsch, er benutzte auch linksextreme Fremdbezeichnungen für die Minderheit, welche von ihren Vertretern abgelehnt werden.
Das Posting auf X (ehem. Twitter) erschien am 2. August gegen 1 Uhr nachmittags auf der offiziellen Twitter-Seite des grünen Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen. Es wurde seither nicht abgeändert oder durch eine korrekte Version ersetzt. Massive Kritik anderer X-Anwender folgte auf dem Fuß. Streng genommen kann man zwar den guten Gedanken erkennen, doch hätte ein sogenannter Rechtsextremist ein solches Posting verfasst, würden ihm die Gerichte sicherlich Böswilligkeit unterstellen und möglicherweise ein Urteil wegen Verhetzung fällen.
Nachtrag, 3. August, 11:50 – das Posting wurde nach fast 24 Stunden wohl in Reaktion auf den “Shitstorm” durch die Bürger auf X als auch die Berichterstattung in alternativen Medien gelöscht.

Das Konzentrationslager, in dem diese schrecklichen Morde stattfanden, heißt bekanntlich Auschwitz. Es gibt menschenverachtende Kreise, welche diesen Begriff verzerrten und für Hohn und Spott nutzten – dann kommt dabei ein Aus-Schwitz heraus. Besonders niederträchtige Personen wollen möglicherweise auch auf die nationalsozialistische SS hinweisen, indem sie hier den Buchstaben verdoppeln.
Vielleicht “gut gemeint”, aber Maximalschaden angerichtet
Diese Verballhornung des Begriffes ist pietätlos und bösartig. Van der Bellen, der sich stets als strammer Antifaschist präsentiert, hat hier sicherlich nichts dergleichen intendiert, doch im Resultat ist der Maximalschaden herausgekommen, ohne dass sich jemand im Social-Media-Team bemüßigt fühlte, diesen zu beheben. Das ist umso erstaunlicher, wenn man die Größe und die Kosten des Betreuerteams rund um Van der Bellen kennt – hier wird der Steuerzahler massiv zur Kasse gebeten.
Der an sich unverzeihliche Teil ist aber jener, wo die Opfer als Rom:nja und Sinti:zze “gegendert” werden. Denn dabei handelt es sich nicht um eine Selbstbezeichnung aus den Kreisen des fahrenden Volkes der Roma-Gemeinschaften, sondern um eine freie Erfindung durch Linksextreme. Dies zeigt auch auf, wie tief der grüne Präsident im Linksextremismus verwurzelt ist. Möglich wäre auch, dass er einen oder mehrere Linksextreme im Team beschäftigt, welche diese Begriffe benutzten.
Die Wortschöpfung „Sinti:zze und Rom:nja“ geistert seit einiger Zeit durch linke Redaktionsstuben und beflügelt offenbar auch die Fördertöpfe der Antirassismus-Industrie. Sprachlich holprig, grammatikalisch zweifelhaft und inhaltlich völlig losgelöst von jeder gewachsenen Tradition der betroffenen Minderheit. Diese sprachideologische Konstruktion wurde nicht von Angehörigen der Sinti oder Roma entwickelt, sondern von “akademischen” Genderaktivisten, die sich anmaßten, im Namen anderer Gruppen zu sprechen – ohne Rückhalt, ohne Mandat und ohne kulturelle Sensibilität.
Sinti und Roma lehnen Gender-Verballhornung ab
Was hier unter dem Deckmantel vermeintlicher Inklusion geschieht, ist das Gegenteil von Respekt: eine sprachliche Kolonialisierung. Statt die historisch gewachsenen Begriffe zu achten, wird eine künstliche Genderform erfunden, die nicht einmal den Sprachregeln des Romanes entspricht. Die Endung „:zze“ für eine vermeintlich weibliche Form von „Sinti“ etwa entbehrt jeder sprachlichen Grundlage und ist nichts weiter als eine Projektion linker Identitätspolitik. Die Betroffenen selbst werden dabei bestenfalls ignoriert, schlimmstenfalls bevormundet.
Besonders bizarr wirkt diese Entwicklung, wenn man bedenkt, dass viele Gruppen innerhalb der Sinti und Roma selbst eher traditionell, teils konservativ geprägt sind – mit eigenem kulturellen Selbstverständnis, das kaum etwas mit queer-feministischen Debattierkreisen an deutschen Universitäten zu tun hat. Statt die Lebensrealität dieser Menschen ernst zu nehmen, projizieren linke Aktivisten ihr ideologisches Wunschbild auf eine Minderheit, die sich dagegen vielfach ausdrücklich zur Wehr setzt.
Tatsächlich haben sich zentrale Organisationen der Sinti und Roma klar von dieser Genderform distanziert. Der Landesverband Rheinland-Pfalz des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma veröffentlichte 2023 ein Positionspapier, in dem er festhielt, dass die Form „Sinti:zze und Rom:nja“ weder aus der Sprache Romanes stamme noch eine authentische Selbstbezeichnung darstelle. Auch der Zentralrat selbst erklärte, dass diese Schreibweise keine Verwendung finden werde, da sie nicht den Traditionen oder dem Sprachgebrauch der Gemeinschaft entspreche.
Die tatsächlichen Pluralformen sind klar und historisch gewachsen: „Sinti“ ist bereits ein Plural – abgeleitet vom männlichen Singular „Sinto“ und der weiblichen Form „Sinteza“. Ebenso ist „Roma“ die Pluralform von „Rom“ (männlich); die weibliche Singularform lautet „Romni“, der korrekte weibliche Plural „Romnja“. In der üblichen Sammelbezeichnung „Sinti und Roma“ sind somit beide Geschlechter bereits mitgemeint – ohne sprachliche Verrenkungen. Wer gezielt Frauen ansprechen möchte, kann korrekt von „Sinteza und Romnja“ sprechen. Genderkonstruktionen wie „Sinti:zze“ oder „Rom:nja“ hingegen haben keinerlei Grundlage in Romanes und werden von den meisten Angehörigen der Minderheit weder verwendet noch verstanden.
Die Verhöhnung von Auschwitz-Opfern durch Neonazis
Die absichtliche Verunstaltung des Begriffes „Auschwitz“ zu „Ausschwitz“ wird immer wieder in extremistischen Kreisen beobachtet. Dabei handelt es sich nicht um zufällige Rechtschreibfehler, sondern um bewusste sprachliche Entgleisungen mit dem Ziel, die historische Bedeutung des Ortes zu verhöhnen oder zu relativieren. Derartige Schreibweisen tauchen in einschlägigen Foren, Flugblättern oder Kommentaren auf und sind Teil einer Strategie, sich über das Gedenken an die Verbrechen des Nationalsozialismus hinwegzusetzen. Die bewusste Entstellung wird von Beobachtern als Ausdruck der Verachtung gegenüber den Opfern des Holocaust verstanden.
Juristisch ist eine solche Ausdrucksweise nicht automatisch strafbar. Entscheidend ist der Kontext, in dem die Formulierung verwendet wird. Wird die Begriffsverzerrung im Zusammenhang mit einer Leugnung oder Verharmlosung der NS-Verbrechen verwendet, kann dies als Volksverhetzung gemäß § 130 StGB gewertet werden. Es ist vor allem aus dem Raum Berlin belegt, dass schon die gezielte Relativierung oder Ironisierung von Auschwitz strafrechtlich verfolgt wurde – auch wenn die bloße Schreibweise „Ausschwitz“ bislang nicht isoliert zu einer Verurteilung geführt haben dürfte. Sie gilt dennoch als Bestandteil einer bewusst menschenverachtenden Rhetorik, deren Verwendung im öffentlichen Raum rechtliche Grenzen gesetzt wurden.
Eine deftige Klarstellung zu diesen Fauxpas kam postwendend vom bekannten Blogger Gerald Markel:

Der Fall gewinnt aufgrund der aktuellen Medien- und Polit-Heuchelei um einen Polizeieinsatz am Gelände einer NS-Gedenkstätte im österreichischen Kärnten besonderes Gewicht:
