Ist Österreich noch ein demokratischer Rechtsstaat, der die in der Verfassung festgeschriebenen Menschenrechte achtet? Dies darf nach einem Ereignis in Niederösterreich bezweifelt werden, welches der Redaktion von Report24 geschildert und penibel auf Wahrheit geprüft wurde. Wegen eines launigen Postings am 20. April wurden die Wohnungen eines völlig unbescholtenen Mannes sowie dessen betagter Mutter in Niederösterreich auf den Kopf gestellt, das Mobiltelefon entwendet. Wir müssen uns auf deutsche Zustände der Repression einstellen – speziell mit der neu beschlossenen Totalüberwachung.
Kommentar von Willi Huber
Ein Niederösterreicher dachte am 20. April, er wäre besonders lustig. Seine Intention: den Wahnsinn in der Gesellschaft aufs Korn zu nehmen, wo in allem und jedem irgendwelche Rechtsradikalen oder gar Hitler vermutet werden. Der Missbrauch des Verbotsgesetzes durch linke Ideologen nimmt in Österreich immer erschreckendere Ausmaße an. Eigentlich zielte die Gesetzgebung nach dem 2. Weltkrieg darauf ab, dass sich ehemalige Wehrmachtsoffiziere nicht zu neuen nationalsozialistischen Vereinen und Gruppierungen zusammenschließen – ein nobles Ansinnen, das wohl kaum jemand kritisiert. Doch inzwischen nutzt man das Verbotsgesetz dazu, um unbescholtene Bürger zu terrorisieren – und es findet sich offenbar auch immer wieder ein Staatsanwalt, der auf politisch unterstützte Karriere hofft und dabei mitmacht.
Der 20. April ist der Geburtstag Adolf Hitlers. Eines seiner Lieblingsgerichte wären Eiernockerl mit grünem Salat gewesen (für Deutsche: Spätzle). Seitdem diverse, staatlich finanzierte Denunziationsstellen ihre Existenz rechtfertigen müssen, wird rund um Hitlers Geburtstag jeder angezeigt, der sich zu Eiernockerln äußert oder gar Bilder davon auf sozialen Medien teilt. Dass dies hochgradig geisteskrank und verfassungswidrig ist, sollte auf der Hand liegen. Im Grunde genommen könnte man willkürlich jedes Wort der deutschen Sprache oder jeden Gegenstand so darstellen, als dass Hitler ihn benutzt hat – und damit staatliche Repression rechtfertigen. Es geht zu weit – und das schon seit langem.
Nun hatte also besagter Niederösterreicher am 20. April auf Facebook den Spruch “frohe ostern ! heute gibt es eierrrnockerln” abgelassen. Dabei ist auch die Einleitung “Frohe Ostern” zu beachten – ein Gruß, der irgendwelche verfassungsfeindlichen Intentionen dann doch stark relativiert. Tatsächlich war am 20. April 2025 auch der Ostersonntag.
Dennoch reichte dieser Satz und die offenbar erfolgreiche Denunziation durch linksextreme Kräfte dazu aus, dass die Polizei mit vier bewaffneten Beamten frühmorgens vor der Tür stand und eine Hausdurchsuchung durchführte. Der einzige Unterschied zu Deutschland, wo derartige Repression durch das Regime inzwischen alltäglich ist, war der Umstand, dass man zunächst klingelte und nicht gleich die Tür eintrat. Als Grund für die Maßnahme wurde das Posting auf Facebook angeführt.
Dies konnte weder der Beschuldigte noch mehrere damit befasste Anwälte glauben. Die naheliegenden Fragen sind: Was hat der Herr wirklich angestellt? Ist er einschlägig amtsbekannt? Gibt es Vorstrafen? Inzwischen wurde Akteneinsicht genommen. Tatsächlich ist das genannte Posting der einzige Vorwurf, mit dem ein österreichischer Staatsanwalt in Kooperation mit einem willfährigen Richter eine Hausdurchsuchung genehmigte. Der Beschuldigte hat nicht nur keine einschlägigen Vorstrafen, er hat gar keine Vorstrafen. Weitere Online-Postings welcher Art auch immer werden ihm nicht zur Last gelegt.
Das einzige Problem, das er je mit einer Behörde hatte, klingt absurd: Er hatte in seiner Gemeinde eine Pudelmütze auf der Straße gefunden und diese nicht sofort beim Fundamt abgegeben, sondern mit Foto in einer Facebook-Gruppe gepostet. Daraufhin warf man ihm Unterschlagung vor. Auch das ist das Österreich der Gegenwart – ein Irrenhaus, wo man sich nur noch an den Kopf greifen kann.
Doch eine Hausdurchsuchung ist eine extreme Maßnahme. Sie ist verständlich, wenn es um konkreten Terrorverdacht geht, wenn Menschen Waffen horten, damit hantieren, anderen damit drohen. Wenn es um Mord und Gewalt geht. Dann versteht jeder gesetzestreue Steuerzahler: Hier ist eine Gefahr für die Allgemeinheit, das muss sich die Behörde genauer ansehen, um uns alle zu schützen. Wen schützt man aber im vorliegenden Fall? Gab es keine gelinderen Mittel, um die Sache zu untersuchen, wenn der Staatsanwalt schon einen Anfangsverdacht wittert?
Wenn eine Person einen solchen Satz auf Facebook schreibt und das Regime das Gefühl hat, dass damit gegen Gesetze verstoßen wurde (was objektiv sicher nicht der Fall ist), wäre eine Gefährderansprache möglich – oder eine Einvernahme auf der Wache. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein grundrechtlich geschütztes Gut – sowohl in Österreich als auch im europäischen und internationalen Recht. Sie ist in mehreren Normen, unter anderem in der im Verfassungsrecht stehenden EMRK verankert. Auch mit “Gefahr im Verzug” ist wohl kaum zu argumentieren, außer man hätte eine Gefahr darin gesehen, dass der Beschuldigte am 20. April wirklich Eiernockerl zu sich nimmt und diese vielleicht auch noch der Familie und Freunden anbietet.
Es ist also von vornherein klar, dass die behördliche Maßnahme illegal, also widerrechtlich angeordnet und durchgeführt wurde. Somit wird sie zu einer Erziehungsmaßnahme. Dem missliebigen Bürger wird gezeigt, dass er nichts ist und nichts tun kann. Man durchwühlt seine Wohnung, entwendet sein Mobiltelefon. Und nicht nur das, die Behörde fiel auch noch in der Wohnung seiner betagten Mutter ein, die er als Zweitwohnsitz gemeldet hatte, und durchsuchte auch diese. In beiden Fällen wussten die Nachbarn viel zu gaffen und später zu erzählen. Der Ruf ist ruiniert – und keine spätere Entschuldigung oder gerichtliche Entscheidung kann das wiederherstellen.
Aus Sicht der Redaktion müssen solche Repressionen gegen unbescholtene Bürger unter den Gesichtspunkten von Amtsmissbrauch und Staatsterror untersucht werden. Ein möglicher Amtsmissbrauch ist vielfältig zu verorten, unter anderem gefährdet man auch den Rest der Bevölkerung, indem man zahlreiche Ermittler und Einsatzkräfte für so eine Durchsuchung bindet, welche auch islamistische Gefährder überwachen könnten.
Die Motivation hinter einer Hausdurchsuchung wegen dieses Postings ist ausschließlich im Linksextremismus der beteiligten Personen zu verorten. Ein geerdeter, zurechnungsfähiger und vor allem neutraler Mensch würde hinter dieser durch die Meinungsfreiheit völlig gedeckten Aussage keinerlei Strafbarkeit erkennen. Bestenfalls könnte man unter Freunden antworten: “Du bist aber ein schöner Depp”. Aber sonst? Bewaffnete Beamte in der Wohnung? Das soll angemessen sein? Niemals.
Womit wir zu einem weiteren Problem kommen. Die Verlierer- und Schuldenregierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS hat die Totalüberwachung der Mobiltelefone der Bürger beschlossen. Nun weiß man, welche Anlässe ausreichen werden, um sämtliche Informationen, Daten, Bilder sowie Kommunikation von Menschen nicht nur auszuspähen – sondern wie in Österreich gewohnt auch an die Presse durchzustechen. Wir erinnern uns noch an das Mobiltelefon von ÖVP-Schmid, wo sogar die aufgefundenen (legalen) Pornobilder weitergereicht und breit diskutiert wurden.
Gelindere Alternativen zur Hausdurchsuchung wären:
- Aufforderung zur freiwilligen Herausgabe bestimmter Gegenstände
- Einvernahme
- Anforderung von Unterlagen auf anderem Weg
- Überwachung statt physischer Durchsuchung
Man wird also darauf pochen, dass die totale Überwachung ein gelinderes Mittel als die Hausdurchsuchung ist – und sie freihändig für möglichst viele “Verdächtige” anordnen. Das ist unsere Gegenwart und Zukunft – und man muss die Frage stellen: Ist das noch lebenswert? Ist dies Demokratie? Ist das ein Rechtsstaat?
Alle Daten und Unterlagen sowie die Namen der Beteiligten liegen der Redaktion vor, der Sachverhalt wurde juristisch geprüft.
