Ein satirischer Post der Lauterbach-Parodie “Karl Kautabak” erhitzte das Gemüt des Gesundheitsministers: Der offensichtliche Fake-Post beinhaltete eine Entschuldigung Lauterbachs für “verbrecherische Handlungen” während der Pandemie und erhielt durch eine ebenso satirische Antwort von AfD-Chefin Alice Weidel noch mehr Reichweite. Ein Unding für Karl Lauterbach, der auf X von infamen Lügen schrieb, die den Weg in die Diktatur ebnen würden. Und siehe da: Plötzlich wurde das Posting gesperrt. Aber nicht für lange: Rechtsanwalt Markus Haintz intervenierte.
Wir berichteten über den kuriosen Ausraster des deutschen Bundesgesundheitsministers: “Mit infamen Lügen beginnt die Diktatur”: Lauterbach wütet wegen Parodie-Account auf X
Karl Lauterbachs Satire-Gegenstück auf X, “Karl Kautabak”, erzählte in einem Posting, er sei beim Parteitag der AfD zu Gast und habe sich dort für seine “verbrecherischen Handlungen während der Pandemie” entschuldigt. Er könne zwar die Opfer der Impfungen nicht rückgängig machen, unterstütze nun aber die AfD. Eine absurde Geschichte – und auch Alice Weidels Reaktion, man mache Kautabak gern zum zweiten Kanzlerkandidaten, wenn er nun aus der SPD fliege, war natürlich reine Satire.
Dennoch empörte der echte Karl Lauterbach sich über eine Täuschung der Bürger durch Alice Weidel und sprach von “infamen Lügen”, mit denen die Diktatur beginne. Er kassierte zwar ein deutliches Echo der Community, die auf gefährliche Falschbehauptungen seinerseits zur Corona-Impfung hinwies. Dennoch: Der Post von Karl Kautabak wurde mit einem sogenannten Geoblock versehen und war plötzlich in Deutschland gesperrt.
Rechtsanwalt Markus Haintz, der unermüdlich für die Meinungsfreiheit in Deutschland kämpft und dessen Kanzlei unter anderem etliche Opfer von Klagen wegen “Majestätsbeleidigung” vertritt, wurde vom Betreiber des Kautabak-Accounts hinzugezogen und schritt ein. Er verwies in seiner juristischen Argumentation nicht nur darauf, dass laut eines Urteils die AfD-Chefin Weidel unter dem Deckmantel der Satire “Nazi-Schlampe” genannt werden darf: Er merkte auch an, dass Lauterbachs Falschdarstellung einer “nebenwirkungsfreien” Impfung in Deutschland gerichtlich unter “Meinungsfreiheit” verbucht wurde.
Diese Skandal-Urteile konnten nun immerhin gegen Lauterbach und seine Anhänger verwendet werden, denn der Geoblock wurde entfernt und der Satire-Tweet ist wieder sichtbar – auch in Deutschland.
Abschließend darf man sich freilich fragen, wer überhaupt für das Sperren des Tweets verantwortlich war. Lauterbach selbst? Seine verbliebenen Fans? Die wackeren Hetzer gegen die böse AfD, die jedoch wie zarte Blümchen verwelken, wenn ihre Angebeteten mit Kritik konfrontiert oder auf die Schippe genommen werden?
Nachfolgend lesen Sie den Bericht von Rechtsanwalt Markus Haintz (mit freundlicher Genehmigung):
Sperre aufgehoben – Satirepost von „Karl Kautabak“ nach Intervention von HAINTZ-legal wieder online
1,3 Millionen Aufrufe hatte der satirische Post des Parodie-Accounts von Gesundheitsminister Karl Lauterbach, bevor der Post kurzfristig von X gesperrt wurde. Höchstwahrscheinlich erfolgte die Sperre aufgrund von Meldungen von „Lauterbach-Fans“ oder von Lauterbach selbst. „Karl Kautabak“ hat mich mit der Freischaltung beauftragt, ich habe X sofort kontaktiert. Die Aufhebung der Sperre wäre ohne schnelle anwaltliche Hilfe nicht möglich gewesen, da es sich durchaus um einen Fall handelte, der ausführlicher juristischer Argumentation bedurfte.
Immerhin wurden dem amtierenden Gesundheitsminister „verbrecherische Handlungen“ während der sogenannten „Pandemie“ vorgeworfen. Hinzu kamen weitere juristische Fallstricke.
Wer sich an den Anwaltskosten von „Karl Kautabak“ beteiligen möchte, kann das durch Überweisung auf das nachfolgendes Fremdgeldkonto von HAINTZ-legal tun:
HAINTZ LEGAL RECHTSANWALTS-GMBH
DE94 6305 0000 0021 3607 81
Sparkasse Ulm
Betreff: Karl
Transparenzhinweis: Weitere Infos zur Verwendung eurer Überweisung/Schenkung findet ihr am Ende dieses Textes.
Nun zum eigentlichen Beitrag.
Screenshot von „KarlKautabak“, rote Hervorhebungen durch mich.
Der obige Post wurde von X mit einem sogenannten Geoblock versehen. Das bedeutet, dass er überall außerhalb von Deutschland abrufbar war, nur in Deutschland nicht. Zuvor habe ich per VPN getestet, ob der Post in anderen Ländern abrufbar war, wie z. B. Frankreich und den USA. Das war der Fall.
Screenshot des Verfassers.
Auch Alice Weidel hatte den Post von „Karl Kaultabak“ mit Humor kommentiert, Lauterbach verstand keinen Spaß, reagierte empört und ich habe dem humorlosen Lügenminister vorgeworfen, nicht mehr zwischen Humor und vermeintlichen „Fake News“ unterscheiden zu können.
Auch die Presse hat den Fall vielfach aufgegriffen:
Juristische Argumentation
Bezüglich der juristischen Argumentation veröffentliche ich der Einfachheit halber meinen Schriftsatz, in dem ich auch auf ein Urteil Bezug genommen habe, das es in einem satirischen Kontext für zulässig erachtete, die AfD-Kanzlerkandidatin Alice Weidel als „Nazi-Schlampe“ zu betiteln, was ich für mehr als grenzwertig erachte. Darüber hinaus habe ich Bezug genommen auf ein Urteil, das ich selbst erwirkt habe. Ich hatte Karl Lauterbach auf Unterlassung seiner Aussage bezüglich der vermeintlich „nebenwirkungsfreien Impfungen“ verklagt. Diesen Post und damit auch diese Aussage hält Lauterbach nach wie vor auf X aufrecht. Das Landgericht Ellwangen gab Lauterbach damals Recht und gestand ihm letztlich zu, gerade im Wahlkampf und dem politischen Meinungskampf lügen zu dürfen. Dieses Urteil habe ich jetzt gegen Karl Lauterbach und zugunsten von „Karl Kautabak“ und letztlich auch Alice Weidel genutzt, um für die Meinungsfreiheit zu argumentieren.
Genau aus diesem Grund führe ich derartige Prozesse in eigener Sache. Entweder ich gewinne gegen Lauterbach oder ich verliere den Prozess (und eine Menge Geld) und am Ende gewinnt die Meinungsfreiheit. Beides ist mir recht.
Auf meinen Schriftsatz, den ich am Dienstagmorgen um 2:34 Uhr an X geschickt habe, wurde, wie in den letzten 2 Jahren üblich, sehr schnell reagiert. In diesem Fall, auf Grund der Komplexität, wohl nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung.
E-Mail von X vom 15.05. um 11:02 Uhr.
Nun zum Schriftsatz:
Wer sich an den Anwaltskosten von „Karl Kautabak“ beteiligen möchte, kann das, wie bereits oben erwähnt, durch Überweisung auf das nachfolgendes Fremdgeldkonto von HAINTZ-legal tun:
HAINTZ LEGAL RECHTSANWALTS-GMBH
DE94 6305 0000 0021 3607 81
Sparkasse Ulm Betreff: Karl
Transparenzhinweis: Eingehende Gelder werden für die juristische Vertretung des Inhabers des Accounts „Karl Kautabak“ im Zusammenhang mit äußerungsrechtlichen Sachverhalten verwendet. Sollte dauerhaft ein etwaiger Überschuss verbleiben, der nicht für die juristische Vertretung von „Karl Kautabak“ benötigt wird, dann wird der überschüssige Betrag von „Karl Kautabak“ für Rechtsstreitigkeiten im Sinne der Meinungsfreiheit in äußerungsrechtlichen Streitigkeiten bei HAINTZ-legal gespendet. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Betrag nach freiem Ermessen in gleicher Höhe an 5 Unternehmen der freien Medienlandschaft gespendet. Markus Haintz