Nach dieser brutalen Attacke wurde die “Hetzjagd”-Lüge verbreitet: Im August 2018 wurde der 35-jährige Daniel H. in Chemnitz von zwei Asylbewerbern mit einem Messer angegriffen und getötet. Einer der Angreifer, der Syrer Alaa S., konnte gefasst werden und wurde zu neuneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Laut einem Bericht der “Sächsischen Zeitung” wird S. nun jedoch vorzeitig aus der Haft entlassen: Angeblich geht von ihm keine Gefahr mehr aus.
Der Vorfall vom 26. August 2018 hatte in Chemnitz zu massiven Protesten geführt: Am Rande eines Stadtfests wurde der Deutsch-Kubaner Daniel H. mit mehreren Messerstichen getötet und ein Freund des Opfers schwer verletzt. Im August 2019 wurde der damals 23-jährige Syrer Alaa S. vom Landgericht Chemnitz wegen gemeinschaftlichen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu neuneinhalb Jahren Gefängnisstrafe verurteilt. Der zweite Täter, der Iraker Farhad A., konnte fliehen und ist noch immer auf freiem Fuß.
Am Donnerstag hat das Landgericht Chemnitz sich für die vorzeitige Haftentlassung des Syrers entschieden, die Staatsanwaltschaft hat keine Beschwerde eingelegt. Nach Ansicht des Gerichts geht von dem Verurteilten keine Gefahr mehr aus – die Sozial- und Kriminalprognosen seien positiv. Die vorzeitige Haftentlassung ist eine Möglichkeit der Resozialisierung.
Nach dem Strafgesetzbuch kann das Gericht die Reststrafe zur Bewährung aussetzen, sobald zwei Drittel der Haftzeit verbüßt sind, sofern die Entlassung unter Berücksichtigung der Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit vertretbar ist. Dabei müssen die Richter die Persönlichkeit des Täters, seine Vorgeschichte, die Umstände der Tat, sein Verhalten während der Haft sowie seine Lebensverhältnisse berücksichtigen.
Infolge der Messerattacke war es in Chemnitz zu Ausschreitungen und Demonstrationen gekommen, an denen auch angebliche Neonazis und Hooligans teilgenommen haben. Aufgrund eines Antifa-Videos wurde gar behauptet, es habe “Hetzjagden auf Migranten” gegeben. Selbst die damalige Kanzlerin Angela Merkel verbreitete dieses Märchen – mit Unterstützung der öffentlich-rechtlichen Medien (Report24 berichtete).
Der damalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, stellte infrage, dass es in der Stadt zu Hetzjagden gekommen sei, und äußerte Zweifel an der Authentizität des Videos. Aufgrund dieser Äußerungen verlor Maaßen seinen Posten – letztlich wurde er in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Im Mai 2024 hat das Landgericht Chemnitz die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen neun Männer, die im September 2018 angeblich an einer „Hetzjagd“ auf Ausländer beteiligt gewesen sein sollen, aus Mangel an Beweisen abgelehnt. Das beweist, dass es keine Hetzjagden gegeben hat.
Ob von dem verurteilten Messerstecher wirklich keine Gefahr mehr ausgeht, wird die Zukunft zeigen. Offenbar geht es nur um Resozialisation und nicht um Bestrafung: Die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit scheinen im besten Deutschland generell keine Relevanz mehr zu haben. Man könnte fast sagen, weitere Opfer werden billigend in Kauf genommen.